Themen / Datenschutz

Schmer­zens­geld für Daten­schutz­ver­let­zungen durch die Bahn

08. Juli 1999

Humanistische Union unterstützte erfolgreiche Musterklage gegen die Bahn AG wegen unzulässiger Verarbeitung von Kundendaten bei der BahnCard durch die Citibank in den USA

Auch Datenschutz ist Bürgerrecht: Die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union unterstützte erfolgreich die von dem Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß geführte Musterklage einer Familie gegen die Bahn AG wegen unzulässiger Verarbeitung von Kundendaten bei der BahnCard durch die Citibank in den USA. Kurz nach dem ‚bahnbrechenden‘ Urteil des Amtsgerichts Kassel (AZ.: 242 C 1260/98) wurde die Zusammenarbeit zwischen Citibank und Bahn in diesem Frühjahr beendet.

In einem heute vor dem Landgericht geschlossenen Vergleich wurden nun auch die weiteren Folgen im Sinne der Kläger geregelt: Die Bahn AG bekräftigt, daß künftig Daten der Kläger nicht mehr in den USA verarbeitet werden dürfen. Zudem zahlt die Bahn zum Ausgleich der durch die unrechtmäßigen Datenverarbeitung erlittenen immateriellen Schäden einen Betrag von 2.000.- DM. Weiterhin werden die Kosten des Rechtsstreits von der Bahn AG übernommen. Damit konnten sich die Datenschützer auf der ganzen Linie durchsetzen.

Die Zahlung eines solchen Schmerzensgeldes für eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berührt Neuland in der bundesdeutschen Rechtslandschaft: Damit wurde die von den Klägern vertretene Rechtsposition anerkannt, daß für die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ein Schmerzensgeld bezahlt wird. Dieser Vergleich ist ein Schritt hin zu einer geldwerten Anerkennung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und damit zur Stärkung des Datenschutzes insgesamt.

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