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Welche Kosten entstehen für mich, wenn ich selbst eine Klage gegen die Steuer-ID erhebe?

07. August 2008

Zunächst einmal fallen mit der Einreichung einer Klage vor dem Finanzgericht sofortige Gerichtskosten i.H.v. 220,- Euro an. Diese ergeben sich aus einem Mindeststreitwert von 1.000 Euro und werden ggf. (wenn kein Urteil ergeht oder Sie vor Gericht obsiegen) teilweise zurückerstattet.

Allerdings können diese Kosten durch zusätzliche Aufwendungen des Gerichts oder durch einen höheren Streitwert steigen. Welchen Streitwert eine Klage gegen die Steuer-ID hat, legt das Gericht nach Eröffnung des Verfahrens fest).

Falls Sie einen Anwalt mit der Klage beauftragen, kommen dessen Gebühren hinzu (die wiederum vom Streitwert des Verfahrens und dessen Arbeitsaufwand abhängen). Außerdem wird sich das Verfahren gegen die Steuer-ID voraussichtlich über mehrere Instanzen erstrecken. Aus diesem Grund können wir die gesamten Kosten eines Verfahrens gegen die Steuer-ID derzeit nicht abschätzen. Deshalb bereitet die Humanistische Union eine Musterklage gegen die Steuer-ID vor, nähere Informationen dazu demnächst.

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