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Höchste Zeit für eine Inventur

04. August 2010

Humanistische Union fordert Bestandsaufnahme der bisherigen Staatskirchenleistungen zur Vorbereitung eines Ablösegesetzes durch die Bundesregierung

Die Humanistische Union begrüßt es, dass sich einige Politiker angesichts der gegenwärtigen Spardebatten an einen der ältesten Verfassungsaufträge erinnern – das Gebot zur Ablösung der allgemeinen Staatskirchenleistungen. Johann-Albrecht Haupt vom Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation weist jedoch darauf hin, dass für eine seriöse Diskussion um die Staatskirchenleistungen und ihre Ablösung zunächst ein Kassensturz notwendig sei: „Die Frage, wie viel der Staat und damit die Gesamtheit aller Steuerzahler den Kirchen für deren Enteignung noch schuldig ist, kann derzeit niemand beantworten.“ Es fehle schlicht der Überblick, wie viele Milliarden Euro die Bundesrepublik und ihre Länder, aber auch die DDR den Kirchen bereits bezahlt haben. Zumindest die seit 1918 geleisteten Zahlungen an die Kirchen wären auf diesen Entschädigungsanspruch anzurechnen, betont Haupt: „Es kann nicht sein, dass nach fast einhundertjährigen Zahlungen immer noch  so getan wird, als ob den Kirchen überhaupt noch ein Entschädigungsanspruch oder jedenfalls ein voller Anspruch wie am ersten Tag nach der Säkularisation zusteht.

Die Humanistische Union hat sich in den letzten Monaten um eine solche Bestandsaufnahme bemüht. Sie hat die Bundesregierung und alle Länder um Auskunft über die Summe der bisherigen Staatsleistungen gebeten. Bisher war keine der zuständigen Stellen in der Lage oder bereit, eine solche Übersicht vorzulegen. „Die bei uns eingegangenen Antworten der Ministerien offenbaren nicht nur, dass der seit 1918 bestehende Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatskirchenleistungen flächendeckend ignoriert wird„, moniert Haupt, „sondern zeigen auch die  finanzpolitische Unbekümmertheit vieler Bundesländer.“ Mehrere Ministerien hätten erklärt, dass ihnen die Summe dieser Zahlungen nicht bekannt sei oder sie sich nicht in der Lage sähen, diese Ausgaben zu ermitteln. Eine derart mangelhafte Kontrolle der Ausgaben bei den Staatskirchenleistungen, die immerhin mehrere Millionen Euro pro Jahr und Bundesland erreichen, stehe in keinem Verhältnis zu den Sparmaßnahmen, die anderen zugemutet werden. Johann-Albrecht Haupt sieht deshalb die Bundesregierung in der Pflicht: „Die Humanistische Union fordert den zuständigen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière auf, eine ministerielle Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern einzurichten, die eine Übersicht aller staatlichen Zahlungen an die beiden Kirchen seit 1918 erstellt und dann die Grundsätze eines Ablösegesetzes erarbeitet.

Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Humanistischen Union, Sven Lüders, unter Tel. 030 204 502 56 zur Verfügung.

Zum Hinter­grund:

Zu den Staatskirchenleistungen i.e.S. zählen etwa 460 Mio. Euro, welche die beiden Kirchen jährlich von den Bundesländern erhalten. Diese Gelder sind nicht zweckgebunden und werden v.a. für die Besoldung von Bediensteten und das Kirchenregime verwandt. Begründet werden die Leistungen mit der Entschädigung für enteignetes Kircheneigentum, insbes. durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Diese Staatsleistungen sind nach den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung von 1918 (Artikel 138) zu beenden, der laut Artikel 140 Grundgesetz weiterhin Bestandteil unserer Verfassungsordnung ist. Statt eines von der Verfassung geforderten Ablösegesetzes wurden die Leistungen in zahlreichen Konkordaten und Staatskirchenverträgen fortgeschrieben, ihre Höhe an die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt.

Die Ablösung der allgemeinen Staatsleistungen an die Kirchen war Thema der 4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung im Januar diesen Jahres. Die Referate sowie eine Dokumentation der Veranstaltung finden Sie auf unserer Webseite unter
https://www.humanistische-union.de/shortcuts/bg/ bzw. in diesem Dokument.

Die Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche ist Gründungsmotiv und Kernthema der 1961 gegründeten Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Sie versteht sich als weltanschaulich/religiös neutrale Organisation und vereint konfessionsfreie wie religiös gebundene Mitglieder. Die Humanistische Union betrachtet die staatliche Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen als Voraussetzung einer umfassend verwirklichten individuellen Religionsfreiheit.

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