Online-Durchsuchungen

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Seit Dezember 2006 ist eine neue Form der Überwachung im Gespräch: die Online-Durchsuchung. Ihre Bekanntheit verdankt sie einer Entscheidung des Ermittlungsrichters Ulrich Hebenstreit am Bundesgerichtshof. Er hatte den Antrag des Bundeskriminalamtes, heimlichen Zugriff auf den Computer eines Verdächtigen zu erlangen, abgelehnt. Nachdem die Generalbundesanwältin gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt hatte, wurde bekannt, dass zumindest das Bundeskriminalamt, wahrscheinlich aber auch andere Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst, in der Vergangenheit bereits mehrmals diesen heimlichen Zugriff auf fremde Rechner praktiziert haben.

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