Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 241: Demokratie und Rechtsstaat verteidigen

Berufs­ver­bote

Ausgehend von der Frage, ob Personen mit rechter oder nationalistischer Gesinnung noch Positionen im Öffentlichen Dienst einnehmen sollten, beschäftigt sich John Philipp Thurn in seinem Vortrag und dem vorliegenden Artikel mit der historischen Aufarbeitung von Berufsverboten, einem der Kernthemen Martin Kutschas. Thurn zeichnet die Geschichte der Berufsverbote in der Bundesrepublik seit dem Radikalenerlass nach. Dabei vertritt er die These, dass Berufsverbote – auch wenn sie Nationalist*innen oder dergleichen treffen – nicht verfassungskonform sind. Denn Entlassungen oder Ablehnungen aufgrund einer Mitgliedschaft seien ein vorverlagerter Staatsschutz. Dies widerspreche aber den Prinzipien einer (liberalen) Demokratie.

 

Zur Geschichte und Gegenwart der Berufs­ver­bote

Um über die sogenannten Berufsverbote und über Martin Kutschas publizistische Arbeit zu diesem Thema zu sprechen, will ich in mehreren Schritten von heute aus historisch zurückgehen – und dann wieder nach vorne, in die Gegenwart.

 

Dr. John Philipp Thurn ist Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Richter am Sozialgericht Berlin. Er hat Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und in Salamanca studiert. Nach einer Promotion zur Sozialstaatsdebatte der bundesdeutschen „Staatsrechtslehre“ hat er das Rechtsreferendariat in Berlin absolviert, inklusive einer Station beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Redakteur des Grundrechte-Report. Er engagiert sich außerdem im Forum Justizgeschichte.

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