Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 241: Demokratie und Rechtsstaat verteidigen

Demokratie und Internet in Theorie und Praxis

Schon seit den 1990er Jahren wird debattiert, ob Demokratie im Internet möglich ist. Dabei konkurrieren die Positionen des Netzoptimismus, des Netzpessimismus und Netzneutralismus. Olaf Winkel beleuchtet in seinem Beitrag das Verhältnis von demokratischer Partizipation in der digitalen Sphäre und den Schutz von Menschenrechten. Dazu rekonstruiert er die drei Positionen und analysiert sie im Hinblick auf ihre Forderungen, Thesen und Aktualität. Dabei inkludiert er nicht nur technische und demokratietheoretische Überlegungen, sondern auch die Frage von Datenschutz und Überwachung.

 

  1. Einführung und Grundlagen

Um die Diskussion über die demokratischen Potentiale der digitalen Netzkommunikation theoretisch zu strukturieren, führte Hubertus Buchstein 1996 die Idealtypen Netzoptimismus, Netzpessimismus und Netzneutralismus ein, welche die Kernpunkte der damals zu dieser Frage vertretenen Ansichten wiedergeben (Buchstein 1996: 583ff.) Andere Autoren nahmen seine Begriffstrias auf und bemühten sich um ihre Weiterentwicklung (so auch Winkel 1999: 27ff.; Winkel 2001a: 140ff.; Winkel 2001b: 10ff.).

Netzoptimismus steht dabei für die Annahme, dass die Verbreitung digitaler Netzkommunikation schon wegen deren spezifischer Beschaffenheit Verbesserungen im Bereich der demokratischen Willensbildung nach sich zieht, Netzneutralismus für die Überzeugung, dass die Auswirkungen des informationstechnischen Wandels in dieser Hinsicht einerseits ambivalent, andererseits aber auch gestaltbar sind, und Netzpessimismus für eine Sicht, nach der dem demokratischen Gemeinwesen im digitalen Zeitalter wegen spezieller sozioökonomischer und technikimmanenter Faktoren eher Nachteile als Vorteile erwachsen. In den folgenden Kapiteln werden die aufgeführten Idealtypen zuerst näher umrissen und dann aus der aktuellen Perspektive, also fast drei Jahrzehnte nach ihrer Formulierung durch Buchstein, hinsichtlich ihres aktuellen Aussagewertes auf den Prüfstand gestellt. Dadurch soll nicht nur die Tragfähigkeit der konkurrierenden Positionen evaluiert, sondern auch die Möglichkeit eröffnet werden, neue Einblicke und Anregungen zur Einschätzung und Bewältigung von Herausforderungen zu gewinnen, mit denen sich eine demokratischen Werten verpflichtete digitale Informationsgesellschaft heute konfrontiert sieht. Dass dabei lediglich Tendenzen aufgedeckt und Schlaglichter gesetzt werden können, liegt angesichts der Breite und Komplexität der Thematik auf der Hand.

  1. Die optimis­ti­sche Position

Kernaussagen

Die netzoptimistische Position (Buchstein 1996: 584f./587ff.) geht davon aus, dass die Verbreitung digitaler Netzkommunikation schon wegen deren spezifischer Beschaffenheit Verbesserungen im Bereich der demokratischen Willensbildung nach sich zieht. Dabei wird unterstellt, dass die Netzkommunikation einen universellen Zugang zu politisch relevanten Informationen und Prozessen ermöglicht, dass sie der Einwegkommunikation der Massenmedien eine Zwei-Weg-Kommunikation entgegensetzt, und dass sie gegenüber obrigkeitsstaatlichen Interventionen weitgehend immun ist.

Mit einer solchen Lageeinschätzung verbinden unterschiedliche Varianten des Netzoptimismus allerdings unterschiedliche Perspektiven, wobei sich unter anderem eine marktorientierte und eine zivilgesellschaftlich ausgerichtete Spielart unterscheiden lassen. In der marktorientierten Variante impliziert die optimistische Lageeinschätzung, dass die Entwicklung des Internets weitgehend dem Wettbewerb überlassen bleiben sollte, dem die Fähigkeit zugeschrieben wird, nicht nur die ökonomischen, sondern auch die politischen Potentiale der Netzkommunikation am besten zur Entfaltung bringen zu können. Auch die zivilgesellschaftlich ausgerichtete Variante legt einen weitgehenden Verzicht staatlicher Stellen auf direkte Interventionen zur Ausgestaltung der Netzwelt nahe, geht dabei aber nicht von einer vorwiegend marktförmigen, sondern von einer primär bürgerschaftlichen Ausfüllung der sich dort ergebenden Freiräume als bestem Weg zur Entfaltung der demokratischen Potentiale der digitalen Informationstechnologien aus.

Relevanz aus heutiger Sicht

Als Belege für die Tragfähigkeit der optimistischen Position können heute folgende Befunde herangezogen werden:

Die Zahl der Internetnutzer*innen ist in den vergangenen Jahrzehnten rasant gestiegen, wie auch die entsprechenden Werte für die Bundesrepublik Deutschland zeigen (ARD/ZDF-Forschungskommission 2022: 6). Dabei haben auch immer mehr Frauen, weniger Gebildete, weniger Wohlhabende und Ältere den Weg ins Internet gefunden. In unterentwickelten Ländern Afrikas, Asiens und Südamerikas, die nur über eine lückenhafte Festnetzinfrastruktur verfügen und in denen Armut der Verbreitung von Personalcomputern entgegensteht, sind zwar noch immer große Teile der Bevölkerung aus der Netzwelt ausgeschlossen, durch die Potentiale der neu hinzugetretenen Mobilfunktechnologien hat sich ihr Anteil aber verringert (Cyranek 2014: 143ff.; James 2016).

Enorm gewachsen ist auch die Fülle der im Internet erhältlichen Informationen mit politischer Relevanz (Jungherr 2017: 284ff.). Neben staatlichen und kommunalen Stellen zählen Einrichtungen aus dem zivilgesellschaftlichen Raum zu den wichtigsten Informationslieferanten. Besondere Beachtung finden über Whistleblowing zutage geförderte Informationen, durch die etwa geheime Aktivitäten von Sicherheitsbehörden oder fragwürdige Machenschaften von Wirtschaftsunternehmen aufgedeckt worden sind (Mey 2017a: 65ff.).

Die Verbreitung der einfach handhabbaren Instrumente, die mit den Begriffen Web 2.0 und Social Media verbunden werden, eröffnet den Nutzer*innen zunehmende Chancen, aktiv an der Netzgestaltung mitzuwirken (siehe etwa Ammann 2020: 60ff.; Beckmann 2012: 180ff.). Diese Innovationen lassen die Grenzen zwischen Individualkommunikation und Massenkommunikation verschwimmen und leisten in fast allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen einer sozialen und politischen Ermächtigung von Bevölkerungsteilen Vorschub, die vor der Verbreitung des Internet auf die Empfängerrolle beschränkt waren und von überkommenen Kommunikationseliten einer schweigenden und daher mit ihren Darstellungen tendenziell einverstandenen Mehrheit zugeordnet werden konnten.

Mit der Fortentwicklung der Netzkommunikation sind auch neue Formen der Artikulation politischer Meinungen entstanden, die als „niederschwellige Partizipation“ bezeichnet werden (Jöckel et al. 2014: 153). Dazu zählen das Liken politischer Stellungnahmen und die Unterstützung von Onlinepetitionen als Aktionen, die nur geringen Aufwand erfordern und dennoch Wirkung entfalten können, wenn sich ihnen viele Teilnehmer*innen anschließen. Schon früh erkannt wurden die damit verbundenen Möglichkeiten von NGOs, welche die Netzwerke nutzen, um „ihre Interessen in der Öffentlichkeit mit möglichst geringen Kosten möglichst weit zu streuen und Unterstützer zu mobilisieren“ (Meißelbach 2009: 104).

Die Potentiale von Web 2.0-Anwendungen im Rahmen bürgerschaftlichen Widerstands sind durch den „Arabischen Frühling“, wo solche Instrumente eine „wichtige Rolle als Multiplikator, Koordinator und Verstärker der Proteste“ spielten (Demmelhuber 2013: 228), weltweit in den Fokus geraten. In Deutschland haben zwischenzeitlich neu aufgeflammte Anti-Atom-Proteste und der hartnäckige Widerstand gegen den Neubau des Stuttgarter Bahnhofs (Roth 2011: 66ff.) einen ähnlichen Effekt gehabt und dabei auch den Wert von mobilen Endgeräten wie Handys und Smartphones und Diensten wie SMS und Twitter für die Initiierung und Koordinierung politischer Aktionen aufgedeckt. Ohne die Möglichkeiten, die Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp bieten, wären weder die aktuellen Proteste im Iran noch die vielfältigen Aktionen im Rahmen der Klimabewegung denkbar.

In dem Maße, wie zivilgesellschaftliche Akteur*innen Einfluss auf die Gestaltung der politischen Agenda gewonnen haben, sind die Möglichkeiten überkommener Massenmedien und mit ihnen verbündeter Politiker*innen geschwunden, die Themen des politischen Diskurses zu bestimmen und allgemeinverbindlich zu interpretieren (siehe etwa Eumann et al. 2013: 10ff.; Stegemann 2021: 27ff.). Dies stellt nicht nur die kommunikative Monopolstellung regierungstreuer Rundfunkanstalten in autoritär geführten Staaten wie China oder Russland und in weniger gefestigten Demokratien wie Polen oder Ungarn in Frage, auch in Nordamerika und Westeuropa haben sich in dieser Hinsicht neue Machtkonstellationen herausgebildet. Zurückzuführen ist die „Demontage der Gatekeeper“ (Röhle 2010: 133) nicht allein auf die technisch induzierte Entstehung alternativer Öffentlichkeiten, sondern auch auf Wechselwirkungen zwischen den überkommenen Massenmedien und der Internetkommunikation (Demmelhuber 2013: 241). Etablierte Nachrichtensendungen und Fernsehmagazine können immer weniger den Wünschen von politischen Eliten Rechnung tragen, die spezielle Themen lancieren oder auch aus dem politischen Diskurs heraushalten wollen, weil sie ansonsten Gefahr laufen, etwa durch Blogs, Microblogs oder Videobeiträge überholt zu werden und an Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Wo man seitens einer autoritären Obrigkeit versuchte, einer bürgerschaftlichen Opposition die Informations-, Kommunikations- und Koordinationsmöglichkeiten digitaltechnischer Verfahren durch die Blockierung von Diensten vorzuenthalten, wurde deutlich, dass die technischen Eigenschaften und die globale Struktur der elektronischen Netzwerke solche Bestrebungen oft ins Leere laufen lassen (Demmelhuber 2013: 236ff.; Winter 2014). Menschen, die mit den technischen Instrumenten der digitalen Netzkommunikation vertraut sind, finden fast immer einen Weg, Blockaden zu umgehen und sich einer kommunikativen Bevormundung zu entziehen.

Diskursive Verfahren, die gänzlich oder partiell internetbasiert ablaufen, sind auf dem Vormarsch. Zu den bekanntesten zählt der Bürgerhaushalt (Franzke/Kleger 2010: 9ff.; Schneider 2018), bei dem ausgewählte Teile der kommunalen Haushaltsplanung der Bürgerschaft zur Disposition gestellt werden. Der Bürgerhaushalt ist zuerst im brasilianischen Porto Alegre erprobt worden und hat später auch in Deutschland Verbreitung gefunden.

In dem Maße, wie die Grenzen der ökonomischen Rationalität als dominierende Logik gesellschaftlicher Organisation offenkundig geworden und als neoliberal bezeichnete Politiken angesichts zunehmender sozialer Verwerfungen in die Kritik geraten sind (siehe Kutscha 2006: 355ff.; Butterwegge 2016: 135ff.), sind die Zweifel an den positiven politischen Folgen einer weitgehend dem wirtschaftlichen Wettbewerb überlassenen Fortentwicklung der Netzwelt gewachsen (Dingeldey 2019: 194 ff.).

Doch nur die marktorientierte Variante des Netzoptimismus hat an Glaubwürdigkeit verloren, die zivilgesellschaftlich orientierte gilt weiterhin als relevant. Ihre Verfechter*innen können zur Untermauerung ihrer Thesen nicht nur auf die wachsende Bedeutung von im Internet präsenten NPOs und NGOs bei der Setzung und Interpretation von politischen Themen und der Durchführung von Kampagnen verweisen (Strachwitz et al. 2020: 302ff.), sondern auch auf die Rolle zivilgesellschaftlicher Akteur*innen bei der Weiterentwicklung der organisatorischen und technischen Infrastruktur der Informationsgesellschaft (Betz/Kübler 2013: 65ff.). Als Vorreiter einer zivilgesellschaftlichen, wenn auch nicht dezidiert politischen Prägung der Netzkommunikation gelten etwa die Open Source-Bewegung, aus der im Laufe der Zeit eine Unzahl von Projekten hervorgegangen ist, und die digitale Enzyklopädie Wikipedia, welche inzwischen schon einen geradezu legendären Status erreicht hat. Jeremy Rifkin (2011) weist sogar auf Entwicklungen hin, in denen sich netzbasierte Produktionsformen andeuten, in denen Zivilgesellschaft und Wirtschaft als gleichwertige Partner zusammenwirken.

  1. Die neutra­lis­ti­sche Position

Kernaussagen

Der Netzneutralismus (siehe Buchstein 1996: 585ff.), welcher weniger die Technik selbst als die Frage nach deren sozialer Einbindung und Nutzung in den Vordergrund rückt, steht nach Buchstein für die Überzeugung, dass die informationstechnischen Innovationen in ihren Auswirkungen auf die demokratische Willensbildung ambivalent sind, das heißt, dass daraus gleichermaßen Chancen und Risiken erwachsen. Die Chancen liegen laut Ambivalenzthese dort, wo der Netzoptimismus von primär technikinduzierten Veränderungen ausgeht. Dabei thematisiert der Netzneutralismus anders als der Netzoptimismus aber nicht nur die positiven Aspekte des informationstechnischen Wandels, sondern ebenso mögliche Fehlentwicklungen, die aus seiner Sicht die Kehrseite der Medaille darstellen.

Er warnt vor neuen Asymmetrien in der politischen Beteiligung in der Folge einer digitalen Spaltung der Gesellschaft, vor einer wachsenden verbalen Aggression, vor der Verbreitung demokratische Grundwerte verletzender Inhalte, vor einer Informationsflut, welche die politische Orientierung der Bürgerschaft beeinträchtigen und populistischen und demagogischen Bewegungen den Weg ebnen kann, vor einem Verlust der politischen Öffentlichkeit, vor der Verschüttung partizipatorischer Potentiale als Folge einer umfassenden Kommerzialisierung der Netzwelt und vor der Identifizierung und Disziplinierung von Kommunikationsteilnehmern mit unliebsamen politischen Einstellungen.

Aus diesem Blickwinkel kommt es im Übergang zur digitalen Informationsgesellschaft darauf an, durch geeignete Weichenstellungen und Maßnahmen auf die Maximierung der Chancen und die Minimierung der Risiken des informationstechnischen Wandels hinzuarbeiten. Dazu sollen neben staatlichen und kommunalen Stellen auch Akteur*innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft Beiträge leisten.

Relevanz aus heutiger Sicht

Dass die Autor*innen, die von Buchstein dem neutralistischen Lager zugeordnet werden, auch die Gefahren thematisiert haben, die dem demokratischen Gemeinwesen aus den informationstechnischen Innovationen erwachsen, muss heute als entscheidender Beitrag zum Verständnis des Verhältnisses von Demokratie und Digitalisierung gewertet werden. Zur Tragfähigkeit einzelner Aussagen ist folgendes anzumerken:

Die Vorstellung von einer Digital Divide und daraus erwachsenden Partizipationsasymmetrien besitzt als Gegenbild zur Vision einer Gesellschaft, in der ein universeller Zugang zu Wissensbeständen, Diskursen und Entscheidungsprozessen für vergleichbare Beteiligungschancen sorgt, bis heute Plausibilität. Dies gilt schon im Hinblick auf technisch hochentwickelte Länder. So sind auch in Deutschland zwar die meisten, aber noch längst nicht alle Bürger*innen in ausreichendem Maße in die Internetkommunikation eingebunden. Und gerade viele Menschen, die nicht mit den digitalen Informationstechnologien groß geworden sind, sondern sie erst in einer späteren Lebensphase kennengelernt haben, stehen eher ratlos vor den immensen Dimensionen der virtuellen Welt und den Möglichkeiten der Netzkommunikationen, von denen sie nur einen Bruchteil nutzen (ARD/ZDF-Forschungskommission 2022: 14/32f.; Zubayr et al. 2013: 22). Hinsichtlich unterentwickelter Länder stellt sich diese Problematik noch weitaus größer dar. Obwohl die Verbreitung von Mobilfunktechnologien etwa in Afrika und Lateinamerika durchaus Verbesserungen gebracht hat, führt doch schon allein der dort anzutreffende Analphabetismus als wohl gravierendstes aller Bildungsdefizite dazu, dass große Bevölkerungsteile dauerhaft aus der Netzwelt ausgeschlossen bleiben (UNESCO 2017). Und dort, wo Menschen Zugang über Handys oder Smartphones erhalten, verfügen sie damit noch längst nicht über die Möglichkeiten eines an das Breitbandnetz angeschlossenen und mit einem lokalen Netz ausgestatteten mitteleuropäischen Haushaltes, in dem unterschiedliche Endgeräte vom Festplatzrechner über den internetfähigen Fernseher bis hin zu Laptops und Tablets gleichzeitig zur Verfügung stehen.

Gesellschaftliche Segmente, etwa gebildete Schichten, die schon früher über mehr Mitsprachemöglichkeiten als andere verfügten, sind im Internet überrepräsentiert (siehe Reidl et al. 2020; Zillien/Haufs-Brusberg 2014: 79). Abgesehen davon, dass auch neue Informationseliten entstanden sind (Egger de Campo 2014: 15), spiegeln sich daher in vielen Bereichen der Netzwelt altbekannte soziale Asymmetrien wider.

Wo sich der Kreis der Mitwirkenden erweitert, haftet Formen der niederschwelligen Partizipation das Stigma von Minderwertigkeit an, was abwertende Begriffe wie „Slacktivism“ oder „Clicktivism“ deutlich machen (Jöckel et al. 2014: 153). Diese stehen in ihrer negativen Konnotation für eine digitale Faulenzerei, die versucht, konkrete politische Aktion, die mit Mühen und Risiken verbunden ist, durch bequemeres Klicken auf dem Bildschirm zu ersetzen. Dabei wird unterstellt, dass das Liken von Inhalten oder die Verbreitung von Botschaften über Mailinglisten zumeist keine so große Wirkung erzielen kann wie etwa die Beteiligung an einer Straßendemonstration.

Auch der Wert digitaltechnisch gestützter Deliberationen, die zumeist im lokalen Bereich angesiedelt sind, ist umstritten. Angriffsfläche bietet dabei neben der fehlenden Bindungswirkung von Ergebnissen die verschwindend geringe Bedeutung, die solchen Verfahren im Vergleich mit politischen Prozessen zukommt, die auf nationaler und internationaler Ebene ohne Einbezug und partiell sogar ohne Wissen der Bürgerschaft ablaufen. In diesem Sinne kann hinsichtlich der Situation europäischer Staaten die Frage aufgeworfen werden, inwieweit die Äußerungen von Bürger*innen zu überschaubaren Teilen kommunaler Haushaltsplanung ins Gewicht fallen, wenn nationale Regierungen und weitgehend autark agierende europäische Einrichtungen gleichzeitig finanzpolitische Entscheidungen treffen, die nationale Haushalte mit Milliardensummen belasten. Hier sei exemplarisch auf die Bankenrettung 2008 und die Aufstockung des deutschen Militäretats per Sondervermögen 2022 verwiesen (siehe etwa Dorn 2022: 37ff.; Pink/Bode 2010: 45ff.).

Es sind zwar viele neue Kanäle entstanden, die prinzipiell zur Erweiterung und Vertiefung der Kommunikation zwischen politischen Entscheidungsträgern auf der einen und Bürger*innen auf der anderen Seite in Betracht kommen. Diese werden seitens politischer Eliten aber zunehmend durch spezielle Zwischeninstanzen aus dem Bereich der Social Media-Expert*innen und digitalaffinen Campagnenmanager*innen bespielt (siehe Emmer 2019: 369ff.). Dialoge auf Augenhöhe zwischen Repräsentant*innen und Repräsentierten lassen weiterhin auf sich warten.

Die Warnungen vor einer wachsenden verbalen Aggression und der Verbreitung humanistische und demokratische Grundwerte verletzender Inhalte haben sich als nur zu berechtigt erwiesen. Neben Cybermobbing und Flaming zur Einschüchterung politischer Gegner*innen sind Phänomene getreten, die es sogar rechtfertigen, von „Cyberterror“ (Rieger 2015: 45) zu sprechen. Videos, die brutalste Gewalttaten zeigen, haben nicht erst mit dem Ukraine-Krieg Einzug in die virtuelle Welt der Netze gehalten. So veröffentlichten schon viele Jahre früher Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat Videos von der Ermordung von Journalist*innen und anderen Geiseln auf YouTube (siehe Onyanga-Omara/Leinwand-Leger 2015: 1f.).

Dass die informationstechnischen Innovationen nicht nur zu einer Informationsexplosion, sondern auch zu einer exponentiellen Ausweitung von Kommunikationsoptionen geführt haben, ist offensichtlich. Die Frage, ob dadurch Orientierungsprobleme entstanden sind, die populistische und demagogische Bewegungen begünstigen, kann heute nur mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Davon zeugen schon die „schiere Menge von Material, Accounts und Plattformen“ (Musharbash 2015: 26), mit deren Hilfe Verschwörungstheoretiker*innen, Rechtsextreme, militante Islamisten und anderen Gruppierungen im Internet geschlossene Ideologien propagieren, und die Verzahnung ihrer netzbasierten Aktivitäten mit Aktionen in der sogenannten realen Welt, die von Flashmobs über Demonstrationen bis hin zu Terroranschlägen reichen.

Vermehrt hinzugekommen sind verdeckte Interventionen autoritär geführter ausländischer Staaten und von ihnen beauftragter krimineller Gruppen zur Manipulation politischer Diskurse und Entscheidungsprozesse in demokratischen Staaten (siehe etwa Stark/Zimmermann 2023: 26; Wehner 2017: 3ff.). Dabei haben die von Russland ausgehenden Aktivitäten zur Beeinflussung des US-amerikanischen Wahlkampfes eine traurige Berühmtheit erlangt. Besonders problematisch stellen sich entsprechende Interventionen in jungen und wenig gefestigten Demokratien des afrikanischen Kontinents dar.

Was zur Organisation demokratischer Gemeinwesen in modernen Massengesellschaften in der Vergangenheit zur Verfügung stand, war niemals eine allumfassende Öffentlichkeit, aber immerhin ein Netz sich überlappender Teilöffentlichkeiten (siehe Marschall 1999: 109ff.). Dass sich dieses Netz im Laufe der vergangenen Jahre immer weiter ausgedehnt und Risse bekommen hat, ist offensichtlich (Bertelsmann Stiftung 2017: 18ff; Hasebrink/Hölig 2014: 16ff.; Schaal 2014: 117; Dingeldey 2019: 192). Verantwortlich dafür waren vor allem rasante Differenzierungsprozesse bei den digitalen Medien, die Printmedien zunehmend an den Rand drängten und den Einfluss des Fernsehens relativierten. Der bislang letzte Schub der Auflösung des öffentlichen Raums resultiert aus der Ausbreitung des Web 2.0. In dem Maße, wie sich ehemals weitgehend passive Nutzer*innen als Gestaltungsgrößen im Netz etablieren können, wächst das „Gemisch aus Mail- und Forendiensten“, welche „öffentliche bzw. gruppenöffentliche Kommunikation mit der Möglichkeit kombinieren, persönliche Nachrichten auszutauschen“ (Beckmann 2012: 181). Das Fernsehen, lange das „virtuelles Lagerfeuer unserer Zeit“ (Renner/Wessinghage 2017: 37), weicht einem Sammelsurium voneinander abgeschotteter „Resonanzräume“, was durch die Metapher der „Filterblasen“ (Pariser 2012) treffend auf den Punkt gebracht wird.) Noch verschärft wird die Auflösung des kollektiven gesellschaftlichen Aufmerksamkeitsfokusses dadurch, dass gerade Angehörige nachwachsender Generationen den Angeboten der überkommenen Massenmedien zunehmend den Rücken kehren (siehe ARD/ZDF-Forschungskommission 2022: 14ff.; Zubayr et al. 2023: 2) Das gilt ganz besonders für das ZDF, für welches das Durchschnittsalter der Zuschauer*innen inzwischen bei 65 Jahren liegt.

Das von Buchstein (1996: 587) mit „Panoptifizierung“ umschriebene Szenario einer gläsernen Gesellschaft, in der Kommunikationsteilnehmer*innen mit unliebsamen politischen Einstellungen identifiziert, diskriminiert und diszipliniert werden können, konkretisiert sich heute so deutlich, dass viele darin sogar die größte Gefahr für die demokratische Willensbildung sehen. Ursächlich dafür, dass der Verlust von Privatheit inzwischen zu einem Merkmal der modernen Gesellschaft geworden ist, sind vor allem zwei Faktoren. Erstens führt die Tatsache, dass immer mehr Menschen Zugang zu einem zunehmend leistungsfähigen Internet gefunden haben, auch dazu, dass immer mehr digitale Spuren hinterlassen werden, die ausgewertet und zu Persönlichkeitsprofilen verdichtet werden können. Zweitens ermöglicht die rasante Verbreitung einer mit der Festnetzkommunikation verkoppelten Mobilkommunikation (Bauckhage 2014: 99ff.) inzwischen auch die Erstellung von Bewegungsprofilen, die mit bereits vorhandenen Daten verknüpft werden können.

Die Möglichkeit, Informationen zu einzelnen Gesellschaftsmitgliedern zu sammeln und zu Profilen zu verbinden, haben vor allem die Internetkonzerne. Soweit die Manipulation politischer Prozesse nicht – wie etwa im Fall vom Cambridge Analytica (Nezik 2020: 28) – zum Geschäftsmodell gemacht wird, sind die Auswirkungen der Machtstellung der Internetwirtschaft auf die demokratische Willensbildung noch indirekter Natur. Direkt äußern sie sich aber spätestens dann, wenn die Unternehmen mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, was nicht nur im Hinblick auf Länder wie China und Russland, sondern auch auf die USA unterstellt wird, und selbst in Deutschland niemals ganz ausgeschlossen werden kann.

Erhalten Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, detaillierte Persönlichkeitsprofile von mehr oder weniger willkürlich ausgewählten Personen zu generieren und ohne gravierenden Anlass und richterliche Genehmigung Abhöraktionen durchzuführen, wird der demokratische Willensbildungsprozess dadurch nicht nur gestört, sondern grundsätzlich in Frage gestellt. Denn Privatheit ist eine Voraussetzung von Freiheit und Freiheit eine Voraussetzung von Partizipation. In gefestigten Demokratien wie der deutschen kann die Identifizierung von Kommunikationsteilnehmern mit unliebsamen politischen Einstellungen immerhin soziale Ausgrenzung und Karrierenachteile nach sich ziehen. In weniger entwickelten Demokratien und insbesondere in autoritären Staaten drohen noch weitaus härtere Sanktionen bis hin zu Körperverletzung und Freiheitsentzug und sogar die Todesstrafe.

Dabei ist die demokratische Willensbildung nicht erst dann gefährdet, wenn Geheimdienste oder andere Akteur*innen ihr Wissen über einzelne Personen oder Gruppen nutzen, um deren Verhalten zu manipulieren oder ihnen die Rechnung für ihre Aufsässigkeit zu präsentieren. Dazu reicht es schon aus, dass politisches Engagement in der Bürgerschaft tendenziell als riskant empfunden wird, weil es jederzeit an die Oberfläche gebracht und möglicherweise geahndet werden kann (Becker/Seubert 2019: 225ff.; Cap 2014: 958).

Die Warnung vor einer Marginalisierung der politischen Potentiale der Netzkommunikation in der Folge einer Kommerzialisierung des Internets hat sich dagegen als unbegründet erwiesen. Obwohl die wirtschaftliche Bedeutung, die der virtuellen Welt inzwischen zukommt, wohl selbst die kühnsten Erwartungen übertroffen hat, ist der politischen Nutzung des Internets dadurch kein Ende bereitet worden. Im Gegenteil, wohl niemals zuvor waren die politische Bedeutung des Internets und die Brisanz von dort präsentierten und ausgetauschten Informationen so groß wie heute. Besonders deutlich wird dies etwa, wenn man die Ereignisse Revue passieren lässt, die mit den Namen Edward Snowden und Julian Assange verbunden werden (siehe etwa Harding 2014; Rosenbach/Stark 2011).

Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass die Kommerzialisierung an der demokratischen Willensbildung spurlos vorübergegangen wäre. Neben den Konsequenzen, die aus der massenhaften Sammlung von Daten zum Zwecke der Anfertigung von Nutzerprofilen resultieren, sind hier weitere Phänomene in den Blick zu nehmen, die sich subtiler darstellen und deren Bedeutung erst ansatzweise erforscht ist. Dazu gehört die Tatsache, dass soziale Netzwerke maßgeblich darüber mitbestimmen, welche Nachrichten im Internet in welcher Weise Verbreitung finden, und damit auch darüber, wie die Welt von den Teilnehmer*innen wahrgenommen wird (Bertelsmann Stiftung 2017: 28ff.). Dazu zählt der Umstand, dass Suchmaschinen und allen voran Google als selektierende Filter wirken und damit ebenfalls zur Konstruktion sozialer Realität beitragen, ohne dass sich die meisten Nutzer dessen bewusst sind (Bertelsmann Stiftung 2017: 12ff.). Und dazu gehört die Tatsache, dass auch von Herstellern wie Apple bezogene Apps strukturierend in ehemals gestaltungsoffene Computerwelten und Interaktionsräume eingreifen (siehe Beckmann 2012: 176ff.).

Wie oben dargelegt erschöpfen sich die Annahmen des Netzneutralismus nicht in der Überzeugung, dass den Chancen, welche die Netzkommunikation zur Fortentwicklung des demokratischen Gemeinwesens bietet, eine Fülle von Gefahren gegenübersteht. Es wird zudem unterstellt, dass gezielte Interventionen die Möglichkeit eröffnen, die Chancen produktiv zu machen und die Risiken zu beherrschen. Was diesen Aspekt angeht, ergeben die in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen kein eindeutiges Bild. Einige Befunde sprechen dafür, dass solche Einflussmöglichkeiten tatsächlich bestehen und auch bereits erfolgreich genutzt werden konnten:

Dass Maßnahmen wie die Förderung der Breitbandverkabelung, die Unterstützung einheitlicher technischer Standards und Datenformate, die Bereitstellung von Basiskomponenten und die Förderung von Medienkompetenz dazu beigetragen haben, die Proportionen von Offliner*innen und Onliner*innen in modernen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland innerhalb weniger Jahre zugunsten der letztgenannten Kategorie zu verschieben, erscheint plausibel. Dass Förderprogramme geholfen haben, vielen Menschen in unterentwickelten Ländern, die lange von der Internetnutzung ausgeschlossen waren, einen bescheidenen Zugang über stationäre und insbesondere mobile Endgeräte zu verschaffen, lässt sich ebenso wenig bestreiten. Und dass die rasant gewachsene Zahl der Internetauftritte von Regierungen, Verwaltungen und Parlamenten sowie die Bereitschaft, Datenbestände im Sinne von Open Data und Open Government allgemein zugänglich zu machen (Hansson et al. 2015: 540ff.; Kitchin 2014), Informationsasymmetrien prinzipiell entgegenwirken, steht ebenfalls zu vermuten. Auch kann die Fortexistenz des Politischen in einer sich zunehmend kommerzialisierenden virtuellen Welt auch durchaus zu staatlichen und kommunalen Programmen in Bezug gesetzt werden, die internetgestützte Deliberation förderten, oder zu netzpolitischen Erfolgen wie der Aufrechterhaltung von Netzneutralität (Wolff 2015: 1f.). Dass hier eine wesentliche oder sogar die entscheidende Ursache für die Aufrechterhaltung politischer Räume im Internet liegt, wird allerdings wohl niemand unterstellen wollen.

In anderen Bereichen ist es entgegen der netzneutralistischen Erwartung offensichtlich nicht gelungen, Gefahren zu entschärfen, die der Demokratie aus der Netzkommunikation erwachsen:

So sind verbale Aggression und die Verbreitung menschenverachtender und verfassungsfeindlicher Inhalte bis hin zu Aufrufen zu Mord und Völkermord inzwischen zu einem festen Bestandteil der virtuellen Welt geworden. Staatliche Normen und Appelle, die Bereitschaft kommerzieller Plattformbetreiber, zur Eliminierung solcher Inhalte mit Behörden zu kooperieren, und auch zivilgesellschaftliche Projekte wie die Entwicklung der „Netiquette“, eines ethisch fundierten Verhaltenskodexes für die virtuelle Welt (Bertelsmann Stiftung 2020), haben das nicht verhindern können. Und so ist die Auflösung von Öffentlichkeit, ohne die demokratische Willensbildung in der Massengesellschaft unmöglich ist, auch durch ein verstärktes Engagement von Rundfunkanstalten und etablierten Verlagen im Internet nicht aufgehalten worden. Sehr deutlich zeigt sich die Unfähigkeit, die Netzkommunikation nach demokratieverträglichen Regeln zu gestalten, auch in der Hilflosigkeit gegenüber datensammelnden Unternehmen und die Privatsphäre bedrohenden Geheimdiensten.

Wer diese Hilflosigkeit auf das Fehlen geeigneter Abwehrinstrumente zurückführt, begibt sich allerdings auf dünnes Eis. Fest steht lediglich, dass überkommene national basierte Steuerungsmechanismen der Regelsetzung, Kontrolle und Sanktion abweichenden Verhaltens in der virtuellen Welt immer weniger greifen (siehe Kutscha 2010: 112ff.; Schaar 2012: 363ff.). Mehr Erfolg versprechen sich viele vom sogenannten technischen Datenschutz, also von Bestrebungen, die Sicherung der Privatsphäre in technische Lösungen von Beginn an einzubauen. Prinzipiell möglich ist dies, weil solche Systeme nicht von der Hardware, sondern von der Software bestimmt werden, die keiner fixen technischen, sondern einer disponiblen sozialen Logik folgt (siehe Lessig 2001). Wie Programmierer*innen sicherstellen können, dass die Kund*innen einer Internetfirma nur dann Zugang zu deren Leistungen erhalten, wenn sie dem Unternehmen im Gegenzug detaillierten Einblick in ihre persönlichen Verhältnisse gewähren, könnten sie ebenso dafür sorgen, dass auf die Erhebung persönlicher Daten verzichtet und die Speicherung von Verbindungsdaten unterlassen wird.

Zudem wäre es prinzipiell möglich, den Internetnutzer*innen mehr Mittel an die Hand zu geben, mit denen sie sich vor der Ausspähung von sensiblen Informationen und Kommunikationsbeziehungen schützen können. Die dazu geeignete Basistechnologie ist die elektronische Kryptographie (siehe Beutelspacher 2017: 35ff.; Küsters/Wilke 2011; Winkel 2022: 237ff.). Diese findet aber vor allem in der Variante der digitalen Signatur Verbreitung, während die Möglichkeiten der Konzelation, also der vertraulichkeitsschützenden Verschlüsselung, die zudem anonyme Kommunikation unterstützen kann, eher im Hintergrund bleiben. Zwar bieten unterschiedliche Messengerdienste vertraulichkeitsschützende Verschlüsselung an. Bei Facebook Messenger, Google Allo und Telegram ist diese optional, bei Signal, Threema und Whatsapp sogar obligatorisch (siehe Nezik 2021: 21; Schulze 2017: 23). Doch die Verfahren liegen dabei nicht in der Hand der Nutzer*innen, sondern der Unternehmen. Der offensichtliche Nachteil: Die Nutzer*innen dürfen bestenfalls hoffen, dass sie nicht abgehört und ihre Daten nicht weitergegeben werden, können dies aber nicht nachprüfen. Eigentlich naheliegende Forderungen wie die, dass diese Technologien „als legitime Konzepte gesellschaftlich etabliert und fundiert“ werden sollten (Fromm 2013: 20) und in die Hände der Teilnehmenden gehören (siehe auch Herfert et al. 2016: 290ff.), sind eher selten zu vernehmen.

Festzuhalten ist schließlich auch, dass es selbst in Staaten mit langer demokratischer Tradition wie der Bundesrepublik Deutschland an einer effektiven Kontrolle von Geheimdiensten fehlt, wobei offen bleibt, ob diese nicht gewollt oder schlichtweg nicht möglich ist (siehe Kutscha 2020: 44ff.; Obermaier 2014: 5). Die Eigendynamik von Geheimdiensten ist kein neues Phänomen, aber sie gewinnt in einer Gesellschaft, in der immer mehr Daten und Kommunikationsbeziehungen in elektronische Netzwerke verlagert und damit angreifbar werden, eine völlig neue Dimension.

  1. Die pessi­mis­ti­sche Position

Kernaussagen

Die netzpessimistische Position (siehe Buchstein 1996: 589ff.) steht in diametralem Gegensatz zur optimistischen und in kritischer Distanz zur neutralistischen Auffassung. Unabhängig davon, ob entsprechende Wirkungen als eher systemimmanent antizipiert oder an die Voraussetzung spezieller politischer Interventionen gebunden werden, ist es aus der Sicht des Netzpessimismus verfehlt, der Netzkommunikation umfassendes demokratieförderliches Potential zuzuordnen. Diese Position geht vielmehr davon aus, dass eine breite Übertragung politischer Funktionen auf elektronische Netzwerke sogar äußerst bedenkliche Folgen zeitigen kann. Fehlentwicklungen, die sich der neutralistischen Ambivalenzthese zufolge durch geeignete Maßnahmen verhindern lassen, werden aus netzpessimistischer Sicht zu unmittelbaren und weitgehend unvermeidbaren Folgen des informationstechnischen Wandels. Als ursächlich dafür werden neben asymmetrischen sozioökonomischen Rahmenbedingungen technikimmanente Faktoren ausgemacht. Die spezifischen Eigenschaften der digitalen Informationstechnologien, auf denen die Hoffnungen von Netzoptimist*innen ruhen, machen die Welt der Netze in den Augen der Netzpessimist*innen zu einer Welt der schlechten Alternativen, in der sich eine Fehlentwicklung oft nur unter Inkaufnahme einer weiteren ebenso gravierenden Fehlentwicklung verhindern lässt. Bei einem solchen Lagebild erscheint es folgerichtig, dass sich Netzpessimist*innen eine restriktive Nutzung digitaler Informationstechnologien in politischen Zusammenhängen wünschen. Sie wollen entsprechende Anwendungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum konzentriert sehen und warnen vor jeder Form virtueller Demokratie, die geeignet sein könnte, herkömmliche demokratische Entscheidungsverfahren zu verdrängen. Damit sprechen sie nicht nur gegen eine Anreicherung der parlamentarischen Demokratie um deliberative oder direktdemokratische Entscheidungsverfahren in der digitalen Sphäre, sondern auch gegen elektronische Wahlen aus.

Relevanz aus heutiger Sicht

Was die retrospektive Bewertung der netzpessimistischen Position angeht, sind folgende Befunde und Überlegungen zu berücksichtigen:

Die rasante Vermehrung von Netzzugängen in fast allen Weltregionen, der enorme Zuwachs an politisch relevanten Informationsquellen und Kommunikationsoptionen, die damit einhergehende Ausweitung politischer und zivilgesellschaftlicher Aktionsfelder, die Relativierung der dominierenden Rolle überkommener Massenmedien und die weitgehende Resilienz der Netzkommunikation gegenüber obrigkeitsstaatlichen Blockierungsversuchen zählen zu den Phänomenen, die sich mit einer netzpessimistischen Sicht nur schwer vereinbaren lassen.

Während die zur Untermauerung der netzoptimistischen Position geeigneten Befunde und Interpretationen die netzpessimistische Sicht tendenziell in Frage stellen, stützen die Kratzer und Flecken im Bild der virtuellen Welt, das der Netzneutralismus vermittelt, auch die pessimistische Position. Dies gilt bereits für den Umstand, dass das Szenario einer Digital Divide und einer damit verbundenen „Democratic Divide“ (Zillien/Haufs-Brusberg 2014: 91) nicht nur im Hinblick auf unterentwickelte Gesellschaften weiterhin Brisanz besitzt, sondern auch auf Länder in Nordamerika und Europa; und zwar insbesondere dann, wenn man nicht nur nach Zugang oder Nichtzugang, sondern zudem nach Art des Zugangs und Intensität der Nutzung differenziert.

Die Flut von Unsachlichkeit und Irrationalität, die mit dem Übergang zur digitalen Informationsgesellschaft zusammen mit verfassungsfeindlichen und kriminellen Inhalten in den politischen Diskurs geschwappt ist, und die Unfähigkeit, diesen davon wieder zu befreien, können als weitere Belege für die Relevanz netzpessimistischen Denkens betrachtet werden. Nichts anderes gilt auch im Hinblick auf die fortgesetzten Versuche autoritärer Regime und mit ihnen verbündeter krimineller Gruppen, politische Willensbildungsprozesse in demokratischen Staaten zu manipulieren, auf die aus Komplexitätserhöhungen erwachsenden Orientierungsprobleme und ihre möglichen individuellen und gesamtgesellschaftlichen Folgen, auf den weiteren Zerfall politischer Öffentlichkeiten sowie auf Aktivitäten von Internetwirtschaft und Sicherheitsbehörden, die eine Gefahr für bürgerschaftliche Schutzräume und die selbstbestimmte Wahrnehmung bürgerschaftlicher Souveränitätsrechte darstellen und letztlich auch geeignet sind, das Vertrauen in Staat und Demokratie dauerhaft zu schädigen.

Vor allem ist festzuhalten, dass das zentrale netzpessimistische Argument große Aktualität besitzt, nach dem sich eine zunehmend internetbasierte Gesellschaft in vielerlei Hinsicht in eine Welt der schlechten Alternativen verwandelt, in der man eine Fehlentwicklung oft nur unter Inkaufnahme einer anderen nicht weniger gravierenden vermeiden kann.

Dies offenbaren bereits die wachsenden Spannungen zwischen den Anforderungen, die aus der zunehmenden Informationsflut erwachsen, und den Belangen der Aufrechterhaltung einer politischen Öffentlichkeit. So wirken neue Informationsangebote und Diskursplattformen, die etwa von staatlichen und kommunalen Stellen, von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und von den Herausgebern etablierter Zeitungen und Zeitschriften bereitgestellt werden, der Gefahr entgegen, dass die zunehmende Komplexität der virtuellen Welt in der Bürgerschaft zu Orientierungsverlusten führt. Andererseits leisten sie aber auch einem weiteren Zerfall der Öffentlichkeit Vorschub, weil sie selbst zu den Triebkräften der medialen Ausdifferenzierung gehören. Die Frage, wie man beides zugleich haben kann – also sowohl gut informierte und politisch handlungsfähige Gesellschaftsmitglieder als auch eine öffentliche Sphäre, die in der Massengesellschaft als Basis der demokratischen Willensbildung dienen kann – bleibt ohne befriedigende Antwort.

Besonders deutlich manifestiert sich der Umstand, dass die fortschreitende Verlagerung sozialer Funktionen in elektronische Netzwerke eine vormals durch das Strukturprinzip des Sowohl-als-auch bestimmte Gesellschaft immer mehr zu einer Entweder-oder-Gesellschaft werden lässt, in dem zunehmend brisanten Verhältnis von liberalen Freiheitsrechten und staatlichen Ordnungsansprüchen.

Während den Ermittlungsmöglichkeiten seiner Sicherheitsbehörden und damit auch dem Herrschaftsanspruch des Staates in der Vergangenheit bereits durch technische Restriktionen Grenzen gesetzt waren, ist mit dem Übergang zur digitalen Informationsgesellschaft eine lückenlose Überwachung fast aller Lebens- und Arbeitsbereiche möglich geworden. In dem Maße, wie diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, droht eine Erosion liberaler Grundrechte mit fatalen Folgen für das demokratische Gemeinwesen.

Andererseits existiert mit der vertraulichkeitsschützenden elektronischen Kryptographie aber auch eine Technologie, die prinzipiell einen zuverlässigen Schutz vor der Ausspähung sensibler Informationen und vor der Nachverfolgung von Kommunikationsakten bieten kann. Welche Möglichkeiten hier bestehen, zeigen die in den vergangenen Jahren mit dem sogenannten Darknet gesammelten Erfahrungen (Mey 2017a: 65ff.; Mey 2017b: 4ff.; Schallbruch 2018: 88ff.). Dabei handelt es sich um einen Anonymität bietenden Bereich des Internets, der häufig auch in Kombination mit starker vertraulichkeitsschützender Verschlüsselung genutzt wird. Zugang zum Darknet eröffnet der Tor-Browser. Mit seiner Hilfe können Teilnehmer*innen nicht nur anonym im überkommenen World Wide Web kommunizieren, sondern zudem anonym betriebene Websites aufsuchen und solche auch selber aufbauen. Das Darknet gilt einerseits als „digitales Kaufhaus der Kriminellen“ (Vogt 2017: 4), anderseits aber auch als „Netz der Dissidenten“ (Moßbrucker 2017: 16), das kritische Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Politiker*innen, die mit autoritären Regimen in Konflikt geraten sind, noch weitgehend frei und ohne Furcht vor Sanktionen benutzen können.

Im Internet existiert also nicht nur die Welt der herkömmlichen Browser, Suchmaschinen und Plattformen, in der Konzerne den gläsernen Kunden und Sicherheitsbehörden den gläsernen Bürger zum Normalfall werden lassen, sondern auch ein „Anonymität via Design“ bietendes „Parallelnetz“, vor dem „selbst Geheimdienste kapitulieren“ (Setz 2013: 39). Damit ist hier neben dem Szenario einer Orwellschen Überwachungsgesellschaft auch das einer radikallibertären Anarchie denkbar, in dem das einzig geltende Recht das des Stärkeren ist. Was sich bislang aber nicht abzeichnet, ist der Weg in eine digitale Informationsgesellschaft, in der bürgerschaftliche Freiräume und staatliche Ordnungsansprüche als konstituierende Elemente eines demokratischen Gemeinwesens nebeneinander existieren bzw. in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen (so auch Kutscha 2011: 461ff.; Kutscha 2015: 235ff.).

  1. Schluss­fol­ge­rungen und abschlie­ßende Betrach­tungen

Auch fast 30 Jahre nachdem Buchstein den Diskurs über die demokratischen Potentiale der digitalen Informationstechnologien durch die Einführung der Idealtypen Netzoptimismus, Netzneutralismus und Netzpessimismus theoretisch strukturiert hat, lässt sich keine Position durchgängig bestätigen oder widerlegen. Vielmehr wird deutlich, dass alle Positionen einerseits Elemente aufweisen, die auch aus heutiger Sicht noch substanziell erscheinen, andererseits aber ebenso Komponenten enthalten, deren Tragfähigkeit durch Entwicklungen der letzten drei Dekaden in Frage gestellt wird.

Der Umstand, dass sich die Machtverhältnisse in der politischen Kommunikation zugunsten der Bürgerschaft verschoben haben und überkommenen Eliten die Herrschaft über die Öffentlichkeit weitgehend entglitten ist, kann als besonders gewichtiges Argument zur Bestätigung der optimistischen Sichtweise angeführt werden. Geradezu hellsichtig wirken heute neutralistische Warnungen vor einer Verrohung und Irrationalisierung politischer Diskurse, vor einer forcierten Auflösung politischer Öffentlichkeiten und vor der Eskalation von Überwachung mit schädlichen Folgen für die politische Willensbildung. Nicht weniger hellsichtig erscheinen aber auch die netzpessimistischen Hinweise darauf, dass die Interventionsmöglichkeiten zur Eindämmung solcher Phänomene begrenzt sind.

Letzteres ist im Zusammenhang mit dem Befund zu sehen, dass sich die Gesellschaft mit zunehmender Verlagerung sozialer Funktionen in elektronische Netzwerke wie von Netzpessimist*innen unterstellt tatsächlich zumindest in Teilbereichen in eine Welt der schlechten Alternativen zu verwandeln scheint, in der es immer schwerer fällt, für sich legitime, aber dennoch widerstreitende Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Besonders klar zeigt sich dies in den wachsenden Spannungen zwischen dem bürgerschaftlichen Anspruch auf individuellen Freiraum und Privatheit auf der einen und dem staatlichen Ordnungsanspruch auf der anderen Seite. Dieser Punkt ist äußerst prekär. Denn es liegt letztlich auch im Interesse der informationellen Selbstbestimmung, wenn Belange der öffentlichen Sicherheit gewahrt bleiben, und im Interesse der Sicherheitsbehörden, wenn es nicht zum „Ende der Privatheit“ (Whitaker 1999) kommt. Legitimieren sich doch sowohl Datenschützer als auch Sicherheitsbehörden über den Anspruch, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen zu wollen. Und sind doch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ohne garantierte individuelle Freiräume ebenso wenig denkbar wie ohne ein System von Regeln und Sanktionsmechanismen, das dem Missbrauch dieser Räume entgegenwirkt (so schon Fraenkel 1968: 165ff.). Gelänge es einer Partei oder Gruppierung, ihren Interessen im Übergang zur digitalen Informationsgesellschaft absolute Geltung zu verschaffen, wäre nicht nur das Projekt der anderen Seite, sondern auch das eigene gescheitert.

Gerade in jüngster Zeit mehren sich Entwicklungen, welche die Relevanz der neutralistischen Position unterstreichen. Dennoch sollte die Maxime gelten, dass die neutralistische Sicht im Zweifel nicht nur vor einem netzpolitischen Optimismus, sondern auch vor einem netzpolitischen Pessimismus den Vorzug verdient, weil der Glaube an Gestaltbarkeit, den sie transportiert, eine unverzichtbare Voraussetzung erfolgreichen Gestaltens ist.

Wechselt man die Perspektive und fragt nicht nach der Tragfähigkeit der einzelnen Positionen angesichts aktueller empirischer Befunde, sondern danach, wie sich zukünftige Herausforderungen im Lichte von Buchsteins Begriffstrias darstellen werden, kann man schon wegen des sich stetig beschleunigenden digitaltechnischen Wandels kaum Konkretes zu erkennen. In den vergangenen Jahren haben die Herausbildung der neuen Dienste, die mit dem Begriff Web 2.0 verbunden werden, und die Mobilisierung der Endgeräte die Voraussetzungen, Formen, Verfahren und Ergebnisse politischer Willensbildungsprozesse stark beeinflusst. Über die Frage, wie die demokratiespezifischen Potentiale und Probleme der interaktiven Netzkommunikation aussehen werden, wenn Quantencomputer mit nie gekannter Leistungsfähigkeit veralteter Rechnersysteme sukzessive ersetzen, und wenn Künstliche Intelligenz immer tiefer in immer mehr bislang noch dem Menschen vorbehaltene Funktionsbereiche vorgedrungen ist, lässt sich heute bestenfalls spekulieren.

 

 

Prof. (i. R.) Dr. Olaf Winkel   hatte bis Oktober 2022 die Professur für Politikwissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) inne. Er hat Soziologie studiert und Politikwissenschaft promoviert und habilitiert. Seine Forschungsschwerpunkte sind Verwaltungspolitik und Verwaltungsreform im Kontext von Staatsmodernisierung und gesellschaftlichem Wandel, kommunale Selbstverwaltung, Digitalisierung als Herausforderung für Politik und Verwaltung, Electronic Government und Hochschulpolitik und Hochschulreform.

 

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