Aber es wird doch einen Rechtsschutz gegen den Missbrauch geben - der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll nur auf richterliche Anordnung zulässig sein!
Das ist leider auch falsch. Eine richterliche Anordnung benötigt die Polizei nur für die Abfrage von Verbindungsdaten. Will die Polizei dagegen einen Telefonkunden oder Internetnutzer identifizieren („Bestandsdaten“), wird keine richterliche Anordnung gefordert. Die Nachrichtendienste sollen ganz ohne richterlichen Beschluss auf alle Daten zugreifen dürfen. Schon heute werden Verbindungsdaten zu Hunderttausenden im Jahr abgefragt, diese Zahlen werden nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sprunghaft ansteigen.