Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Mit der Einführung der sog. Vorratsdatenspeicherung in Deutschland werden seit dem 1.1.2008 alle Anbieter von Telefon-, Mail- und Internetdiensten verpflichtet, die Kommunikationsverbindungen ihrer Kunden für 6 Monate zu speichern. In der Diskussion um dieses Gesetz tauchten viele Missverständnisse und Schutzbehauptungen auf. Wir fassen hier einige Informationen zu den Hintergründen der Vorratsdatenspeicherung zusammen:

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