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Beschluss des Bundesrats vom 25.11.2005

25. November 2005

BT-Drucks. 723/05

In seinem Beschluss begrüßt der Bundesrat die Initiative der Kommission zum Erlass einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Solch eine Regelung sei dringend erforderlich, da nur auf diesem Wege die Verhütung, Ermittlung und Feststellung schwerer Straftaten ermöglicht werden kann. Die einzigen Bedenken bestünden hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage aus Art. 95 EG-Vertrag. Der Bundesrat verweist auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach beim Erlass von Rechtsakten im Bereich strafrechtlicher Regelungen keine Kompetenz der EG bestehe. Dies gelte jedoch nicht, wenn solch eine Regelung erforderlich sei, um die volle Wirksamkeit („effete utile“) der in einer europäischen Sachpolitik erlassenen Rechtsvorschrift zu gewährleisten. Weitere Bedenken bestehen hinsichtlich der fehlenden Regelungen in der Richtlinie bezüglich der Vernichtung von Daten nach Ablauf der Speicherfrist und hinsichtlich der Wahrung von Datenmissbrauch.

Abschließend macht der Bundesrat seine Ablehnung für die Kostenerstattungspflicht der Mitgliedsstaaten gegenüber der Telekommunikationsunternehmen deutlich. Die Höhe der Kosten könne nicht kalkuliert werden und stelle somit ein erhöhtes Risiko für die betroffenen Haushalte dar. Deswegen bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Regelung gestrichen wird.

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