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Beschluss­emp­feh­lung und Bericht des Innen­aus­schusses

22. Dezember 2004

zur Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz (BT-Drucks. 15/888) und zum Tätigkeitsbericht 2001 und 2002 des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 22.12.2004, BT-Drucks. 15/4597

In seiner Beschlussempfehlung bestätigt der Innenausschuss nochmals seine Ablehnung für eine Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten und bittet die Bundesregierung eindringlich, einen entsprechenden Beschluss in Gremien der EU abzulehnen (Pkt. 8). Weiterhin verweist er darauf, dass es aufgrund der fortschreitenden Entwicklung von Datenverarbeitungssystemen möglich ist, basierend auf Datenverknüpfungen, von unwissenden Bürgern Bewegungsprofile zu erstellen und diese für verschiedene Zwecke zu nutzen. Daher fordert der Innenausschuss die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie der Schutz der Betroffenen gewährleistet werden kann (Pkt. 10). Abschließend erklärt der Innenausschuss, dass er den Ausbau der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union als bedeutsam erachtet und fordert die Bundesregierung auf, den Innenausschuss über Verhandlungen frühzeitig zu informieren (Pkt. 11).

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