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Beschluss­emp­feh­lung und Bericht des Rechts­aus­schusses des Deutschen Bundestages

15. Februar 2006

BT-Drucks. 16/690 vom 15.02.2006

Der Rechtsausschuss empfiehlt der Bundesregierung die Annahme des Antrags der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und der SPD (BT-Drucks. 16/545) und gleichzeitig die Ablehnung der Anträge der Bundestagsfraktionen FDP (BT-Drucks. 16/128) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucks. 16/237).

In seiner Empfehlung fasst der Rechtsausschuss lediglich die Positionen der einzelnen Bundestagsfraktionen zusammen. Eine weitere Begründung der Empfehlung bleibt aus. Der Bericht des Rechtsausschusses benennt die verschiedenen Ausschüsse des Bundestags, die die Meinung des Rechtsausschusses teilen. Zu beachten bleibt, dass in jedem Ausschuss die Meinungsbildung durch Abstimmungen erfolgte und lediglich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD die Mehrheit in diesen Abstimmungen brachten. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen diesen Beschluss, waren jedoch in Unterzahl. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD das Verhalten der Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene positiv einschätzen. Sie betonen, dass mit dieser Regelung sowohl die Grundrechte der Straftäter als auch der Opfer berücksichtigt werden. Es gäbe keine verfassungsrechtlichen oder rechtspolitischen Bedenken mehr, aber es wäre trotzdem darauf zu achten, dass die Regelung kein Einfallstor für weiterführende Maßnahmen werde.

Sowohl die FDP als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heben nochmals nachdrücklich hervor, dass keine zufriedenstellende Verhandlungsführung der Bundesregierung festzustellen sei. Anstatt notwendige Löschungsfristen von Telekommunikationsdaten zu regeln, würden einfach Speicherungspflichten festgeschrieben. Dieser Paradigmenwechsel sei verheerend und stelle eine fundamental falsche Weichenstellung dar. Die Regelung werde mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen kollidieren und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen. Die Bundesregierung bedankt sich für die kritischen Stellungnahmen der Fraktionen und betont, dass diese mittlerweile unhaltbar wären, da andere rechtliche Regelungen vorliegen, die anders bewertet werden können. Eine Benennung dieser rechtlichen Regelung bleibt jedoch aus. Abschließend versichert die Bundesregierung, dass sie auch zukünftig kritische Stellungnahmen in ihre Entscheidungen mit einbeziehen werde.

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