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Die Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin behauptet, die Kommu­ni­ka­ti­ons­daten würden bereits heute gespeichert und zur Straf­ver­fol­gung genutzt - sie sollen künftig nur länger aufbewahrt werden.

01. Dezember 2007

Das stimmt so nicht. Bisher dürfen die Telefon-/Internetprovider die Verbindungsdaten nur zu Abrechnungszwecken und nur für maximal 3 Monate speichern. Für immer mehr Kunden, die beim Telefonieren Pauschaltarife („Flatrates“) nutzen, werden die Daten nicht zu Rechnungszwecken benötigt und daher nicht erhoben bzw. nach höchstens 7 Tagen gelöscht. Bei den meisten Anbietern von E-Mail-Diensten werden die Verbindungsdaten (wer an wen wann schreibt) bisher überhaupt nicht gespeichert.

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