Die Bundesjustizministerin behauptet, die Kommunikationsdaten würden bereits heute gespeichert und zur Strafverfolgung genutzt - sie sollen künftig nur länger aufbewahrt werden.
Das stimmt so nicht. Bisher dürfen die Telefon-/Internetprovider die Verbindungsdaten nur zu Abrechnungszwecken und nur für maximal 3 Monate speichern. Für immer mehr Kunden, die beim Telefonieren Pauschaltarife („Flatrates“) nutzen, werden die Daten nicht zu Rechnungszwecken benötigt und daher nicht erhoben bzw. nach höchstens 7 Tagen gelöscht. Bei den meisten Anbietern von E-Mail-Diensten werden die Verbindungsdaten (wer an wen wann schreibt) bisher überhaupt nicht gespeichert.