Themen / Datenschutz / Vorratsdaten / Deutschland

Kleine Anfrage der Bundes­tags­frak­tion der FDP vom 22.09.2004

22. September 2004

BT-Drucks. 15/3773

In Anlehnung an die Anschläge in Madrid im Jahre 2004 legten Mitgliedsstaaten der EU einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Einführung von harmonisierenden Regeln über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten vor.

In ihrer Anfrage an die Bundesregierung äußert die FDP ihre Bedenken an der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Es wäre nicht zweifelsohne möglich, die gespeicherten Daten und ihre Inhalte von einander zu trennen, welches zum einen in Grundrechte eingreifen und zum anderen das Misstrauen der Bevölkerung nach sich ziehen würde. Weiterhin wäre abzuwägen, ob die Maßnahmen auch den gewünschten Effekt der verbesserten Strafverfolgung hätten. Abschließend wären für den hohen Speicheraufwand Umrüstungen in den betroffenen Unternehmen notwendig, welche mit hohen Kosten verbunden sind. Daher fragt die Fraktion die Bundesregierung, inwieweit sie den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleisten kann. Außerdem soll die Bundesregierung aufzeigen, welche Informationen oder Statistiken vorliegen, die die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme begründen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen (Kosten etc.) eine solche Maßnahme für die Bundesrepublik Deutschland hätte.

Dateien

nach oben