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Vermerk der Gruppe "Zusam­me­n­a­r­beit in Strafsachen" des Europä­i­schen Rates

29. Juni 2005

zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung vom 29.06.2005,

Dok. 10609/05

Im Vermerk des zukünftigen Vorsitzes der Gruppe „Zusammenarbeit in Strafsachen“ erfolgt zuerst eine kurze Zusammenfassung der Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Juni 2005 zum Thema der Vorratsdatenspeicherung.

Auf dieser Tagung wurde beschlossen, dass die Bestimmung der zu speichernden Daten schrittweise erörtert werden soll und das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist. Der Vorsitz stellte fest, dass vor allem über die Kosten für die Speicherung der Daten weiter verhandelt werden soll. Die Speicherungsfristen von mindestens 6 Monaten und maximal 48 Monaten wurden akzeptiert.

Hervorzuheben ist, dass sich die Mehrheit der Delegationen dafür ausgesprochen hat, dass die Vorratsdatenspeicherung in den Regelungsbereich der sogenannten 3. Säule „polizeiliche und justizelle Zusammenarbeit“ und somit in den Kompetenzbereich der EU fällt. Der zukünftige Vorsitz der Gruppe „Zusammenarbeit in Strafsachen“ sieht einen weiteren Diskussionsbedarf bezüglich der Kosten und Nutzen der Vorratsdatenspeicherung und der Datensicherheit. Hinsichtlich der Datensicherheit sei vor allem noch zu klären, welche Grenzen zu beachten aber auch auszuschöpfen sind. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Unterscheidung von Verkehrs- und Inhaltsdaten gelegt. In Bezug auf die Rechtsgrundlage für den Erlass eines Rechtsaktes verweist der zukünftige Vorsitz noch offene Fragen an den Rat, den Ausschuss „Artikel 36“ und an den Ausschuss der ständigen Vertreter des Europäischen Rates (AStV), allerdings ohne selbst Stellung dazu zu beziehen.

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