Welche europäische Rechtsgrundlage gibt es für die Vorratsdatenspeicherung?
Am 3. Mai 2006 tratt die EU-Richtlinie „über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden“ in Kraft (2006/24/EG). In allen Mitgliedstaaten der EU werden die öffentlichen Anbieter von Kommunikationsdiensten (Telefonanschlüsse und Handys, Internetzugang, E-Mail, Internetdienste) verpflichtet, künftig alle Verkehrs- und Standortdaten der NutzerInnen zu speichern.