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Die Referenten

Prof. Dr. Peter-Alexis AlbrechtPeter-Alexis Albrecht (Jahrgang 1946) studierte Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Er promovierte mit einer Dissertation „Zur sozialen Situation entlassener ?Lebenslänglicher'“ und habilitierte sich mit einer Schrift „Perspektiven und Grenzen polizeilicher Kriminalprävention“. Von 1983 bis 1991 hatte Peter-Alexis Albrecht den Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Bielefeld inne und folgte 1991 einem Ruf der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Von 1995 bis 1997 war er Dekan des dortigen Fachbereichs Rechtswissenschaft. Er ist u. a. geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (seit 1986), Mitherausgeber der Frankfurter Kriminalwissenschaftlichen Studien und der Neuen Justiz (seit 1991). Veröffentlichungen u. a.: Erosion des rechtstaatlichen Strafrechts (KritV 1993), Die Bedrohung der dritten Gewalt durch irrationale Sicherheitspolitik (DRiZ 1998), Kriminologie – Ein Lehrbuch (1999), Jugendstrafrecht – Ein Studienbuch (3. Aufl. 2000), Freiheit – zu Tode geschützt! (NJ 2001).Dr. Helmut BäumlerHelmut Bäumler ist 54 Jahre alt und seit 1992 Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Er ist in Bayern geboren und zur Schule gegangen. Nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn war er zunächst als Rechtsanwalt in München tätig. Von 1980 bis 1989 arbeitete er beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz in Bonn. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die Durchführung von Kontrollen bei den Polizei- und Geheimdienstbehörden des Bundes. Er hat die Dienststelle des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für den Datenschutz in den vergangenen Jahren durch die Beschäftigung von Informatikern und den Aufbau eines IT-Labors in die Richtung eines serviceorientierten Kompetenzcenters umgebaut. Sie trägt seit 01.07.2000 die Bezeichnung „Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz“. Veröffentlichungen u. a.: Verfassungsrechtliche Prüfung des Sächsischen Polizeigesetzes (NVwZ 1996), Datenschutzrechtliche Grenzen der Videoüberwachung (RDV 2001), TKÜV: Gruß vom Überwachungsstaat oder harmlose Ausführungsbestimmung? (K&R 2001), Mitautor im Handbuch des Polizeirechts (3. Aufl. 2001).Dr. Björn GerckeBjörn Gercke (Jahrgang 1973) studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Paris und Köln. Anschließend war er unter anderem wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln und promovierte 2001 mit einer Schrift „Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten im Strafverfahren – Zugleich ein Beitrag zur Kumulation heimlicher Observationsmittel im Strafverfahren“ (Berlin 2002). Seine gegenwärtigen Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere heimliche Beweisgewinnungsmethoden. Veröffentlichungen u. a.: Der Mobilfunkverkehr als Ausgangspunkt für strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen – ein Überblick (Strafverteidiger Forum 2003), Verwertbarkeit privat veranlasster GPS-Peilungen von gestohlenem Gut (CR 2003, mit Tarek Abdallah), Rechtliche Probleme beim Einsatz des IMSI-Catchers (MMR 2003).Prof. Dr. Christoph GusyChristoph Gusy studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Er promovierte 1979 in Bochum und habilitierte 1983. Nach mehreren Lehrstuhlvertretungen nahm er Rufe an die Universitäten Mainz (1988), Halle/Saale (1992) und Bielefeld an, wo er seit 1993 Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte ist. 1994 wurde Christoph Gusy Direktor am Institut für Umweltrecht. 1995 bis 1997 war er Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft. Er ist Gastprofessor an der Universität Paris I, Panthéon-Sorbonne und an der Université Robert Schumann in Straßburg. Seit 1998 bekleidet er das Amt des Prorektors für Finanz- und Personalangelegenheiten. Veröffentlichungen u. a.: Polizeirecht (2003), Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung (zusammen mit Backes u. a., erscheint 2003).Dr. Jürgen KühlingJürgen Kühling (Jahrgang 1934) studierte Rechtswissenschaft in Freiburg, München, Göttingen und Rom und promovierte über die „Klagekonkurrenz im römischen Bürgschaftsrecht“. Er hat als Wirtschaftsjurist und Ministerialbeamter gearbeitet und war als Richter am Verwaltungsgericht und am Bundesverwaltungsgericht tätig. Von 1989 bis 2001 war Jürgen Kühling Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit seiner Pensionierung arbeitet er als Rechtsanwalt in Hamburg. Seit 2001 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union, dort organisiert er federführend die „Berliner Gespräche“, die das Verhältnis Staat-Kirche thematisieren. Veröffentlichungen u. a.: Fachplanungsrecht (1988), Die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Dieterich-FS 1999), Neue Wege in der JuristInnenausbildung (KJ 1997), Arbeitskampf in der Diakonie (AuR 2001), Freie Unternehmerentscheidung und Betriebsstilllegung (AuR 2003).Prof. Dr. Henning E. MüllerHenning E. Müller (Jahrgang 1961) studierte zwischen 1983 und 1988 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie (Prof. Dr. Ulrich Eisenberg) und promovierte 1992 zum Thema „Behördliche Geheimhaltung und Entlastungsvorbringen des Angeklagten“. Nach dem Referendariat war er wissenschaftlicher Assistent am genannten Lehrstuhl und habilitierte sich 1999 mit einer Schrift zum Thema „Falsche Zeugenaussage und Beteiligungslehre“. Seit 2000 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg inne. Veröffentlichungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht, zum Jugendstrafrecht, zum Strafvollzugsrecht und zur Kriminologie (u. a. zur Kriminologie der Videoüberwachung, MSchrKrim 2002).Dr. Fredrik RogganFredrik Roggan (Jahrgang 1971) studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bremen. Von 1996 bis 1999 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 2000 mit der Schrift „Auf legalem Weg in einen Polizeistaat“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Seither zahlreiche Beiträge zu Themen der Inneren Sicherheit in Fachzeitschriften, insbesondere zum Polizeirecht. Seit 2001 ist er Mitglied des Bundesvorstandes der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union e.V., seit 2003 gehört er auch dem Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen an. Veröffentlichungen u. a.: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen (NVwZ 2001); „Irgendwas muss die Polizei ja machen“ – Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001 (Grundrechte-Report 2002); Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit (2003).Prof. Dr. Fritz SackFritz Sack ist emeritierter Professor. Er studierte Volkswirtschafts-/Betriebswirtschaftslehre und Soziologie in Köln, Columbus/Ohio u. Berkeley/Kalifornien. Seine Promotion schloss er 1963 ab, 1970 habilitierte er in Köln. Fritz Sack war von 1970 bis 1974 Professor für Allgemeine Soziologie an der Universität Regensburg, von 1974-1984 hatte er den Lehrstuhl für Abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle an der Universität Hannover inne. Anschließend lehrte er bis 1996 Kriminologie an der Universität Hamburg. Seit 1984 ist er auch der Leiter des Aufbau-Kontaktstudiums Kriminologie an der dortigen Universität. Fritz Sack ist der Begründer der deutschen „Kritischen Kriminologie“. Veröffentlichungen u. a.: Probleme der Kriminalsoziologie (Stuttgart 1969); Definition von Kriminalität als politisches Handeln: der labelling approach (KrimJ 1972); Kleines Kriminologisches Wörterbuch (Heidelberg 1974, 1985, 1993, Mitherausgeber und Mitverfasser); Protest und Reaktion. Analysen des Terrorismus, (Mitherausgeber und Mitverfasser, Opladen 1984); Lehrbuch Soziologie (Frankfurt/New York 2001); zuletzt: Vorwort, in: Innere Sicherheit als Gefahr (Hrsg.: Humanistische Union, Berlin 2003).

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