Müller

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Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Videoüberwachung im öffentlichen Raum wurde zwar erst in den vergangenen Jahren in Deutschland intensiver diskutiert, ist jedoch keineswegs ein Novum. Zur Überwachung und Steuerung von Verkehrsströmen, zur Überwachung von überdachten Fußgängerzonen und Einkaufspassagen sowie Parkhäusern werden Kameras von öffentlicher Seite schon seit den sechziger Jahren eingesetzt. Die von privater Seite zur Straftatenprävention unternommene Videoüberwachung ist ebenfalls schon ein alter Hut: Kaufhäuser und Supermärkte und ganze Einkaufszentren werden seit Jahrzehnten systematisch überwacht, auch etwa die Selbstbedienungsbereiche von Banken. Der Einsatz der Videoüberwachung durch Private dürfte denjenigen durch öffentliche Träger um ein Vielfaches übersteigen.Die neuere Diskussion in Deutschland wurde ausgelöst durch ein Projekt der Polizeidirektion Leipzig, das 1996 begonnen wurde. Zwar nicht erstmals, aber erstmals mit einer bundesweit wirksamen Öffentlichkeitsarbeit hat hier die Polizei Plätze und Straßen, die als so genannte Kriminalitätsschwerpunkte beschrieben wurden, durch Kameras überwacht.Als Ziele der Videoüberwachung öffentlicher Räume werden von den Verantwortlichen benannt:

Erstens: Die Prävention von Deliktsbegehung,
Zweitens: Die Erleichterung von Deliktsaufklärung
und Drittens: Die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung an den überwachten Orten.

Alle drei Aspekte sind empirisch überprüfbare Konzepte.I. Kriminalprävention durch Videokameras

1. Videoüberwachung als situative Präventionsmaßnahme

Die Videoüberwachung lässt sich als situative Präventionsmaßnahme bezeichnen. Ihr Einsatz geht von der Prämisse aus, dass Menschen rational abwägend handeln und dann keine Straftaten begehen, wenn die Kosten der Straftat den Gewinn übersteigen. Eine sichtbare Überwachung führt potentiell zu dem hohen Preis der Entdeckung und Verfolgung und wird deshalb in der Theorie dazu führen, dass in dem überwachten Bereich keine oder weniger der entsprechenden Handlungen begangen werden.Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum hat aus polizeilicher Sicht das Potenzial einer breiten Wirkung und sie kann – durch die Bindung an zentrale Monitorstandorte personalsparend eingesetzt werden. Sie erscheint – bei stetiger Verbilligung und Verbesserung der Technik äußerst effektiv. Sie „wirkt“ aus dieser Sicht sogar, wenn sie gar nicht in Betrieb ist – denn auch die potentielle Überwachung kann schon Präventionseffekt haben.

2. Einwände gegen die Wirkung als Präventionsmaßnahme

Die Wirkung von situativer Prävention, insbesondere der Überwachung, wird allerdings auch durch gewichtige Einwände geschmälert:Der Ausgangspunkt einer quasi ökonomischen Handlungsweise der potentiellen Täter, ist teilweise problematisch. Viele kalkulieren – oft im wahrsten Sinne – nicht nüchtern, bevor sie eine strafbare Handlung begehen.

Es kann auch, etwa durch Maskierung oder bewusstes Vermeideverhalten, zur gezielten Ausschaltung der Kameraüberwachung kommen. Wer etwa erkennt, welche genauen Plätze im toten Winkel der Kamera, hinter Bäumen verborgen liegen, kann dies ausnutzen und hat sogar noch den Vorteil, dass sich Opfer möglicherweise durch die Kamera beschützt fühlen bzw. andere Präventionsmaßnahmen – man denke an Streifengänge – an diesen Orten wegen der Kamera weniger oft stattfinden.

Der gewichtigste Einwand gegen die Videoüberwachung als umfassende Präventionsmaßnahme ist die Verlagerung von Delikten: Die mit der Videoüberwachung zu verhindernden Taten können in einen nicht überwachten Bereich verlagert werden. Hierbei können verschiedene Verlagerungsvorgänge unterschieden werden: Territorial, temporal, taktisch, dem Angriffsziel nach sowie funktional. Beispiel: Die Überwachung eines Großparkplatzes kann dazu führen, dass an diesem Parkplatz die Kfz-bezogenen Straftaten zurückgehen, dafür aber auf einem anderen Parkplatz oder in angrenzenden Straßen mehr Delikte begangen werden: Wird auch dort eine Kamera installiert, können diese Taten möglicherweise auch in angrenzende Städte und Landkreise verlagert werden. Eine andere Form der Verlagerung wäre es, wenn zwar nicht Kfz-Diebstähle, dafür aber Handtaschendiebstähle begangen würden, oder sich gar auf diese Weise „verhütete“ Diebstähle in einer Erhöhung des Anteils von Raubdelikten wieder fänden.

Die Anwesenheit oder Abwesenheit von Verlagerungseffekten lässt sich empirisch nur unter extremen Schwierigkeiten nachweisen, da hypothetische Delikte nicht gezählt werden können. Um auch nur eine territoriale Deliktsverlagerung, als die einfachste Form der Verlagerung nachzuweisen oder auszuschließen, müsste man in einer Untersuchung viele potentielle Einflussfaktoren kontrollieren können, was aber schon daran scheitert, dass viele dieser Faktoren gar nicht bekannt sind und viele sich in der Realität nicht kontrollieren lassen. Insbesondere aufgrund von Täterbefragungen wissen wir, dass das Phänomen der Verlagerung existiert. Der Umfang der Verlagerung ist aber abhängig von der Art der Delikte und dem konkreten Einsatz der situativen Präventionsmaßnahme.

Bestimmende Faktoren sind:Erstens werden Personen, die mehrfach und dauerhaft Straftaten begehen, die Deliktsbegehung eher verlagern als aufgeben. Das bedeutet, dass gerade diejenigen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit am Ort der Überwachung von Straftaten abgehalten werden, weil sie rational kalkulieren, mit höherer Wahrscheinlichkeit ihre Taten bzw. ihr Angriffsziel nur verlagern.

Andererseits werden zweitens Personen, die nur bei günstiger Gelegenheit Straftaten begehen, mit geringerer Wahrscheinlichkeit nach besser geeigneten Gelegenheiten suchen. Die konkrete Deliktsbegehung wird mit größerer Wahrscheinlichkeit ganz unterbleiben. Allerdings lassen sich manche Spontantaten, man denke an den Zechanschlussvandalismus, oder an körperliche Auseinandersetzung im Alkoholrausch, eher mit geringerer Wahrscheinlichkeit durch Überwachung verhindern, da hier keine rational choice Mechanik wirkt.

Drittens ist aber hinsichtlich der Verlagerung noch folgendes zu beachten: Es kann für die Kameraaufsteller schon eine bloße Verlagerung dem Zweck der Überwachung genügen, wenn etwa bestimmte Objekte gezielt vor deliktischen Angriffen geschützt werden sollen – man denke z.B. an Gedenkstätten und bestimmte Verkehrseinrichtungen o. ä..

Man muss sogar weiter gehen: Die gezielte Verlagerung, besser: Verdrängung scheint vor allem im substrafrechtlichen Bereich als das eigentliche Präventionsziel. So wird sowohl in Großbritannien, als auch in den deutschen Planungen ausdrücklich auf den Bereich der öffentlichen Ordnung Bezug genommen. Dies wird offiziell mit einer indirekten Kriminalprävention durch Verhinderung von bloßen Ordnungsverstößen begründet. Dies soll etwa im Sinne der vor allem in den USA populären Broken-Windows-These plausibel sein: Wer in einer Gegend Ordnungsverstöße verhindert, mindert nach dieser These zugleich die Attraktivität für kriminelles Verhalten. Allerdings werden von den Akteuren der innerstädtischen Überwachung nicht nur konkrete Verhaltensweisen, sondern schon die bloße Anwesenheit von bestimmten Personengruppen etwa Obdachlose, Punks oder ausländische Jugendlichen als negativer Ordnungsfaktor angesehen. Dahinter steckt nicht unbedingt nur das Bemühen um Straftatenverhütung, sondern auch die Sorge um ein Konsumklima in den Städten.

Ich werde später im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgefühl noch darauf zurückkommen. Hier nur soviel dazu: Wenn Verlagerung und Verdrängung das eigentliche Ziel der Videoüberwachung ist, dann ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Straftatenverhütung nur vorgeschoben ist, um die Überwachung zu legitimieren, also bloße Ordnungspolitik zur Kriminal- und Sicherheitspolitik aufgewertet wird, um in der Öffentlichkeit breitere Zustimmung zu dieser Maßnahme zu erhalten.

3. Messung des Erfolgs der Prävention

Immerhin, sowohl diejenigen, die mit dem Ziel, Straftaten zu verhindern, Kameras aufstellen, als auch die, die Videoüberwachung kritisch betrachten, sind argumentativ darauf angewiesen, eine Abschätzung darüber vornehmen zu können, ob und inwieweit Videoüberwachung geeignet ist, Straftaten zu verhindern. Wie kann aber der Erfolg dieser Präventionsmaßnahme gemessen werden?

Evaluationsuntersuchungen sind meist auf die Polizeistatistik angewiesen und teilen daher deren methodische Begrenzungen. Es kommt aber in Betracht, zusätzlich zur Auswertung der polizeilichen Statistiken Befragungen nach Viktimisierung oder Täterbefragungen vorzunehmen, um eventuelle Verlagerungstendenzen und allgemeine Trends der Deliktsentwicklung auch im Dunkelfeld abzuklären. Die Zeiträume müssen lang genug gewählt werden, um kurzfristige Ausschläge in der Statistik nicht mit echten Wirkungen zu verwechseln und um auch langfristige Trends zu erkennen. Als ideal sind Zeiträume von je zwei Jahren vor und nach der Installation des Systems anzusehen. Die langfristige Evaluation ist auch deshalb nötig, weil die Einführung eines Kamerasystems üblicherweise von Publizität begleitet ist und deshalb eine Präventionswirkung allein schon durch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erwarten ist. Die Monate unmittelbar vor und nach Einführung eines Kamerasystems sind also wenig aussagekräftig.

Außerdem müssen, um erstens allgemeine Trends von den in den überwachten Zonen festgestellten unterscheiden zu können, und zweitens territoriale Verlagerungen zu erkennen, neben der eigentlichen Überwachungszone auch weitere angrenzende und übergreifende Gebiete mit untersucht werden. Es darf dabei nicht der Fehler gemacht werden, nur innerhalb derselben Stadt etwa überwachte Straßen mit angrenzenden, nicht überwachten zu vergleichen. Es kann nämlich, insbesondere bei Überwachung von Stadtzentren mit vielen Kameras, zu einer Streuung des unmittelbaren Präventionseffekts über die eigentlich überwachten Zonen hinaus kommen (sog. diffusion of benefits), weil potentielle Täter nicht das genaue Blickfeld der Kameras kennen und deshalb den gesamten Bereich meiden.

Für die Bewertung einer vorher/nachher Deliktszählung kommt es darauf an, genau zu bestimmen, ob unabhängig von der Kameraüberwachung Veränderungen stattfanden, die als mögliche Störvariablen in Betracht kommen. Dabei ist insbesondere eine veränderte räumliche Gestaltung zu berücksichtigen. Des Weiteren muss auf die Einführung weiterer Präventionsmaßnahmen, auf verkehrstechnische Veränderungen oder auch auf organisatorische Veränderungen bei der Polizei als Störvariablen Rücksicht genommen werden.

Weil mit der Kameraüberwachung möglicherweise manche Delikte (etwa einfache Körperverletzungen unter Betrunkenen) erst zusätzlich bekannt werden, andere verlagert werden und wiederum andere tatsächlich verhindert, ist die Veränderung der Gesamtzahl begangener Delikte weniger bedeutsam. Wichtig ist also eine Aufgliederung nach Deliktsarten.

Ich will nun einige Ergebnisse der unabhängigen Evaluationsforschung in Großbritannien zusammenfassen, das Land, in dem seit über zehn Jahren mit Videoüberwachung in größtem Umfang Erfahrungen gemacht werden. Die Ergebnisse sind uneindeutig. Während in einigen, vor allem Mittelstädten und kleineren Großstädten zumindest in Teilbereichen Präventionserfolge messbar waren, ist dies in anderen z.B. in den 700.000 Einwohner-Städten Birmingham und Glasgow nicht der Fall gewesen. Videoüberwachung ist offenbar unter bestimmten Voraussetzungen geeignet, die Begehungsanzahl bestimmter Delikte in bestimmten Räumen zu mindern, unter anderen Voraussetzungen eher nicht.

Im Einzelnen sind Wirkungen am ehesten zu erzielen bei Vermögensdelikten, und hier bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten. Dies trifft in den Innenstädten ganz besonders zu auf kraftfahrzeug-bezogene Delikte. Hier ließen sich in Großbritannien teilweise ganz erstaunliche Rückgangsraten messen. Allerdings – hier schon die erste Einschränkung – sind in den 90er Jahren, wie Sie wissen, gerade bei Kraftfahrzeugen auch weitere Präventionsmaßnahmen (Wegfahrsperren, Radio-Diebstahlsicherungen) erfolgreich gewesen. Gewisse Erfolge meinte man auch bei Einbruchdiebstählen in Geschäftszonen messen zu können. Jedoch wurde gerade hier auch eine Verlagerung in nicht überwachte Geschäftszonen der Nachbarstädte und Vororte festgestellt bzw. konnte dies nicht ausgeschlossen werden.

Bei langfristiger Beobachtung ließ sich als ein allgemeiner Trend feststellen, dass sich auch bei den zunächst präventiv erfolgreicheren Projekten nach längerer Zeit ein gewisser Gewöhnungseffekt abzeichnete, die zunächst gemessene Wirksamkeit der Überwachung sich also wieder relativierte.

II. Deliktsaufklärung/Strafverfolgung1. Einsatzmöglichkeiten

Das zweite genannte wesentliche Ziel der Videoüberwachung ist die Erleichterung von Deliktsentdeckung und -aufklärung. Diese Funktion kann sich je nach konkreter Nutzung der Kameras im Polizeialltag mehrdimensional darstellen: Zunächst kann eine Straftat unmittelbar vom Beobachter im Kontrollraum wahrgenommen werden und diese Information an mit ihm in Funkkontakt stehenden Streifenpolizisten weitergeleitet werden. Umgekehrt können im Einsatz stehende Polizisten von der Kamera Unterstützung anfordern, etwa bei der Verfolgung von Tätern, bis hin zur Einsatzleitung per Überwachungskamera. Außerdem kann die Kamera für visuelle Streifengänge genutzt werden, um Personen, nach denen gefahndet wird, aufzufinden. Und schließlich kann gespeichertes Videomaterial unmittelbar als Beweismittel genutzt werden.

Technische Weiterentwicklungen sind möglich und teilweise – vor allem im Ausland – schon in Betrieb: Dies betrifft etwa den automatischen Abgleich von Merkmalen mit Fahndungsdateien – zurzeit vor allem bei Fahrzeugkennzeichen. Für Großparkplätze ist bereits das automatische Erkennen von „verdächtigem Verhalten“ in Erprobung. Geht eine Person nicht nur auf ein Fahrzeug zu, sondern macht sich an mehreren zu schaffen, oder braucht sie „verdächtig“ lang, das Fahrzeug zu öffnen, dann schlägt das System Alarm.

Die Kameratechnik selbst ist weit fortgeschritten; so sind auch die Nachtsicht und das Erkennen von Details aus großer Kameraentfernung heute technisch unproblematisch.

Die konkrete Nutzung der Kameras kann allerdings dazu führen, dass ein ohnehin gegebener Selektionseffekt bei der Strafverfolgung noch verstärkt wird: Bei der Kameraüberwachung werden bevorzugt solche Personen genauer beobachtet, die durch Alter, Kleidung und Verhaltensweisen ein allgemeines polizeiliches Verdachtsbild am ehesten erfüllen. Im Gegensatz zur normalen Streifentätigkeit, die selbstverständlich auch verdachtsbildgesteuert vorgeht, wird aber bei der Kameraüberwachung durch Fokussierung auf bestimmte Personen der Rest des überwachten Gebietes ausgeblendet. Ein solcher Selektionseffekt kann auch schon aus der Standortwahl resultieren, wenn etwa beliebte Treffpunkte Jugendlicher oder Obdachloser zur Installation gewählt werden.

Hinsichtlich terroristischer Straftaten ist eine Effektivierung der Fahndung insbesondere bei der gezielten Überwachung von Grenzübergängen, Flughäfen etc. zu erwarten. Die Verbesserung der Fahndungsmaßnahmen auch mithilfe von Gesichtserkennung hat hier einige Aussicht auf Erfolg. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze hat hier hingegen geringe bis gar keine Bedeutung. Dass ein gesuchter Terrorist bei Überquerung eines kameraüberwachten Platzes „entdeckt“ wird, wäre ein sehr zufälliges Ereignis.

2. Evaluation der repressiven Wirkungen

Hinsichtlich der Evaluation der Wirksamkeit im Hinblick auf die Deliktsaufklärung ist zu beachten, dass erfolgreiche Strafverfolgung und Prävention sich von ihrer theoretischen Basis her ausschließen. Wer erfolgreich in der Verhinderung von Delikten ist, wird im Bereich der Kameras weniger Taten feststellen und verfolgen können. Wo dies Thema von Untersuchungen in Großbritannien war, brachten die Kameras keine signifikante Erhöhung in den Festnahmeraten bei den Delikten Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, Diebstahl aus und an Kfz.

Signifikante Erhöhungen gab es jedoch bei britischen Ordnungsdelikten wie öffentliche Trunkenheit, Bettelei, öffentliches Urinieren, unsachgemäße Abfallbeseitigung und Ruhestörungen. Zumeist seien Jugendliche und Heranwachsende mit diesen Verhaltensweisen auffällig geworden. Anders als man vermuten würde, ist es nicht so, dass die Beobachtung im Monitorraum häufiger zum Eingreifen von Polizeibeamten führt, sondern umgekehrt löst häufiger die Anforderung der Kameraüberwachung durch Streifenbeamte auf der Straße oder durch Anzeigeerstatter eine Überwachung/Aufzeichnung im Monitorraum aus.

Die Möglichkeit, gespeichertes Videomaterial nachträglich auf angezeigte Vorfälle hin durchzusehen, ist hingegen kaum effektiv. So wurde während des Untersuchungszeitraums in Kings Lynn in 300 Fällen versucht, später bekannt gewordene Delikte mit archivierten Aufzeichnungen aufzuklären – in nur 3 Fällen (=1%) gelang dadurch die Identifikation von Tätern, in den allermeisten Fällen hatte die Kamera den betreffenden Vorgang gar nicht aufgenommen. Insgesamt zeigt sich, dass eine Verbesserung der Strafverfolgung durch Videoüberwachung kaum in dem Maße erzielt wird, wie es die Polizei erhofft hat.

III. Sicherheitsgefühl/Kriminalitätsfurcht

Neben den Faktoren Kriminalprävention und effektivierte Straftatenverfolgung wird als drittes Ziel der Einführung eines Videoüberwachungssystems angeführt, das Sicherheitsgefühl der Bürger solle erhöht werden, bzw. ihre Kriminalitätsfurcht vermindert. Insofern kann die Diskussion um die Einführung von Videoüberwachung auch eingeordnet werden in den Diskurs um „Angst vor Verbrechen“ als einem der zentralen Aspekte moderner Kriminalpolitik.

1. Bedeutung der Kriminalitätsfurcht bzw. des Sicherheitsgefühls

a) Kriminalitätsfurcht als politischer FaktorKriminalitätsfurcht stellt einen wichtigen politischen Faktor dar, den politisch Verantwortliche zum Teil bewusst nutzen oder gar auslösen, der sie zum Teil aber auch – etwa in Konkurrenz zur jeweiligen Opposition – zu politischer Handlung nötigt. Dies gilt auch hierzulande, obwohl Deutschland im Hinblick auf die Bedrohung durch Kriminalität auf offener Straße derzeit zu den sichersten Regionen der Welt zu zählen ist. Für die Installation von Videoüberwachungskameras wird angeführt, einerseits könnten tatsächlich Straftaten und andere furchtauslösende Faktoren an den überwachten Orten durch Kriminalprävention vermindert werden, also mittelbar dadurch auch der Anlass für Kriminalitätsfurcht, andererseits könnte das Wissen um eine polizeiliche Überwachung schon unmittelbar ein erhöhtes Sicherheitsgefühl bewirken. Skeptisch muss angemerkt werden, dass eine positive Beeinflussung des Sicherheitsgefühls bei anderen situativen Präventionsmaßnahmen bislang kaum empirisch festzustellen war.b) Kriminalitätsfurcht und VerkaufsklimaIm Hinblick auf das Thema Sicherheitsgefühl erscheint wichtig, die jüngere Entwicklung des Verkaufs- und Einkaufsverhaltens mit einzubeziehen. Immer mehr Einzelhandel findet in Einkaufszentren außerhalb der Innenstädte statt, in diesen Einkaufszentren wird aber sowohl im Zugangsregime als auch in der Kameraüberwachung eine bestimmte Sicherheitsphilosophie verfolgt, die sich nicht nur an Kriminalität, sondern auch oder vielmehr vor allem an konsumfreundlichen Ordnungsprinzipien orientiert. Insofern treten die innenstädtischen Geschäftszonen direkt in Konkurrenz zu den Einkaufszentren, in denen der bloße nichtkonsumierende Aufenthalt bestimmter Bevölkerungsgruppen nicht geduldet wird. Die Tendenz geht dahin, auch in den Innenstädten ein ähnlich „sicheres“ Konsumklima zu erzeugen, um konkurrieren zu können. In dem Maße, wie das Einkaufen weniger als reine Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, sondern mehr als Freizeitbeschäftigung für sich betrachtet wird, in demselben Maße erscheint es den Warenanbietern eine politisch auch eingeforderte ökonomische Notwendigkeit, dasselbe Maß an „Sicherheit“ bzw. „Sicherheitsgefühl“ zu produzieren. Ein Element dieser Sicherheitsproduktion ist dabei die Videoüberwachung.In diesem Zusammenhang kommt es auf eine Effektivität im Hinblick auf Kriminalitätsprävention nicht mehr entscheidend an – die manifestierte, zuweilen auch nur symbolische Aktivität der Sicherheitsproduktion wird unabhängig von erfolgreicher Kriminalprävention ein wesentlicher Grund für die Einführung solcher Systeme.

a) Grundlegendes

Es stellt noch keine Evaluationsforschung betreffend Beeinflussung des Sicherheitsgefühls durch Videoüberwachung dar, wenn Personen nach ihrer Einstellung zur Videoüberwachung gefragt werden, auch dann nicht, wenn sie sich für die Kameraüberwachung mit dem Argument aussprechen, sie würden sich dann sicherer fühlen. Dennoch wird oftmals mit hohen Zustimmungsraten argumentiert, wenn Videoüberwachung eingeführt werden soll. Regelmäßig ist auch eine solche verbreitete generelle Zustimmung der Bevölkerung zu den Kameras ermittelt worden. Allerdings sind die Befragungsergebnisse teilweise abhängig vom Wortlaut der Fragestellung („zu Ihrer Sicherheit“, „zur Kriminalprävention“) und von der Einbettung in andere Fragen zur Kriminalität. Die Zustimmung kann auch durch Verschweigen wichtiger Aspekte, etwa alternativer Präventionsmöglichkeiten künstlich erhöht werden. So wurden in Großbritannien vielerorts die immensen Kosten der Kameraüberwachung zum Teil durch Personalreduzierung bei der Polizei wieder eingespart. Das Nennen eines solchen Zusammenhangs ist geeignet, den Gewinn an (erfragtem) Sicherheitsgefühl wieder in sein Gegenteil zu verkehren. Dies ist für die deutsche Diskussion insofern bedeutsam, als nach der subjektiven Einschätzung der Betroffenen, das Sicherheitsgefühl insbesondere von (Fuß-)streifen der Polizei gefördert werden könnte. Der starke Zusammenhang zwischen Zustimmung und Diskursumfeld wird bestätigt durch eine jüngst veröffentlichte Studie zum Leipziger Videoüberwachungsprojekt. Hier wurden einerseits konkrete Anlässe zur Furcht erfragt und dann die Einstellung zur Videoüberwachung. Insgesamt ergab sich eine hohe pauschale Zustimmungsrate, allerdings fiel diese bei differenzierterer Befragung auch sehr differenziert aus. Insbesondere wurde die Videoüberwachung bei Vorgabe alternativer Sicherheitsmaßnahmen als nicht mehr vorzugswürdig gesehen. Aber mit dieser Untersuchung- das will ich noch einmal betonen- ist noch keine Evaluation des Sicherheitsgefühls unter Videoüberwachung erfolgt, sondern es wurde die Einstellung zur Videoüberwachung erforscht, die allenfalls vage Rückschlüsse auf das Sicherheitsgefühl zulässt.

b) Messmethodik Wie lässt sich nun das Sicherheitsgefühl selbst messen? Die gängige Methode ist, vor und nach Installation betroffene Personen unmittelbar nach ihrem Sicherheitsgefühl zu befragen. Es bietet sich dabei an, den üblichen weltweit genutzten Standardindikator für Kriminalitätsfurcht zu verwenden. Gefragt wird dabei: „Wie sicher fühlen Sie sich in ihrer Wohngegend, wenn Sie bei Dunkelheit allein auf die Straße gehen oder gehen würden?“ Dies kann entsprechend abgeändert auf die überwachten Zonen, die ja meist nicht Wohngegenden, sondern eher zentrale Zonen sind, bezogen werden. Methodische Bedenken sind insofern angebracht, als schon die sprachliche Reflexion über Angst oder Furcht nicht mit dem zugrunde liegenden tatsächlich empfundenen Gefühl identisch ist. Vor dem Hintergrund, dass die Messung der Kriminalitätsfurcht schon generell keine klare Trennung zwischen der Angst, Opfer einer Straftat zu werden und allgemeinen Verunsicherungen der Lebenswelt erlaubt, ist also fraglich, ob trennscharf unterschieden werden kann, welchen Einfluss einzelne ortsfeste Präventionsmaßnahmen auf das Geflecht von kognitiven und emotionalen Faktoren nimmt. Eine Befragung im Rahmen der Kameraeinführung kann auch insofern Validitätseinschränkungen unterliegen, weil meist im Verlauf einer schon stattfindenden Diskussion vermehrt über Kriminalität im betroffenen Bereich berichtet und diskutiert wird, und ein geäußertes Bedürfnis nach mehr Sicherheit erst ausgelöst werden kann durch eine verstärkte Beschäftigung mit dieser Thematik. Erforderlich wäre es daher, entsprechende Befragungen möglichst zeitlich und thematisch unabhängig von einer lokalpolitischen „Kameradiskussion“ durchzuführen. Auch eine Wiederholung der Befragung nach einiger Zeit wäre erforderlich, um den Effekt eines möglicherweise nur kurzfristig durch die öffentliche Debatte veränderten Sicherheitsgefühls zu kontrollieren. Weitere Störfaktoren sind (wie bei der Evaluation der Prävention) etwa sonstige kriminalpräventive Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Es ist auch zu beachten, dass auch offene Kameras bzw. Kamerastandorte von vielen Menschen schon nach wenigen Monaten überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden bzw. in Vergessenheit geraten sind. Das heißt, wir haben einen Gewöhnungseffekt sowohl auf potentieller Täterseite als auch auf potentieller Opferseite.

c) Einzelne Ergebnisse Wie schauen nun die Ergebnisse solcher Untersuchungen aus? In Birmingham und Glasgow ergab sich bei den Umfragen vor und nach Kamerainstallation insgesamt kaum ein messbarer Unterschied hinsichtlich des Sicherheitsgefühls. Dies lag zum größten Teil daran, dass die Kameras zur Zeit der Umfrage schon wieder in Vergessenheit geraten waren, und nur diejenigen, welche die Kameraüberwachung überhaupt noch wahrnahmen, angaben, sich etwas sicherer zu fühlen, Auch dieses Ergebnis lag nur knapp über der Signifikanzgrenze. Hinzu kommt, dass das möglicherweise durch Kameras gewonnene Sicherheitsgefühl sehr fragil erscheint: Schon einzelne Opfererfahrungen oder Beobachtungen im Kamerablickfeld können bei Betroffenen, Beobachtern und medial darüber Informierten die ursprüngliche Unsicherheit manifestieren und die „gefühlsmäßige“ Kamerawirkung auf Null reduzieren. Um den Umgang mit dem Sicherheitsgefühl „praktisch“ deutlich zu machen, hier ein Beispiel aus Regensburg, wo im Jahr 2000 das erste bayerische Pilotprojekt Videoüberwachung stattfand. Die Standortwahl wurde etwa in Regensburg damit begründet, dass hier „Angst-Räume“ gegeben seien. Der Begriff „Angst-Raum“ stammt aus der Raum- und Stadtplanung und soll Orte bezeichnen, die durch objektive Raumgestaltung oder subjektive Wahrnehmung Bedrohtheits- oder Angstgefühle auslösen. Überwiegend tauchte der Begriff bislang in Untersuchungen auf, die Kriminalitätsfurcht, hauptsächlich von Frauen, in Bezug zur Stadtgeographie und Architektur setzten. Die von der Polizeidirektion Regensburg zur Begründung der Kamerastandorte herangezogene Diplomarbeit im Fach Geographie stellt eine Repräsentativbefragung von Frauen über 14 Jahren dar. Die Ausgangsfrage war: „Kennen Sie Orte, an denen sie unangenehme Reaktionen von Männern erwarten, so dass sie sich an diesen Orten unsicher fühlen?“ In der Untersuchung wurden von den befragten Frauen überwiegend Orte in der Regensburger Innenstadt benannt. Allerdings ist dies erwartungsgemäß: Befragt man repräsentativ Personen aus einer ganzen Stadt wird erwartungsgemäß die Innenstadt insgesamt öfter genannt werden, da sie in der Regel allen als Zentrum fungiert, während die jeweiligen Wohnbezirke nur von denjenigen häufig frequentiert werden, die dort wohnen. Die konkreten „Angst-Räume“, die von der Diplomandin 1995 in Regensburg identifiziert worden waren, dienten zwar pauschal zur Begründung dafür, dass eine Kameraüberwachung in der Innenstadt sinnvoll sei, jedoch wurden die Kameras dann überwiegend an ganz anderen Orten eingesetzt. Im Bericht des bayerischen Innenministers heißt es etwa zum Kamerastandort Bahnhofsvorplatz und Domplatz in Regensburg „Diese Plätze werden von einer Vielzahl von Personen frequentiert, woraus sich zwangsläufig negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bürger ergeben.“ Das Argument ist schlicht falsch, da gerade die Belebtheit eines Platzes für das Sicherheitsgefühl keine negativen Auswirkungen hat. Das Sicherheitsgefühl ist eher negativ belastet bei unbelebten, unübersichtlichen und dunklen Plätzen, wie sie in der genannten Diplomarbeit auch als Angst-Räume identifiziert wurden, während bei Bedrohtheitsgefühlen – wie jeder bei sich selbst feststellen kann – eher belebte Plätze aufgesucht werden, da man sich intuitiv von anderen Menschen Beistand und Schutz erhofft. Umso unverständlicher war die Standortauswahl der Videokameras: Es wurden vor allem belebte Plätze in Regensburg überwacht, also Plätze mit einer internen Überwachung durch die Bürger selbst. Verständlich ist diese Auswahl nur, wenn man ein anderes Interesse als maßgeblich ansieht: Die polizeiliche Ordnungsaufgabe. Im Bericht des bayerischen Innenministers taucht mehrfach „aggressives Betteln und Anpöbeln“ als unerwünschtes, mit der Videoüberwachung zu regulierendes menschliches Verhalten auf. So unangenehm diese Verhaltensweisen sein mögen: Straftaten sind es nicht. Mit dem Bezug auf eine Bedrohung der Sicherheit werden tatsächlich Ordnungsstörungen „bekämpft“. Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass in Regensburg nach Abschluss der Versuchsphase nur noch drei von insgesamt neun Kamerastandorten beibehalten wurden, nachdem man erkannt hatte, dass mit den übrigen Standorten kaum eine Wirkung hinsichtlich der angegebenen Ziele messbar war. Insofern ist positiv festzustellen, dass die Administration in diesem Fall offenbar nicht unbedingt eine allgemeine Ausdehnung der Überwachung angestrebt hat.

IV. Disziplinierungsfunktion

Ich möchte abschließend noch auf die Kritikpunkte eingehen, die in der kritischen Kriminologie, aber auch seitens der kritischen Öffentlichkeit gegen Videoüberwachung geltend gemacht werden. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang mit den disziplinierenden Effekten der Kameraüberwachung, Stichwort Orwells Dystopie „1984“. So wird teilweise vermutet, die Überwachung, die mit einem angeblichen bzw. absichtlich hervorgerufenen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung legitimiert werde, folge ganz allgemein einem staatlichen Konzept der Disziplinierung und Ausdehnung von Macht. Nicht unbedingt die viel zu aufwändige tatsächliche Beobachtung, aber das Wissen um eine mögliche ständige Beobachtung diszipliniere die Menschen und sei letztlich ein Instrument der Herrschaftsausübung. Zudem sei – und das hängt mit der zuvor schon aufgezeigten „eigentlichen“ Absicht der Kameraaufsteller zusammen, nämlich unangenehme angeblich oder tatsächlich konsumschädliche Personengruppen per Überwachung zu vertreiben – die Videoüberwachung ein Instrument der Ausgrenzung. Diese Bedenken wiegen schwer und angesichts der Ausdehnung, die die Videoüberwachung in Großbritannien inzwischen erreicht hat, erscheinen sie auch sehr berechtigt. Beide Sichtweisen, die letztlich in einer kapitalismuskritischen Stoßrichtung münden, können nicht ignoriert werden. Es ist möglicherweise auch der in Deutschland vergleichsweise kritischen Haltung gegen staatliche Datensammlung und -überwachung zu verdanken, dass hierzulande bislang nicht ein Überwachungsausbau wie in Großbritannien geschehen ist und sogar Überwachungsbefürworter wie der bayrische Innenminister eine „totale Überwachung“ von Innenstädten weit von sich weisen. Teilweise haben die Forscher auch Adressaten der Videoüberwachung befragt, um mehr über die mögliche Verlagerung von deliktischen Aktivitäten zu erfahren. Dabei wurde mit qualitativer Methodik eine Untersuchungsgruppe von 30 Verurteilten, zum Teil unter Bewährung stehenden Delinquenten im Alter zwischen 16 und 41 Jahren ausgewählt. In der Befragung ergab sich, dass die Untersuchten überwiegend die Kameras begrüßten, da sie sich selbst sicherer fühlten. Insbesondere das schnellere Eingreifen der Polizei, bevor etwa Schlägereien eskalierten, wurde von ihnen positiv vermerkt. Dieses mag überraschen, ist jedoch verständlicher, wenn man sich vor Augen hält, dass Menschen, die gelegentlich Straftaten begehen, häufiger auch Opfer von Straftaten sind. Dieses Ergebnis erscheint vor dem Hintergrund interessant, dass hier offenbar die befürchtete „Machtausübung“ durch Kamerabeobachtung nicht greift. Selbstbewusst „nutzen“ die Beobachteten die Kameras selbst als „Eskalationsverhütung“. Sie gehen offenbar davon aus, dass am anderen Ende kein großer Bruder sitzt, sondern ein umgeschulter Streifenbeamter. Zudem spricht natürlich auch der mehrfach bestätigte Gewöhnungseffekt gegen eine effektive Disziplinierung durch Videoüberwachung allein. Ebenso wie die anderen Effekte durch Gewöhnung vermindert werden oder ganz entfallen, wird derjenige, der eine Kamera gar nicht mehr wahrnimmt, sich durch sie auch nicht diszipliniert fühlen. Dies rechtfertigt umgekehrt nicht eine staatliche Vorgehensweise, die grundsätzlich von der Sichtweise eines Verdachts gegen die Bürger ausgeht. Jede Überwachung, und hiermit ist jeder einzelne Kamerastandort gemeint, bedarf der selbständigen Legitimation.

Ich möchte in einigen Thesen ein Fazit formulieren:

1. Videoüberwachung kann bestimmte Delikte unter bestimmten Umständen verhindern. Sie kann auch zu einer Erleichterung der Polizeiarbeit führen, wenn auch die unmittelbare Beobachtung einer Deliktsbegehung nicht besonders häufig vorkommt. Begrenzt sind die unmittelbaren Wirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Sie hängen stark mit der Wahrnehmung der Kameras zusammen und sind leicht zu erschüttern durch negative Erfahrungen.

2. Sinnvoll erscheint die Überwachung allenfalls im Hinblick auf eine Prävention bei ortsfesten Deliktsgelegenheiten, Denkmäler, Kunstobjekte, Parkplätze. Hinzu kommen Orte, die schutzbedürftige Personen notwendig passieren müssen, wo also selbst bei Verlagerung von Straftatenbegehung eine ortsbeschränkte Prävention wünschenswert bleibt: Brücken und Tunnel, Grünanlagen mit Durchgangscharakter, Verbindungs- und Umsteigewege bei öffentlichen Verkehrsmitteln.

3. Vorhandene Kameras müssen benutzt werden; unmittelbar im Kamerablickfeld stattfindende Straftaten sollten tatsächlich eine polizeiliche Reaktion hervorrufen. Wer dies nicht sicherstellen will oder kann, sollte auf die Kameraüberwachung verzichten, da sonst allein die negativen Beeinträchtigungseffekte bleiben, nicht aber tatsächliche positive Sicherheitsaspekte diese Beeinträchtigung ausgleichen können.

4. Von vornherein ist bei einer Kosten-Nutzen-Analyse davon auszugehen, dass die ersten möglicherweise positiven Präventionseffekte nach einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach wieder rückläufig sein werden.

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