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Humanismus als Weltan­schau­ung?

Mitteilungen Nr. 200, Seite 16/17

Vorbemerkung der Redaktion: Am 12. Januar 2008 beging der Humanistische Verband Deutschlands sein 15-jähriges Bestehen. Die Vorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Rosemarie Will, hielt dazu eine historisch angelegte Festrede, die sich vor allem der Frage widmete, ob Humanismus überhaupt als eine Weltanschauung gefasst werden könne. Die verschiedenen Antworten auf diese Frage bezeichnen den Unterschied zwischen Humanistischer Union und Humanistischem Verband, zwei Organisationen, die in der Öffentlichkeit häufig miteinander verwechselt werden. Wir drucken die Festrede hier in Auszügen ab.

Die Humanistische Union ist nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Satzung nicht Weltanschauungsgemeinschaft, sondern eine unabhängige Bürgerrechtsorganisation. Dabei steht für uns die Achtung der Menschenwürde im Mittelpunkt, von daher tragen wir unseren Namen als Humanistische Union zu Recht. Wir engagieren uns für das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und wenden uns gegen jede unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechts durch Staat, Wirtschaft und Kirchen. Dazu gehört auch die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt in weltanschaulicher und  religiöser Hinsicht.

Anders der Humanistische Verband. Er versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft, als säkularer Verband in Abgrenzung zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften mit ihren transzendentalen Bezügen. Der Humanistische Verband hat seine historischen Wurzeln in den freireligiösen Gemeinden und in den Freidenkerverbänden, wie sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstehen. Diese lehnen religiöse Begründungen der von ihnen vertretenen sozialen und moralischen Vorstellungen ab. Möglich machte dies die seit 1847 in Preußen bestehende staatliche Erlaubnis zum Kirchenaustritt. Ist aber die sich damit entwickelnde Bewegung, die konsequent von der autonomen Selbstbestimmung des Menschen ausgeht, eine Weltanschauung?

Kant hat in der Kritik der Urteilskraft den Begriff der Weltanschauung in der philosophischen Diskussion eingeführt. Danach bezeichnet Weltanschauung die persönliche Zusammenfassung der Unendlichkeit der durch die Sinne erfassten Welt. Heute dient der Begriff der Weltanschauung als Sammelbezeichnung für alle religiösen, ideologischen, national-ökonomischen und politischen Leitauffassungen vom Leben und von der Welt als einem Sinnganzen sowie zur Deutung des persönlichen und gemeinschaftlichen Standorts für das individuelle Lebensverständnis. Dabei sind Weltanschauungen keine wissenschaftlichen Systeme, sondern Deutungsauffassungen in der Form persönlicher Überzeugungen von der Grundstruktur, Modalität und Funktion des Weltganzen. Sofern Weltanschauungen Vollständigkeit anstreben, gehören dazu Menschen- und Weltbilder, Wert-, Lebens- und Moralanschauungen. Dem Einzelnen gibt Weltanschauung geistige Geborgenheit vermittels weltanschaulicher Erklärungen, durch Hilfestellungen und Beistand in der Lebensbewältigung.

Die heute vorzufindende Pluralität von Weltanschauungen ist das Ergebnis der historischen Trennung von Staat und Kirche, mithin eine Folge der Säkularisation. Die Säkularisierung hat sich – grob gesprochen – in drei Schritten vollzogen. Den ersten markiert der Investiturstreit, zwischen Kaiser und Papst: Indem der Papst den Kaiser zum Gang nach Canossa zwang, setzte er die kirchliche Suprematie gegenüber der weltlichen Gewalt durch. Der Preis dieses Erfolgs war die Konkurrenz und der Konflikt zwischen beiden, der ihrerseits auch die Möglichkeit eines Sieges der weltlichen Suprematie über die kirchliche eröffnete.

Diese Möglichkeit wurde im zweiten Säkularisationsschritt im Gefolge der religiös-konfessionellen Bürgerkriege des 16. und 17. Jahrhunderts verwirklicht. Im religiösen Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken musste die weltliche Gewalt, mussten die Könige und Fürsten den Primat der Politik gegenüber der Religion zur Geltung bringen. Der Theoretiker dieser Emanzipation, Thomas Hobbes, weist dem Staat dann auch die Entscheidung über das religiöse Bekenntnis zu.

Den dritten Säkularisationsschritt markiert die Französische Revolution. Der Staat hört auf, Religion und Kirche zu seiner Sache zu machen: Religion wird Privatsache, zugleich wird die bürgerliche Verkehrs- und Erwerbsgesellschaft freigesetzt. Wie das Religiöse, so überlässt der Staat auch das Ökonomische seiner Eigengesetzlichkeit und zieht sich aus der Wohlfahrtspflege auf die Vorsorge für Sicherheit und Ordnung zurück. Der Staat wird Verfassungsstaat, der Menschrechte und Gewaltenteilung garantiert.

Damit fügt sich Säkularisation in einen umfassenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozess ein, dessen Ausgangspunkt die mittelalterliche Gesellschaft war und an deren Ende sie aufgelöst wird. Der Humanismus lieferte die wichtigsten Begründungen für die Auflösung der geistig-politischen Ordnung des Mittelalters mit ihrer Einordnung der Menschen in religiös-kirchlich geprägten Denk- und Handlungsstrukturen und der Unterordnung der weltlichen unter die geistige Macht. In den Worten Jacob Burckhardts „erwacht“ in den italienischen Stadtstaaten im Ausgang des Mittelalters „eine objektive Betrachtung und Behandlung des Staates und der sämtlichen Dinge dieser Welt überhaupt …“ [1] Die Macht des Subjektiven wird erkannt, der Mensch erkennt sich als geistiges Individuum. Aus dem Individualitätsverständnis des Menschen folgt die Idee der Selbstvervollkommnung aus eigener Kraft als Aufgabe wie auch als Chance. Neben den humanistischen Idealvorstellungen des sich selbst schaffenden, freien Menschen galten ebenso die politischen Institutionen als Werk von Menschen, wie generell das gesellschaftliche Leben als grundsätzlich berechen- und planbar angesehen wurde. 

In der italienischen Kultur der Renaissance war diese Tendenz am weitesten gediehen. Dabei waren – wie die Ringparabel zeigt – diese Ideen nicht darauf aus, eine neue Religion zu schaffen, sondern sie zielten auf eine Entkirchlichung und Entdogmatisierung des religiösen Lebens überhaupt. Die Ringparabel ist Ausdruck eines durch friedliche Koexistenz geprägten Verhältnisses der Religionen zueinander. Eines der wichtigsten Dokumente einer allumfassenden philosophisch religiösen Synthese sind die 1485-86 von Giovanni Pico della Mirandola entwickelten 900 Thesen. Darin will er zeigen, dass alle philosophischen und theologischen Thesen im Kern übereinstimmen. In der Eröffnungsrede zur Diskussion seiner Thesen entwickelt Mirandola sein Verständnis der menschlichen Würde sowie ein universales Versöhnungsprogramm. Nach Mirandola ist für das humanistische Verständnis die Würde des Menschen als Mittelpunkt der Schöpfung charakteristisch. Er wird damit zum Erfinder des Menschenwürde-Gedankens überhaupt, mit dem er zugleich die Universalität von Menschenrechten begründet.

Es ist dieser Universalitätsgedanke, der die Menschenrechte hervorbringt und dabei Weltanschauungen und Religionen auf diese Universalität verpflichten will. Das scheint mir der Kern humanistischen Denkens zu sein. Deshalb findet sich beim angesehensten Humanisten, Erasmus von Rotterdam, die für den Humanismus charakteristische Begründung von Toleranz. Seine zwar noch christlich geprägte, aber im Kern humanistische Toleranzbegründung formuliert das Ideal einer nicht-dogmatischen Religiosität. Beim Humanisten Macciavelli zeigt sich dann, wie auch der Staat als Menschenwerk verstanden wird. Dabei braucht der Staat als Menschenwerk eine entsprechende Kunst und Tugend, doch wird diese Tugend vollständig aus der religiösen Ethik des christlichen Humanismus gelöst und in eigenen Begriffen normativ gefasst.

Es fragt sich aber, ob die von Pico della Mirandola, Erasmus und Macciavelli  entwickelten Thesen den Kern für eine neue Weltanschauung ergeben? Natürlich verändert sich das Bild von Menschen in der Gesellschaft mit den Thesen des Humanismus ganz grundlegend. Indem aber diese Thesen mit dem Verfassungsstaat zur gesellschaftlichen Wirklichkeit werden, werden alle Mitglieder der Gesellschaft auch darauf verpflichtet. Der Verfassungsstaat lebt von der Anerkennung der Universalität der Menschenrechte durch die Rechtsunterworfenen. Müssen deshalb alle Mitglieder der Gesellschaft Humanisten sein und eine humanistische Weltanschauung haben?

Die durch die Säkularisierung bewirkte Trennung von Staat und Gesellschaft insgesamt und nicht nur von Staat und Religion ist für die moderne Gesellschaft lebensnotwendig. Mit der Durchsetzung des Verfassungsstaats stellt sich die Frage nach dessen Legitimationsgrundlage. Schon bei Kant soll das Recht Sittlichkeit ermöglichen, nicht selbst sittlich sein. Die ethische Verpflichtung zur Rechtsbefolgung ergibt sich bei Kant aus der Funktion des Rechts, die gleiche Freiheit aller zu sichern, nicht materiell aus bestimmten moralischen Inhalten der Rechtssätze. Dementsprechend unterschied Kant scharf zwischen Rechts- und, wie er sagte, Tugendpflichten. Rechtspflichten betreffen ausschließlich die äußeren Beziehungen zwischen Personen. Die Tugendpflichten dagegen regulieren die Innenseite menschlichen Handelns, werden allein durch die innere „ethische“ Einsicht in das Vernunftnotwendige erzeugt und durch Selbstzwang sanktioniert, können deswegen also unmöglich Gegenstand positiver Gesetzgebung und des Rechtszwanges sein. Der politische Sinn dieser staatsphilosophisch-normativen Version einer strengen Trennung von Recht und Moral ist klar: Es geht darum, dass der Staat den Menschen nicht vorschreiben darf, nach welchen Zielen und Maximen sie zu leben haben. Das sittlich gute Leben der klassischen ethischen Tradition ist kein möglicher Gegenstand rechtsstaatlicher Gesetzgebung. Andererseits hängt die Geltung der Rechtspflichten nach Kant nicht an den höchst individuellen Gewissensentscheidungen der Einzelnen.

Was die Sache kompliziert, darauf hat Hasso Hofmann vielfach hingewiesen, ist der Umstand, dass diese scharfe Trennung im Interesse der Freiheit selbst auf moralischen Grundsätzen beruht, nämlich „auf denen der Selbstbestimmung, der wechselseitigen Anerkennung und der Toleranz, also auf einer weltanschaulich sozusagen abgerüsteten Moral. In dieser Form aber bildet sie den tragenden Grund. Deshalb kommt der Rechtsstaat in Schwierigkeiten, wenn eine Gruppe dessen rechtliche Freiheiten in Anspruch nimmt, ohne die Moral ihrer Voraussetzungen zu akzeptieren.“ [2]

Wenn es aber das Angewiesensein des demokratischen Rechtsstaates auf die von allen getragene Moral der Selbstbestimmung und der wechselseitigen Toleranz gibt, kann dann der Humanismus eine selbständige Weltanschauung sein? Ich denke ja und nein zugleich. Um Weltanschauung zu sein, muss der Humanismus einen Richtigkeitsanspruch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen erheben. Zugleich setzt Selbstbestimmung als Weltanschauung aber die wechselseitige Anerkennung und Toleranz gegenüber anderen Weltanschauungen und Religionen voraus. Der Träger einer humanistischen Weltanschauung wird gleichsam auf eine rechtsstaatliche Demokratie verpflichtet. Damit wird aber die humanistische Weltanschauungsgemeinschaft zutiefst politisch und insoweit kaum noch von einer politische Partei oder Bewegung unterscheidbar. Weil dem so ist, gibt es auch politisch eine Menge Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte von Humanisten in der Humanistischen Union als Bürger und Humanisten im Humanistischen Verband als Verfechter einer humanistischen Weltanschauung.

Prof. Dr. Rosemarie Will
lehrt öffentliches Recht an der Humboldt-Universität Berlin
und ist Bundesvorsitzende der Humanistischen Union.

Anmerkungen:

[1] Jacob Burckhardt (1976): Die Kultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Stuttgart, S. 123

[2] Hasso Hofmann (2003): Recht, Politik und Religion. Eröffnungsrede zum Juristentag in Berlin. In: Juristen-Zeitung Jg. 58 (Heft 8), S. 377ff.

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