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Gesetz­ge­bung zur Patien­ten­ver­fü­gung - jetzt!

Mitteilungen20404/2009Seite 11

Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 11

Gesetzgebung zur Patientenverfügung - jetzt!

Ihre Unterstützung ist gefragt! Damit die Selbstbestimmung kranker und sterbewilliger Menschen endlich gesetzlich abgesichert wird, muss der Bundestag noch vor der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren zur Patientenverfügung abschließen. Andernfalls verfallen die Gesetzentwürfe, ein neuer Anlauf würde Jahre dauern. Deshalb sollten Sie jetzt aktiv werden, wenn Ihnen ein Gesetz zu Patientenverfügungen am Herzen liegt: Überzeugen Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten, dass eine Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes jetzt notwendig ist! Die Gesetzgebung zur Patientenverfügung ist freigestellt, d.h. es gibt keinerlei Bindung der Abgeordneten an Vorgaben ihrer Fraktionen, jede/r Abgeordnete/r entscheidet selbst, welchen Vorschlag sie/er unterstützt.

Sie wollen sich für die Gesetzgebung zu Patientenverfügungen einsetzen? So können Sie vorgehen:

  1. Rufen Sie die Internetseite der Humanistischen Union auf: www.humanistische-union.de/shortcuts/patverf/. Über den Link hinter der Deutschlandkarte finden Sie eine Übersicht der derzeitigen Bundestagsabgeordneten, sortiert nach Bundesländern.
  2. Die Zuordnung der einzelnen Abgeordneten zu den drei vorliegenden Entwürfen ist farblich codiert (s. Legende). Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich mit denjenigen Abgeordneten in Verbindung, die bisher noch keinen der vorliegenden Entwürfe unterstützen. Diese sind in den Listen grau markiert.  
  3. Setzen Sie sich mit den Abgeordneten in Verbindung – deren Mail- bzw. Postanschrift sowie deren Webseite (sofern vorhanden) erreichen Sie über die Icons hinter dem jeweiligen Namen. 
  4. Nun beginnt die eigentliche Überzeugungsarbeit: Diskutieren Sie mit Ihren Abgeordneten über Ihre Erwartungen an ein Patientenverfügungsgesetz. Fordern Sie Ihre Abgeordneten auf, sich für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen noch vor den Bundestagswahlen stark zu machen. Argumentationshilfen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite.
  5. Zum Schluss: Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen – wir freuen uns über eine Rückmeldung!
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