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Editorial

in: vorgänge Nr. 227 (3/2019), S. 1-6

Das Spannungsverhältnis zwischen Bürgerrechten und Polizei beschäftigt die Humanistische Union, und damit auch die Zeitschrift vorgänge seit ihrer Gründung. In den letzten Jahren waren es vor allem die Versammlungsfreiheit (Heft 213, 2016) sowie die Kontrolle und Steuerung des Polizeihandelns (Heft 204, 2013), mit denen wir uns an dieser Stelle befasst haben. Die aktuelle Ausgabe widmet sich der polizeilichen Techniknutzung – speziell ihren Voraussetzungen, ihrer Entwicklungslogik und ihren Auswirkungen.

Der Grund dafür ist einfach: Die politischen Kontroversen über neue Polizeibefugnisse bezogen sich in den letzten Jahren oft auf technische Aspekte der polizeilichen Arbeit. Häufig ging es darum, rechtliche Eingriffsbefugnisse für die Nutzung neuer Technologien zu schaffen, etwa bestehende Befugnisse an digitale Gegebenheiten anzupassen. Aus bürgerrechtlicher Perspektive berührt dies das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechtsschutz und effektiver technikbasierter Sicherheitsgewährleistung. Gerade in Zeiten, in denen Sicherheitsprobleme (etwa durch den Terrorismus) als massiv bedrohlich wahrgenommen werden, geraten rechtsstaatliche Grundsätze und der effektive Grundrechtsschutz leicht ins Hintertreffen. Wie lassen sich die notwendige technische Erneuerung der Polizei und ein angemessener Grundrechtsschutz in Einklang bringen? Welche Technologien ziehen derzeit in die Polizeiarbeit ein und wie werden sie die Arbeit der Polizei in den nächsten Jahren beeinflussen? Welche Steuerungsmöglichkeiten haben Recht, Politik und kritische Zivilgesellschaft für diese Entwicklung? Das sind einige der Fragen, denen wir mit unserem Themenschwerpunkt „Polizei und Technik“ nachgehen. Dabei beziehen wir auch die in den letzten Jahren angewachsene Sicherheitsforschung in unsere Betrachtungen ein. Seit Anfang der 2000er Jahre – nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 – wurde in Deutschland wie in der EU massiv in eine technikorientierte Sicherheitsforschung investiert. Welche Ziele damit verfolgt werden, und welchen Einfluss kritische Stimmen aus den Sozial- und Rechtswissenschaften auf diese Forschung nehmen können, ist Thema mehrerer Beiträge.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit diesem Heft eine besonders vielfältige Mischung mit verschiedenen Perspektiven auf das Thema vorlegen können. Einige Beiträge behandeln einzelne Anwendungsfälle polizeilicher Techniknutzung und ihre Auswirkungen. Andere blicken auf daten- und technikbasierte Polizeistrategien wie das Predictive Policing und die Vernetzung von Informationsbeständen. Übergreifende Entwicklungslinien und Trends, die Auswirkungen der Sicherheitsforschung sowie die Möglichkeiten und Grenzen politischer und rechtlicher Steuerung der polizeilichen Techniknutzung stehen im Fokus weiterer Beiträge. Die meisten Beiträge basieren auf der impliziten Prämisse, dass die Technisierung der Polizeiarbeit aus einer bürgerrechtlichen Perspektive nicht per se zu Problemen für die Grundrechte führen, gerade vor dem Hintergrund der auch grundrechtsschützenden Wirkungen staatlicher Sicherheitsgewährleistung. Bürgerrechtliche Kritik und Verbesserungsvorschläge setzen vielmehr bei der Ausgestaltung und der grundrechtsschonenden rechtlichen Begrenzung der Befugnisse für den Einsatz technischer Mittel an. Die Beiträge zeigen aber auch, dass politische Entscheidungsträger*innen oft dazu tendieren, die Polizei großzügig mit Befugnissen auszustatten, ohne die Folgen und Nebenwirkungen für die Grundrechte direkt oder indirekt Betroffener hinreichend zu bedenken und zu gewichten.

Den Schwerpunkt eröffnet ein Beitrag von Hartmut Aden, der sich mit Praxisanforderungen, politischen Vorgaben und rechtlichen Regulierungsversuchen der polizeilichen Technikentwicklung befasst. Als wesentlichen Motor für die Einführung neuer Technologien bei der Polizei beschreibt er ein vermeintliches Ausstattungsgefälle zwischen Kriminellen und Strafverfolgern. Egal ob es um schnelle Fahrzeuge, schlagkräftige Waffen oder leistungsfähige IT und Kommunikationstechnik geht – die Polizei sieht sich permanent unter dem Zwang einer nachholenden Entwicklung, um den besser ausgestatteten Kriminellen nicht das Feld zu überlassen. Mit dieser Logik (nach der eine effiziente Strafverfolgung von der technischen Ausstattung der Behörden abhängt) ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Pro- & Contra-Debatten um die Anschaffung neuer Technologien für die Polizei mit Pro ausgehen. Rechtliche Bedenken vermögen sich dagegen kaum durchzusetzen. Im Ergebnis werde die technologische Aufrüstung der Polizei weniger durch rechtliche Hürden, sondern noch am ehesten durch den damit verbundenen verwaltungsbürokratischen Aufwand und die Trägheit der Polizeibehörden gebremst.

Eine andere Perspektive auf das Thema bietet der Rückblick von Detlef Nogala, der anhand seiner eigenen Veröffentlichungen auf 30 Jahre technikkritischen Diskurs zurück blickt. Nogala hat 1989 eine Arbeit über „Polizei, avancierte Technik und soziale Kontrolle“ vorgelegt, in der er die Erwartungen wie die Kritiken an neuen Technologien der Polizei vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herrschafts- und Kontrollansprüche analysierte. Er begreift Technik als „Machtverstärker“, der bestehende Wirkungsmöglichkeiten, aber auch Hierarchien vergrößert. In seiner Langzeitbetrachtung relativieren sich manche Heilserwartungen an die Lösungskompetenz der Technik einerseits, genauso wie die Dramatisierungen des drohenden Überwachungsstaates auf der anderen Seite. Sein Rückblick macht deutlich, dass die Orwellsche Dystopie (die damals wie heute ein wichtiger Bezugspunkt vieler Kritiker*innen war und ist) nicht nur von der technischen Entwicklung überholt wurde, sondern auch die damit verbundene Normalisierung, Trivialisierung und Integration sozialer Kontrolltechniken in den Alltag der Menschen hinein unterschätzt hat. Das Smartphone vereint in sich eben nicht nur biometrischen Scanner, Abhörwanze, Ortungsgerät und Videokamera – viel wichtiger ist, dass es dank seiner Vielfalt an Applikationen und Anwendungsmöglichkeiten für seine Nutzer*innen unersetzlich wird, diese permanent mit dem Internet verkoppelt und damit die Digitalisierung vieler Lebensbereiche vorantreibt. Dieser Entwicklung könne sich auch die Polizei nicht entziehen – für Nogala aber kein Grund zum Verzweifeln.

Welchen Einfluss die Sicherheitsforschung auf die technische Ausstattung der Polizei hat, beschreiben Hans-Jörg Kreowski und Aaron Lye. Ihr Beitrag bietet einen breiten Überblick über aktuelle Forschungsprojekte, deren Themen und beteiligte Akteure im Feld der informationstechnischen polizeibezogenen Sicherheitsforschung: der reicht von der biometrischen Gesichtserkennung und vernetzten Datenbanken über erweiterte DNA-Analysen bis zur massiven Verarbeitung von frei zugänglichen Daten (OSINT) sowie dem maschinellen Lernen und Predictive Policing. Im Hintergrund steht bei ihnen die Frage, inwiefern der technologische Output dieser Forschungsprojekte zu adäquaten Lösungen für die adressierten Probleme beitragen kann. Die Autoren – beide Informatiker – hegen starke Zweifel an der Wirksamkeit und Effizienz mancher Technologien und fordern deshalb eine großflächige, unabhängige Evaluation der zahl¬reichen Sicherheitsforschungsprojekte.

Mit Problemen der Sicherheitsforschung, speziell der Begleitforschung zu sogenannten Ethical, Legal and Social Implications (ELSI), befasst sich auch der Beitrag von Viktoria Rappold und Susanne Schuster. ELSI wird in deutschen und europäischen Ausschreibungen zur Sicherheitsforschung von den Antragstellern gefordert und soll die ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen der entwickelten Technologien von vornherein in den Blick nehmen. Vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen mit ELSI-Projekten bezweifeln die beiden Autorinnen, dass dies tatsächlich gelingt und neue Sicherheitstechnologien auf diese Weise wirksam beeinflusst werden können. Sie geben Hinweise, welche strukturellen Änderungen bei der Bildung der Forschungskonsortien, in den Förderbedingungen und den Kooperationsformen nötig wären, um hier zu einer gleichberechtigten, ergebnisoffenen sozial- und rechtswissenschaftlichen Mitgestaltung von Technik zu gelangen.

Nach diesen eher übergreifend-analytischen Zugriffen auf unser Schwerpunktthema wenden wir uns aktuellen technologischen Entwicklungen zu: Eine zentrale Voraussetzung für die zunehmende Digitalisierung der Polizeiarbeit ist der Zugriff auf die dafür nötigen Daten, die gewissermaßen das kriminalistische Spurenmaterial der Digitalsphäre darstellen. Kein Wunder also, dass die Debatte um die anlasslose, vorsorgliche Erhebung und Speicherung von Nutzer*innendaten in den letzten Jahren zu einem zentralen rechtspolitischen Streitpunkt geworden ist. Thilo Weicherts Beitrag geht darauf ein, in welchen Lebensbereichen heute eine Vorratsdatenspeicherung bereits stattfindet bzw. schon geplant ist, wie sich die politische und die juristischen Debatten um diese Datenspeicherung entwickelt haben und welche verfassungsrechtlichen Grenzen gegen eine lückenlose Speicherung von Daten heute noch geltend gemacht werden.

Eine neue informationsbasierte Polizeitechnik stellen Roman Thurn und Simon Egbert vor: das Predictive Policing. Dabei handelt es sich um datengestützte Verfahren, mit deren Hilfe die Polizei besonders gefährdete Orte erkennen kann, an denen demnächst vermutlich Straftaten begangen werden. Solche Prognosen werden den Autoren zufolge in Deutschland vor allem für die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls genutzt, der erfahrungsgemäß nach dem Near Repeat-Muster begangen wird. Im Vergleich zu klassischen Polizeikontrollen an sogenannten Hot Spots sehen Thurn und Egbert durchaus Vorteile der Prognose-Tools, weil sie alle Betroffenen gleich behandeln und den selektiven Blick von Polizeibeamt*innen vermeiden können. Problematisch an den raumbezogenen Prognosen sind für sie aber die u.U. an eine Gefährlichkeits-Diagnose anschließenden polizeilichen Maßnahmen sowie die tendenzielle Intransparenz der eingesetzten Algorithmen, vor allem wenn es sich um Software kommerzieller Anbieter handelt.

Wie sich die Überwachungsmöglichkeiten in der Digitalsphäre vervielfältigen, zeigt der Beitrag von Matthias Monroy eindrucksvoll am Beispiel der Mobilfunktechnik. Zu den Zeiten der leitungsgebundenen Telefonie hatten Ermittlungsbehörden genau zwei Möglichkeiten, diese auszuwerten: entweder in Form der Verbindungsdaten (wer, wann, mit wem und wie lange kommuniziert) oder als Auswertung der Gesprächsinhalte. Viel mehr Möglichkeiten bietet dagegen die Mobilfunktechnik: Monroy stellt verschiedene Ortungsmethoden wie „Stille SMS“, Funkzellenabfragen oder IMSI-Catcher vor, mit deren Hilfe das Smartphone zur „Ortungswanze“ für seine Besitzer*innen wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendungshäufigkeiten und die praktische Relevanz der verschiedenen Methoden bei den einzelnen Sicherheitsbehörden. Zudem diskutiert er die zum Teil fehlenden bzw. strittigen Rechtsgrundlagen für diese Ermittlungsmethoden. Welchen hohen Stellenwert die Auswertung von Kommunikationsdaten für die Polizeibehörden hat und wie hoch der dafür nötige technische Aufwand ist, lässt sich daran erkennen, dass sich jeweils fünf Bundesländer zu zwei „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentren“ für die polizeiliche Telekommunikationsüberwachung zusammengeschlossen haben, die demnächst ihre Arbeit aufnehmen.

Mit den Einsatzmöglichkeiten neuer Ortungstechniken befasst sich auch der darauffolgende Beitrag von Hartmut Aden und Jan Fährmann: Sie stellen darin Ergebnisse des kürzlich abgeschlossenen Forschungsprojekts FindMyBike vor, in dem ein System zur Nutzung von GPS-Daten für das Auffinden gestohlener Fahrräder durch die Polizei entwickelt wurde. Zunächst gehen die Autoren auf die vorhandenen bzw. erforderlichen strafprozessualen Rechtsgrundlagen für eine solche Ortung durch die Polizei ein. An ihrem Beispiel diskutieren sie, inwiefern solche technischen Entwicklungen wie die GPS-Ortung heute noch angemessen durch das Recht reguliert werden (bzw. werden können). Durch ihre Erfahrungen in dem Forschungsprojekt sehen sich die Autoren darin bestätigt, dass eine frühzeitige Einbindung von juristischer Expertise, von Datenschützer*innen und Bürger*innen in technologische Entwicklungsprozesse dabei helfen kann, das Prinzip des privacy by design konsequent anzuwenden und damit zu effektiv grundrechtsschonenden Verfahren zu gelangen.

Mit einem neuen physischen Einsatzmittel der Polizei befasst sich Carolyn Tomerius in ihrem Beitrag: dem TASER. Der wird in mehreren Bundesländern bereits eingesetzt bzw. derzeit erprobt. Seine Befürworter sehen in ihm ein sinnvolles Distanzmittel, das die Lücke zwischen Reizgas und Schlagstock einerseits sowie Schusswaffen andererseits schließen könne. Um zu bewerten, ob dies auch für die gesundheitlichen Folgen des TASERS zutrifft, diskutiert Tomerius ausführlich die bisher vorliegenden Untersuchungen zu den möglichen Risiken eines TASER-Einsatzes. Neben den Erfahrungen aus den USA, wo der TASER seit vielen Jahren schon zur Standardausrüstung gehört und Zahlen von bis zu 1.000 Todesfällen durch seinen Einsatz berichtet werden, gibt es inzwischen auch die ersten Fälle aus Deutschland zu berichten. Dabei zeigt sich, dass der TASER für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere, psychisch Kranke) oder bei falscher Anwendung keineswegs ungefährlich ist. Folglich könne er nicht als non-lethal weapon, aber immerhin als less lethal weapon eingestuft werden. Allerdings bezweifelt Tomerius, dass der TASER in den meisten Notwehr-Situationen das geeignete Abwehrmittel ist. Inwiefern er hierzulande den Schusswaffeneinsatz reduzieren kann, bleibe abzuwarten.

Einen speziellen Anwendungsfall der Handy-Datenauswertung stellt Tarik Tabbara vor: das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz gestattet es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei Asylsuchenden, die über keinen gültigen Pass oder Passersatz verfügen, alle Datenträger (z.B. Smartphones, Tablets, Laptops, USB-Sticks etc.) zu konfiszieren und auszuwerten, um so deren Identität (und Herkunft) zu klären. Wie Tabbara zeigt, könnte die im Gesetz als Ausnahmefall geregelte digitale Durchsuchung in der Anwendungspraxis schnell zum Routineverfahren für alle Antragsteller*innen werden. Der damit verbundene Grundrechtseingriff sei umso gravierender, als die gespeicherten Fotos, Filme und Dokumente für viele Flüchtlinge der einzig verbliebene Hausstand sind, dessen Durchsuchung unweigerlich den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühre. Tabbara vergleicht die „digitale Durchsuchung“ mit den demütigenden ärztlichen Untersuchungen, die in den 1950er und 1960er Jahren bei den hier eintreffenden „Gastarbeiter*innen“ vorgenommen wurden. Welche langfristigen Wirkungen solche „Begrüßungsrituale“ bei den hier Ankommenden hinterlassen, kann man schnell erahnen.

Mit den praktischen Hürden, die sich bei der Einführung neuer Technologien in der polizeilichen Praxis auftun, befasst sich zum Abschluss des Schwerpunkts Eric Töpfer: Er rekapituliert die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform für den europaweiten Austausch von Polizeidaten. Der Grundstein für diese Entwicklung wurde 2005 mit dem Vertrag von Prüm gelegt – damals noch außerhalb des europäischen Gemeinschaftsrechts, auf Initiative von sieben Ländern. Zentrales Motiv des Vertragswerks und der daran anschließenden Bemühungen war der „Grundsatz der Verfügbarkeit“, dass in allen beteiligten Ländern auf die nationalen polizeilichen Datenbestände der anderen zurückgegriffen werden könne. Am Beispiel des Aufbaus entsprechender Schnittstellen für den Abgleich von DNA-Daten zeigt Töpfer, welche Probleme sich bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Vorhabens aufgetan haben – bis hin zu der Erkenntnis, dass sich mit der Vermehrung der durchsuchbaren Datenbestände auch die Fehleranfälligkeit der Ergebnisse vervielfacht hat, was die Ergebnisse der Datenabfragen im polizeilichen Alltag teilweise unbrauchbar macht. Die Vision, einer grenzüberschreitenden Kriminalität durch einen grenzüberschreitenden Datenaustausch Herr zu werden, habe sich mit dem Vertrag von Prüm nicht erfüllt.

Mit diesem Langzeitbericht aus der polizeilichen Praxis beenden wir den vorliegenden Themenschwerpunkt. Wie gewohnt bietet auch diese Ausgabe der vorgänge weitere Beiträge zu aktuellen Themen: Fredrik Roggan kommentiert einen in diesem Jahr durchgesickerten Gesetzentwurf zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, wonach dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Vorbereitung von Online-Durchsuchungen das Recht auf heimliche Hausdurchsuchungen eingeräumt werden sollte. Martin Kutscha befasst sich angesichts der jüngsten Debatten um den Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus der öffentlichen Verwaltung mit der unseligen Tradition der Berufsverbote. Und Till Müller-Heidelberg kommentiert die letzte Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Entzug der Gemeinnützigkeit für Attac, nach der zahlreiche NGOs um den Status ihrer Gemeinnützigkeit bangen müssen.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre mit dieser Ausgabe und freuen uns über Ihre Anregungen und eventuelle Kritik.

Hartmut Aden und Sven Lüders
für die Redaktion der
vorgänge

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