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Dieter Deiseroth (*18. Mai 1950 – †21. August 2019)

in: vorgänge Nr. 227 (3/2019), S. 169-171

Dieter Deiseroth (Jahrgang 1950) studierte in Gießen Rechtswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. Nach seinem Studium war er von 1977 bis 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Helmut Ridder an der dortigen Universität und arbeitete nebenbei als Rechtsanwalt. 1983 wurde er Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. 1985 promovierte er zum Thema „Auseinandersetzungen um Energie, Arbeitsplätze und Umweltschutz vor den Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik“. Von 1989 bis 1991 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Danach wurde er Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster und Referatsleiter bei der Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen. Seit 2001 war er – bis zu seiner Pensionierung 2015 – Richter am Bundesverwaltungsgericht. Als er am 21. August diesen Jahres verstarb, war er noch keine 70 Jahre alt.

Dieter Deiseroth war der Humanistischen Union (HU) in besonderer Weise verbunden: Er gehörte ihrem Beirat an und war ein geschätzter und wichtiger Autor in der Zeitschrift vorgänge und in dem von der HU jährlich herausgegeben Grundrechtereport. In beiden Publikationen hat er zu den drei Schwerpunkten seines wissenschaftlichen und politischen Wirkens publiziert: Erstens war er in Deutschland der engagierteste juristische Vorkämpfer für eine rechtliche Regelung zum Whistleblowing. Dazu hat er einen vollständigen Gesetzentwurf geschrieben. Zweitens hat er sich kontinuierlich mit völkerrechtlichen Fragen befasst. Als Kenner des Besatzungsstatus  befasste er sich immer wieder mit den alliierter Eingriffsrechten nach 1945. Als das Bundesverfassungsgericht 1994 mit seiner Rechtsprechung die Auslandseinsätze der Bundeswehr legitimierte, unterzog er dies einer grundsätzlichen Kritik. Herausragend unter seinen völkerrechtlichen Schriften sind seine Stellungnahmen zum Kriegsvölkerrecht (z. B. zum Kosovo Krieg und zum Krieg gegen den Terror nach 2001).

Damit nicht genug, er publizierte drittens auch zu einer Vielzahl rechtshistorischer Themen, die um Fragen der Kontinuität in der Verfassungsgeschichte vor, während und nach dem Nationalsozialismus kreisten. Darunter ragt besonders seine Beschäftigung mit den Fragen der Täterschaft beim Reichstagsbrand 1933 heraus.[1]

In seinem Kondolenzschreiben sowie bei der kürzlich stattgefunden Trauerfeier in Bonn hat der Vorsitzende der HU, Werner Koep-Kerstin, diese drei Schwerpunkte ausführlich gewürdigt.

Was bleibt über diese bekannten Fakten hinaus zu erinnern? Ich möchte versuchen, dies als persönliche Erinnerung an Dieter zu tun. Dieter war ein Jahr jünger als ich. Unsere Lebenswege konnten sich aber erst nach der Wiedervereinigung kreuzen. Er war in Westdeutschland, ich in Ostdeutschland geboren und aufgewachsen; er wurde als westdeutscher Jurist, ich als ostdeutsche Juristin sozialisiert.
Obwohl wir beide als wissenschaftliche Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht gearbeitet haben, sind wir uns dort nicht begegnet. Als ich 1993 nach Karlsruhe kam, ging dort noch Dieters Ruf unter den Wimis um. Von meinen Kolleg*innen wurde immer wieder auf ihn verwiesen, aber er war schon weg. Unsere erste persönliche Begegnung fand dann anlässlich eines Symposiums zum 80. Geburtstag seines akademischen Lehrers Helmut Ridder 1999 in Gießen statt. Dass Ridder ihn wissenschaftlich und politisch geprägt hat, ist unstrittig. Das belegen seine Mitherausgeberschaft der 2010 im Nomos- Verlag erschienenen Gesammelten Schriften von Helmut Ridder, ebenso wie die ausführliche Würdigung Ridders anlässlich des eben genannten Symposiums.[2]

Wie weit diese Prägung reichte, ist jedoch nicht leicht zu beantworten; auch deshalb, weil es bis heute nur wenige Versuche gibt, Ridder in die bundesdeutsche Staatsrechtlehre einzuordnen.[3] Ridder war neben Wolfgang Abendroth einer der wichtigsten Interpreten des sozialen und demokratischen Rechtsstaates des Grundgesetzes gegen die herrschende Staatsrechtslehre. Für ihn enthielten die Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ein normatives Gestaltungsprogramm für die Bundesrepublik, dass es zu entwickeln und zu verwirklichen galt. Er bot deshalb der 68er Studentenbewegung als auch allen bürgerrechtlichen Forderungen gegen den Status quo der Grundrechtsverwirklichung ein Verfassungsverständnis an, das es erlaubte, auf dem Boden des Grundgesetzes zu operieren und dabei immer seine Veränderung und Erweiterung zu fordern.

Diese offene Perspektive hat offensichtlich auch Dieter Deiseroth juristisch wie politisch geprägt. Er machte als Verwaltungsrichter bis zum Bundesverwaltungsgericht Karriere und schrieb zugleich in wichtigen Fragen des Verfassungs- und Rechtsverständnisses immer wieder gegen den Mainstream an. Er mischte sich mit seinen juristischen Arbeiten unentwegt politisch ein für die Veränderung und Erweiterung der demokratischen Ordnung des Grundgesetzes.

Als ich ihn beim Ridder-Symposium 1999 traf, verkörperte er für mich eine unter dem Grundgesetz aufgewachsene Generation bundesdeutscher Jurist*innen, die durchaus zum Establishment gehörten, ohne aber restaurative oder konservative Positionen zu vertreten. Der antifaschistische Sozialdemokratismus Willy Brandts mit dem Slogen „Mehr Demokratie wagen!“ war ihre Handlungsmaxime. Neben Dieter Deiseroth gehörten damals Ulli Rühl, Brigitte Zypries und Frank-Walter Steinmeier zu dieser Gruppe. Die grundlegende Kritik von Ridder am Bundesverfassungsgericht, der die Grundrechte durch dessen Verhältnismäßigkeits- und Abwägungserwägungen als beschädigt ansah, teilten sie ganz offensichtlich nicht. Ihr Bestreben war es vielmehr, das Verfassungsgericht mit seiner Grundrechtsdogmatik in den Dienst der Entwicklung eines sozialen und demokratischen Rechtsstaates zu stellen.

Das wurde besonders deutlich bei einem letzten gemeinsamen Projekt mit Dieter Deiseroth: Nach den Enthüllungen des NSA-Skandals haben wir im Herbst 2016 zusammen in einem Theaterstück gespielt – Theater gegen die geheimdienstlichen Überwachungspraktiken, gegen die Zusammenarbeit der deutschen Dienste mit der NSA. Den Text des Stückes „Geheimdienste vor Gericht“[4] hatten sich die beteiligten Organisationen – die Humanistische Union, Amnesty International und der Chaos Computer Club – selbst geschrieben. Dieter wirkte sowohl als Autor wie auch als Darsteller daran mit. Gemeinsam mit ihm und Manfred Krause saß ich am 22. Oktober 2016 im Berliner Maxim Gorki-Theater auf der Richterbank. Wir befragten als Richterdarsteller die verschiedenen Zeugen und Regierungsverantwortlichen zu den Überwachungspraktiken. Auf der Richterbank waren wir uns in der Beurteilung einig, dass die deutsche Mitwirkung an den NSA-Überwachungspraktiken verfassungswidrig war.

Nach Hause kommend wurden wir danach befragt, wen und was wir eigentlich gespielt hätten. Die kurze Erklärung von Wolfgang Killinger lautete: „Sie haben sich einfach selbst gespielt.“ Eigentlich hätte man jedoch sagen müssen: „Wir haben eine Wunschvorstellung von uns, der Justiz und der Geltung der Grundrechte in unserer Gesellschaft gespielt.

Anmerkungen:

1 S. Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht, Berlin: Tischler Verlag 2006.

2 S. Peter Derleder / Dieter Deiseroth (1999): Er war der Erste nach dem Krieg. Zum 80 Geburtstag von Helmut Ridder, in: Kritische Justiz, Heft 2/1999, S. 254 ff.

3 Vgl. dazu Tim Wihl (2019): Ein Radikaler wider Willen. Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 7/ 2019, S. 88 ff.

4 S. Dokumentation unter http://www.geheimdienste-vor-gericht.de/programm/.

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