Themen / Staat / Religion / Weltanschauung

5. Berliner Gespräche der Humanis­ti­schen Union

29. Oktober 2020

„Quo Vadis Kirchenarbeitsrecht?“ Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Lichte aktueller Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht

In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 5 – 8

Liebe Mitglieder und Freunde, 

die Humanistische Union ist religiös wie weltanschaulich neutral. Sie versteht ihren Humanismus ausdrücklich nicht als (Gegen-)Entwurf einer sinnstiftenden Ordnung, nicht als Ersatzreligion oder Weltanschauung. In ihrem religiös-weltanschaulichem Selbstverständnis unterscheidet sich die Humanistische Union deshalb von anderen humanistischen Verbänden, die ihren Mitgliedern weltanschauliche Angebote unterbreiten. Die Humanistische Union agiert ausschließlich als Bürgerrechtsorganisation. Insofern ist es für uns kein Widerspruch, dass unserem Verband neben  Atheist*innen und Agnostiker*innen auch zahlreiche Christ*innen sowie Mitglieder verschiedenster Glaubensrichtungen angehören. Sie alle eint die Forderung nach einer vollständigen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und das Eintreten für das Grundrecht der Religionsfreiheit.

Seit dem Jahr 2003 veranstaltet die Humanistische Union die „Berliner Gespräche“. Initiiert vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling, schafft die Veranstaltungsreihe – als Gegenstück zu den christlich organisierten „Essener Gesprächen“ –  einen  von kirchlicher Finanzierung unabhängigen  Raum, in dem grundlegende Probleme des Religionsverfassungsrechts diskutiert werden. Schon die Ersten Berliner Gespräche waren dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem kirchlichen Arbeitsrecht gewidmet. In diesem Jahr kehren wir mit den Fünften Berliner Gesprächen zu diesem Ausgangspunkt zurück.

Religionsgemeinschaften wird verfassungsrechtlich ein Selbstbestimmungsrecht garantiert, aber um die Grenzen dieses Rechts wird gestritten. Im Mittelpunkt dieses Streits steht insbesondere das Arbeitsrecht der katholischen und evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen, das zugunsten der Kirchen vom staatlichen Arbeitsrecht abweicht. Diese Abweichung betrifft ca. 1,3 Millionen bei den christlichen Kirchen beschäftigte Arbeitnehmer*innen.

Während der Fünften Berliner Gespräche  diskutieren wir über den Konflikt zwischen den Rechten der bei kirchlichen Trägern Beschäftigten und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Wir erörtern, inwieweit die EuGH-Entscheidungen von 2018 zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes und zur zwingenden Konfessionszugehörigkeit einer Diakonie-Mitarbeiterin verfassungsgemäß sind. Wir debattieren, ob der sogenannte Dritte Weg im kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht noch immer verfassungsrechtlich haltbar und arbeitsmarktpolitisch tragfähig ist. Abschließend stellen wir das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in seinen Grundsätzen auf den Prüfstand.

Die Veranstaltung ist als eine hybride Veranstaltung geplant. Sie können sich über unser Anmeldeformular registrieren, um live oder per Videoconferencing (über BigBlueButton) teilzunehmen. Die Anzahl der Plätze für die Live-Veranstaltung ist pandemiebedingt begrenzt, wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Konferenz findet statt im Frauencomputerzentrum (FCZB), Cuvrystraße 1, 10997 Berlin. Als staatlich anerkannter Bildungsträger hält das FCZB alle Hygienevorschriften und Abstandsregeln ein.

Sie können die Veranstaltung auch über live video-streaming auf unserer Website HU-Berliner-Gespraeche.de verfolgen   oder zu einem späteren Termin dort ansehen.

Im Vorfeld der Veranstaltung veröffentlichen wir die Ergebnisse der bisherigen Berliner Gespräche sowie Hintergrundinformationen zu den diesjährigen Berliner Gesprächen auf der Website HU-Berliner-Gespraeche.de

Anmeldungen sind ab sofort per Mail unter Berliner-Gespräche@Humanistische-Union.de möglich und ab Mitte November zusätzlich über die Website HU-Berliner-Gespraeche.de&nbspnd.

PROGRAMM

Freitag 27.11.2020

Begrüßung und Einführung

Ab 14:00 –      Einführung in die Technik / Einlass

14:30          Begrüßung und Vorstellung der Humanistischen Union 
                  Werner Koep-Kerstin, Vorsitzender der Humanistischen Union; Berlin

15:00           Prof. i.R. Dr. Dorothee Frings, Mönchengladbach
                    „Das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Rechtsprechung des EuGH (Egenberger) und des BAG (Chefarzt): Diskriminierungsschutz versus Selbstbestimmungsrecht.“

16:00-18:00   Teil I – Verfassungsmäßigkeit und Umsetzung der EuGH-Urteile zu „Egenberger“ und „Chefarzt“ Podiumsdiskussion mit anschließender Publikumsbeteiligung

Es diskutieren:

  • Oberkirchenrat Detlev Fey, EKD, Hannover
  • Rechtsanwalt Peter Stein, Richter a.D., Hamburg
  • Prof. Dr. Antje Von Ungern-Sternberg, Universität Trier
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin

Moderation:  Rechtsanwalt Dr. Udo Kauss, Humanistische Union, Freiburg

Samstag, 28.11.2020

10:00–12:00  Teil II – Das kollektive Arbeitsrecht in kirchlichen                      Einrichtungen Podiumsdiskussion mit anschließender Publikumsbeteiligung

Es diskutieren:

  • Mario Gembuss, Verdi, Berlin
  • Prof. Dr. Steffen Klumpp, Universität Erlangen-Nürnberg
  • Uta Losem, Katholisches Büro, Berlin
  • Rechtsanwalt Dr. Till Müller Heidelberg, Humanistische Union, Bingen
  • Christian Twardy, Marburger Bund, Berlin

Moderation:  Prof. Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union, Bremen
 

13:00-15:00  Teil III –  Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht – Quo Vadis?

Podiumsdiskussion mit anschließender Publikumsbeteiligung

Es diskutieren:

  • Prof. Dr. Christoph Möllers, Wissenschaftskolleg und Humboldt-Universität zu Berlin
  • Prof. i.R. Dr. Bernhard Schlink, Berlin/New York

Moderation:   Prof. i.R. Dr. Rosemarie Will, Humanistische Union, Berlin
 ( 

Zusam­men­fas­sung und Verab­schie­dung:

                    Prof.  Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union, Bremen       

Berliner Gespräche
27.-28.  November 2020
Ansprechperson: Katharina Rürup,
ruerup@humanistische-union.de
Registrierungslink:
www.HU-Berliner-Gespraeche.de
Webseite: www.HU-Berliner-Gespraeche.de

Unterstützt durch die Bundeszentrale für Politische Bildung

nach oben