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Die F.D.P. als treibende Kraft der neuen Kirche-­Staat-­Dis­kus­sion

16. November 1975

aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 75-77

Januar 1973 in Duisburg — genau zweieinhalb Jahre ist es her, daß die nordrhein-westfälischen Jungdemokraten auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz einen Beschluß „Liberalismus und Christentum” faßten und damit eine öffentliche Diskussion entfachten, die sie selber nicht erwartet hatten. Was ist seither geschehen, wie ist der Stand der Dinge und wie soll es weitergehen?

I. Entwicklung

1. Schon sehr bald stellte sich heraus, daß es gedanklich notwendig und politisch sinnvoll ist, die in dem Papier der NRW-Jungdemokraten und auch noch in dem Beschluß des Bundesverbandes der Jungdemokraten von Ende Januar 1973 angesprochene ideologiekritische Diskussion der Inhalte von Religion und Christentum zu trennen von dem verfassungsjuristischen und verfassungspolitischen Problem der Verfilzung von Kirche und Staat. Diente die anfangs nicht sorgfältig genug vorgenommene Trennung der beiden Diskussionsebenen „Liberalismus und Christentum” einerseits und „Kirche und Staat” andererseits doch hauptsächlich denen, die unter Hinweis auf die — angeblichen — moralischen, erkenntnistheoretischen und sozialen Leistungen der Kirchen jede rationale Diskussion über die Verflechtung von Kirche und Staat zerstörten. Karlheinz Deschner und Erwin Fischer als Symbole für diese Diskussionsgegenstände sind zwar beide wichtig, aber nicht unbedingt zur gleichen Zeit!

2. Mit ihren Beschlüssen setzten die Jungdemokraten eine öffentliche Diskussion in Gang, die sie in der Breite und der Heftigkeit, in der sie dann erfolgte, selber nicht erwartet hatten. Die zum Teil aggressiven, bösartigen und nahezu hysterischen Reaktionen aus den Amtskirchen und ihnen nahestehenden Verbänden waren der beste Beweis dafür, daß das Thema trotz heftiger gegenteiliger Beteuerungen höchst aktuell ist und daß die Jungdemokraten ein außerordentlich abgesichertes Tabu angetastet haben. Daß die Thesen der Jungdemokraten ein solch starkes Echo hervorriefen, ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, daß sie — soweit ersichtlich — als erster politischer Verband ein einigermaßen geschlossenes Konzept mit vielen konkreten Einzelforderungen zur Trennung von Kirche und Staat auf den Tisch legten, ein Verband zudem, der die Chance hatte, diese Forderungen in die auf diesem Gebiet seit je her fortschrittliche F.D.P. einzubringen. Nach den vielen Jahren der Tabuierung der Verfilzung von Staat und Kirche ist diese breite Diskussion in den Massenmedien, den Schulen, den politischen Parteien und nicht zuletzt den Kirchen selbst schon ein Erfolg, selbst wenn die Verwirklichung der Forderungen im einzelnen noch lang dauern dürfte. So ist es sicher auch ein Ergebnis dieser Diskussion, daß die Forderungen nach Trennung von Kirche und Staat in der Öffentlichkeit schon heute wesentlich mehr Zustimmung erfahren, als insbesondere Kirchenvertreter glauben machen möchten. So sprach sich z B die wahlberechtigte Bevölkerung nach einer Umfrage von Infratest im November 1974 zu 55 % für die Abschaffung der staatlichen Kirchensteuer aus, zu 40% für die Entfernung der Kreuze aus den Schulen, zu 70% für die Umwandlung aller noch bestehenden Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen und zu 46 % dafür, daß der Religionsunterricht an den Schulen nicht mehr Pflichtfach sein und stattdessen von den Kirchen alleine getragen werden sollte.

3. Die F.D.P. hat einen großen Teil der Forderungen der Jungdemokraten in ihr Programm übernommen [1] . Dies erhöht erheblich die Chance, die Forderungen politisch durchzusetzen. Zwar sind auf dem Bundesparteitag in Hamburg vom Oktober 1974 mehrere Thesen entscheidend abgeschwächt worden: hier ist vor allem zu kritisieren, daß die Mitgliedschaftsregelung weiterhin der Autonomie der Kirchen verbleibt (Kirchenmitgliedschaft mit Wirkung für das staatliche Recht durch die Taufe unmündiger Kinder oder nach der mosaischen Religion sogar durch die Abstammung!), daß die theologischen Fakultäten mit ihrer Bevormundung vor allem durch die katholische Kirche bestehen bleiben und daß das Bekenntnisfach Religionsunterricht mit einem Kenntnisfach Religionskundeunterricht lediglich eine Alternative erhalten, nicht aber durch dieses ersetzt werden soll. Auf der anderen Seite hätte wohl kaum jemand im Frühjahr 1973 erwartet, daß die F.D.P. trotz der massiven Einschüchterungsversuche mit der 5%-Klausel ein solches Papier mit überwältigender Mehrheit verabschieden würde.

II. Stand der Dinge

1. Das Thema ist nach wie vor höchst aktuell. Dies zeigt sich nicht nur daran, daß wie seit jeher — von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt — die Gerichte mit Fragen des Staatskirchenrechts beschäftigt werden: allein aus der letzten Zeit sind zu nennen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, in denen die Versetzungserheblichkeit der nordrhein-westfälischen Religionsnote bescheinigt und das Schulgebet für zulässig erklärt werden, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die Rechtsprechung unter dem Kreuz gegenüber einer Jüdin für verfassungswidrig erklärt oder die widersprüchlichen Urteile der Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf, nach denen die Kirchen für den Bau von Krankenhäusern bzw kirchlichen Schulen Baugenehmigungsgebühren zahlen bzw nicht zahlen müssen. Die Aktualität des Themas zeigt sich auch immer wieder in den Fällen, in denen sich der Staat als Vollzugsgehilfe innerkirchlicher Repressalien betätigt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind die katholisch-theologischen Fakultäten und über sie das Kultusministerium in mehreren Fällen damit beschäftigt, Dozenten bzw Assistenten dieser Fakultäten die Lehrbefugnis zu entziehen, da sie entgegen der kirchlichen Lehrmeinung heiraten. Und noch am 2. Juni 1975 kann der Bischof von Münster eine Schulordnung für die bis zu 98 % vom Staat zu finanzierenden katholischen Ersatzschulen in seinem Bistum erlassen, in der es unter anderem heißt: „Der Schulträger kann den Schulvertrag nur aus einem wichtigen Grunde kündigen. Ein wichtigerGrund liegt insbesondere vor, … wenn der Schüler oder die Erziehungsberechtigten sich in Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der bischöflichen Schulen stellen und sich Bemühungen um Änderungen ihrer Haltung verschließen … Auch die Abmeldung eines Schülers vom Religionsunterricht berechtigt den Schulträger zur Kündigung aus wichtigem Grunde. Der Schulträger wird von diesem Recht dann keinen Gebrauch machen, wenn nach seinem Ermessen die Abmeldung vom Religionsunterricht keine grundsätzliche Ablehnung der Schulziele bedeutet.”

2. Trotz dieser Aktualität besteht die Gefahr, daß das Thema wieder allzusehr in den Hintergrund der politischen Diskussion gerät. Sicher war (die Liberalen haben — im Unterschied zu kritischen Äußerungen auch in dieser Zeitschrift — nie behauptet, daß es nicht ebenso wichtige und auch wichtigere Probleme gibt!) und ist besonders die jetzige wirtschaftliche Lage Grund dafür, sich z B mit Fragen der Wirtschaftspolitik, der Globalsteuerung, der Investitionslenkung, der internationalen Verflechtung weitaus intensiver zu beschäftigen als etwa mit dem Kreuz im Gerichtssaal. Trotzdem ist nicht einzusehen, warum es nicht gerade in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte nun wirklich nichts mehr hergeben, nicht sinnvoll sein soll, unter anderm durch Reformen auf dem Gebiet von Kirche und Staat ein Mehr an Freiheit und ein Mehr an Demokratie herbeizuführen, das zudem entweder keine Kosten hervorruft oder sogar Kosten senkt   (z B Staatsleistungen an die Kirche, Militär- und Anstaltsseelsorge).

III. Perspek­tiven

Die Diskussion über die heutige Verfilzung von Kirche und Staat muß offensiv weitergeführt und in die anderen Parteien hineingetragen werden. Bei dieser Aufgabe kommt der Hummanistischen Union wie schon in der Vergangenheit eine wichtige Aufklärungsfunktion zu. Denn wenn der jetzt erreichte Stand der öffentlichen Diskussion durch erneute Tabuierung des Themas wieder verschüttet werden sollte, wäre dies ein nicht hoch genug einzuschätzender Rückschlag für die Verwirklichungschancen der Forderung nach einer Trennung von Staat und Kirche. Im Moment erscheinen diese auf Dauer gesehen recht gut.

1. Die F.D.P. hat Erfahrung mit Tabus und sie hat in der Vergangenheit gezeigt, daß für politische Forderungen (wie z B die Ostpolitik und die Reform des Abtreibungsparagraphen) gegen zunächst energischen Widerstand Mehrheiten zu schaffen sind.
2. Viele der Thesen sind schon heute bis in die kirchliche Hierarchie hinein unbestritten. Auch in den durch die Behandlung der Thesen angeregten öffentlichen Diskussionen zeigt sich, daß ein Großteil der Thesen in aller Regel von vornherein nicht umstritten ist. Die Erfahrungen in diesen Diskussionen sprechen dafür, daß für beinahe jede einzelne der dreizehn Thesen schon heute eine Mehrheit vorhanden ist.
3. Ein Großteil der Thesen zählt zu traditionellem sozialdemokratischen Gedankengut. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Basis in der SPD nicht mehr bereit sein wird, das augenblickliche opportunistische Verhalten ihrer Führungsspitze gegenüber den Amtskirchen zu tolerieren. Diese Tendenz wird sich verstärken, je mehr sich erweist, daß die Kirchen nichts davon halten, Laienpredigten von SPD-Spitzenpolitikern mit politi- schem Stillhalten in kontroversen politischen Fragen zu honorieren (siehe den letzten Hirtenbrief in NRW und die Schelte für Scheel und Kühn auf dem letzten Katholikentag in Mönchengladbach).
4. In einzelnen Fragen wird von den Verfassungsgerichten ein zusätzlicher Druck in Richtung auf eine Veränderung des Verhältnisses von Kirche und Staat ausgehen.
5. In beiden Kirchen gibt es starke Kräfte, die das „unmoralische Verhältnis” (Horst Herrmann, Dekan der katholisch-theologischen Fakultät in Münster) von Kirche und Staat um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen zu verändern suchen und darauf vertrauen, daß die Wirksamkeit der christlichen Botschaft nicht abhängig ist von staatlich gewährten Sonderrechten.
6. Schließlich zeigt sich, daß die Zahl derer, die die Thesen ganz oder zum Teil befürworten, umso schneller wächst, je mehr die Öffentlichkeit über das heutige Verhältnis von Kirche und Staat, seine historische Herkunft und seine konkreten Auswirkungen erfährt. So ist den wenigsten bekannt, daß die Kirchen den potenten Kirchensteuerzahlern durch die Kappung der Kirchensteuer finanziell entgegenkommt, daß die Kirchen keine Gerichtskosten, keine Verwaltungsgebühren, keine Grundsteuer für ihre Pfarrhäuser und nur 20% der Notargebühren zahlen. Wem ist schon bekannt, daß es gerade faschistische Staaten waren (Italien unter Mussolini, Spanien unter Franco, Portugal unter Salazar und Deutschland unter Hitler), die mit der katholischen Kirche Konkordate vereinbarten, die der heutigen Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat in der BRD in Bezug auf die Privilegierung der Kirche sehr nahekommen? Wer hat denn schon davon gehört, daß in der Mehrzahl aller Bundesländer (christlich-demokratisch regierte darunter) keine Kreuze im Gerichtssaal hängen, ohne daß das Abendland dort untergegangen ist? Wenn man schließlich noch darauf hinweist, daß die theologischen Fakultäten nicht nur zu den am besten ausgestatteten Fakultäten gehören, sondern daß deren Studenten auch noch vom Wehrdienst befreit sind, ist den meisten Menschen nicht mehr einsichtig, warum die Trennung von Kirche und Staat nicht vernünftig sein sollte.

Leider sind die letzten Koalitionsverhandlungen vorüber, ohne daß — abgesehen z B von der erneuerten Absichtserklärung der sozial-liberalen Koalition in NRW, die Gemeinschaftsschule als Regelschule auch im Grundschulbereich einzuführen — Forderungen nach Trennung von Kirche und Staat ins Regierungsprogramm aufgenommen worden sind. Wenn insbesondere die Liberalen in der Zukunft nicht ihre Glaubwürdigkeit verlieren wollen, sollten sie in diesem Punkt gegenüber den Sozialdemokraten offensiv werden und konkrete Forderungen in die Koalitions- verhandlungen einbringen: Welcher Koalitionspartner könnte es sich 1976 schon leisten, seine Zustimmung dazu zu verweigern, den über 50 Jahre alten Verfassungsauftrag nach Ablösung der Staatsleistungen in Angriff zu nehmen und die von breiten Bevölkerungsschichten und vielen Betroffenen selbst gewünschte Gleichstellung der Theologen und Theologiestudenten mit den übrigen Staatsbürgern bei der Einziehung zum Wehr- oder zum Ersatzdienst in die Tat umzusetzen?

Verweise:

[1] Die Forderungen der Jungdemokraten wurden abgedruckt in Vorgänge 2(1973), Seite 158; das sogenannte „Kirchenpapier” der F.D.P. in Vorgänge 12 (1974), Seite 93.

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