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Forderung nach staatlichem Ausbau von Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stellen

21. Juni 1999

Stellungnahme der Humanistischen Union zum Papstbrief

„Es ist das gute Recht des Papstes, aus religiöser Überzeugung seine Auffassung zum Schwangerschaftsabbruch kundzutun und seiner Kirche Weisungen zu erteilen. Dies tangiert aber nicht die gesetzlichen Regelungen und die Aufgaben des kraft Verfassung religionsneutralen Staates. Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch verpflichten den Staat, ein umfassendes Beratungsangebot sicherzustellen und zu finanzieren.

Wenn die Beratungsstellen der katholischen Amtskirche auf das Machtwort des Papstes hin aus dem Beratungsangebot ausscheiden und keine vom Gesetz vorgeschriebene Beratungsbescheinigung mehr ausstellen, dürfen sie folglich auch nicht mehr staatlich finanziert werden. Der Staat hat vielmehr für einen Ausbau staatlicher und anderer Beratungsstellen, wie z.B. von pro familia, zu sorgen und hierfür die freiwerdenden Mittel einzusetzen“ erklärte Dr. Till Müller-Heidelberg als Bundesvorsitzender der ältesten deutschen Bürgerrechtsorganisation, der Humanistischen Union. Dies gelte auch für neue Beratungsstellen, die die katholischen Beraterinnen zur Fortsetzung ihrer wertvollen Arbeit unter einem neuen Dach nach Auffassung der Humanistischen Union gründen sollten.

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