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Historische Anmerkungen zum Staat-Kir­che-­Ver­hältnis

01. Juni 1995

aus: Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, München 1995, S. 52 – 55

Das Verhältnis von Staat und Kirche war in unserer Geschichte durchaus wechselhaft.

Die katholische Kirche des Mittelalters war nicht nur eine geistliche, sondern auch durchaus eine weltliche Macht. Ihre Bischöfe regierten in vielen Landstrichen mit Macht und Pracht, wie die weltliche Herren auch. Viele von ihnen waren zugleich weltliche Herren, wie die Fürstbischöfe von Salzburg und die Erzbischöfe von Mainz. Die Bischöfe gingen zur Jagd und führten Kriege. Sie waren von weltlichen Herren kaum zu unterscheiden. Das Ringen um die Macht zwischen dem Kaiser und dem Papst ist ein Teil des Bildes, das uns das Mittelalter bietet.

Die Reformation Martin Luthers war auch ein Protest gegen die weltliche Macht der katholische Kirche. Die Reformation bot den Landesfürsten die ideologische Begründung, ihre Macht auszuweiten und sich der Besitztümer der katholischen Kirche und ihrer Orden zu bemächtigen. Diese Gelegenheit hat die Reformation wesentlich gefördert und so manchen weltlichen Landesfürsten von den neuen Ideen überzeugt.

Das Zweckbündnis
Der dreißigjährige Krieg und knapp zweihundert Jahre später der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 brachten den endgültigen Sieg der weltlichen Macht oder, wie wir heute sagen, des Staates. Dies führte jedoch nicht zu einer Trennung von Staat und Kirche. Beide Institutionen gingen viel mehr ein Zweckbündnis ein, das nicht zuletzt gegen die gemeinsam als bedrohlich empfundenen neuen Ideen der Aufklärung gerichtet war.

Dieses Zweckbündnis hatte für beide Teile einen unübersehbarem Nutzen. Die Kirchen, nunmehr die katholische und deutlich stärker die evangelischen Kirchen, legitimierten die Herrschaft der Monarchen (Gottesgnadentum) und segneten selbst deren kriegerische Aktionen. Noch im zweiten Weltkrieg trugen die deutschen Soldaten ein Koppelschloss mit der Prägeschrift „Gott mit uns“. Geistliche beider Konfessionen beteten für den deutschen Sieg und zogen als Militärgeistliche mit den deutschen Armeen als Sieger durch das christliche Abendland. Noch heute kennt die deutsche Armee Militärgeistliche, um die Soldaten moralisch aufzurüsten. Vor und nach der Jahrhundertwende standen die Kirchenführer dem Staat in seinen Auseinandersetzungen mit der erstarkenden Arbeiterschaft bei.
Im Gegenzug sicherte der Staat die materiellen Grundlagen der kirchlichen Existenz (Kirchensteuern u. a.) und festigte das Ansehen der Kirchen durch ihren Einbezug in die staatliche Repräsentation und das diplomatische Protokoll auf der Grundlage des Wiener Kongresses (19. 3. 1815.
Trotz warnender Stimmen im eigenen Lager haben die kirchlichen Eliten im ersten Viertel dieses Jahrhunderts verkannt, dass das Bündnis mit dem deutschen Kaiser und den Landesfürsten erhebliche Risiken in sich barg. Als die Monarchien 1918 zusammenbrachen, gerieten auch die Kirchen in höchste Gefahr. Die Kirchen hatten sich durch das Zweckbündnis mit den ehemals herrschenden staatlichen Eliten den Ruf erworben, Gegner der Arbeiterschaft und der demokratischen Entwicklung zu sein. Deshalb wurden sie auch für das Elend des Krieges und der Nachkriegszeit mitverantwortlich gemacht.

Deutsche Reichsverfassung von 1919

Deshalb war es keine Laune des historischen Zufalls, sondern folgerichtig, dass die Deutsche Reichsverfassung von 1919 (Weimarer Reichsverfassung) jedenfalls im Grundsatz, wenn auch kompromissbelastet, die Trennung von Staat und Kirche festgelegt hat. Die Ideen der Aufklärung hatten in der ersten verwirklichten demokratischen deutschen Verfassung gesiegt. Unser heutiges Grundgesetz hat die damals gefundene Lösung durch einen Verweis auf die Weimarer Reichsverfassung übernommen.
Die Jahre von 1919 bis zur Gegenwart sind von dem steten Bemühen der Kirchen gekennzeichnet, zur alten, für sie materiell angenehmen Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche zurückzukehren, obwohl die katholische Kirche für ihren eigenen Bereich Schwierigkeiten mit den Grundvorstellungen der Reichsverfassung und des Grundgesetzes (Demokratiegebot, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz) hat. Zweifel sind deshalb erlaubt, ob die katholische Kirche in Deutschland überhaupt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sein kann.
Dieses seit 1919 erkennbare Bemühen um ein neues Zweckbündnis erklärt auch die schwankende Haltung der Kirchen zum Nationalsozialismus, der in seiner ideologischen Ausrichtung ebenso wie in seiner Staatspraxis überwiegend kirchenfeindlich war, es andererseits mit den Kirchen als einem innenpolitischen Machtfaktor nie vollends verderben wollte, insbesondere, als er im zweiten Weltkrieg in Bedrängnis geraten war. Das Drama von Rolf Hochhuth „der Stellvertreter“ schildert das Dilemma von Papst Pius XII.

Neues Zweckbündnis?
In der Gegenwart bemühen sich die Kirchen, nicht zuletzt aus materiellen Gründen, das Bündnis mit dem Staat fortzusetzen. Die Haltung des Staates ist indessen je nach den politischen Koalitionen ambivalent.
Die CDU/CSU setzt ihre guten Beziehungen zu den Kirchen als Hintergrundargument in Wahlkämpfen ein. Schon vor der Gründung der Bundesrepublik bezeichnete sich diese bürgerliche Parteigruppierung unter dem nachmaligen Bundeskanzler Dr. Adenauer in ihrem Namen als „christliche“ Partei, von Italien abgesehen einzigartig in der Welt. Die Kirchen duldeten es mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Die SPD ist nach ihrer Geschichte eher kirchenfern, neigt mehr den evangelischen Kirchen zu – unter deren Geistlichen sie zahlreiche Anhänger hat – versucht aber auch, es jedenfalls nicht zu einer Eskalation der Beziehungen kommen zu lassen. Als Symbol mag gelten, dass die bayrische SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt vor dem bayrischen Landtagswahlkampf in die evangelische Kirche zurückgekehrt ist. Gleichzeitig versuchen alle Parteien, auch die „christliche“ CDU/CSU, kirchenferne Wählerinnen und Wähler nicht zu verprellen. Keine Partei möchte in den Abwärtssog der Kirchen hineingezogen werden. In der CDU/CSU gibt es vereinzelte Stimmen, die das Adjektiv „christlich“ deshalb aus dem Parteinamen streichen möchten. Der schwindende Einfluss der Kirchen auf die Bürgerinnen und Bürger wird hier sichtbar. Die Wiedervereinigung beider deutschen Staaten wird wegen der Kirchenferne vieler Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern und der Bedeutung ihrer Stimmen bei Wahlen diese Entwicklung beschleunigen. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche war immer ein Zweckbündnis.

Schlussbemerkung
Den hier von der HUMANISTISCHEN UNION vorgelegten Thesen könnte der Vorwurf gemacht werden, kirchenfeindlich zu sein. Er wäre indessen falsch. Die Thesen versuchen lediglich, die Gebote unserer Verfassung zur Trennung von Staat und Kirche in Erinnerung zu rufen und die geltende Verfassungslage darzustellen.
Ob das Trennungsgebot dem Staat und den Kirchen heute nützt oder schadet, kann man nur aus der Sicht langer historischer Abläufe richtig beurteilen. Auch vor diesem Hintergrund wird man zu unter-schiedlichen Einschätzungen gelangen.
Es scheint jedoch sicher zu sein, dass die Trennung – unabhängig vom Verfassungstext – dem Staat nur nützt. Die Kirchen haben ihre Kraft, staatliche Herrschaft zu legitimieren, längst verloren. Ein wesentliches Motiv für den Staat, die Kirchen zu stützen, ist somit entfallen. Die nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung aus dem Steuersäckel ist in der Zeit knapper Kassen reine Geldverschwendung. Ein Blick nach Großbritannien mit einem gewiss konservativem Königshaus: Sogar der Thronfolger Prinz Charles überlegt öffentlich, ob er bei einer Thronbesteigung die traditionelle Schirmherrschaft des Königs über die anglikanische Kirche beenden solle.

Der moderne Staat ist pluralistisch und kann seine Existenz nur sichern, wenn er allen oft recht unterschiedlichen Gruppierungen in der Bevölkerung integrierend eine Heimstatt bietet. Der Staat zerbricht auf Dauer, wenn er versucht, sich nur auf die Anschauung einer Gruppierung zu stützen, sei sie nun religiös, ethnisch, wirtschaftlich oder parteipolitisch ausgerichtet.

Die Frage, ob die Trennung für die Kirchen von Vor- oder Nachteil ist, kann, anders als beim Staat, nicht so eindeutig beantwortet werden. Gewiss ist, dass die Trennung die ökonomischen Quellen für die Arbeit der Kirchen deutlich verändern und die Einnahmen im Zweifel zurückgehen würden. Dies ist auch der Grund für den insoweit durchaus verständlichen, erbitterten Widerstand der Kirchen gegen die von der Verfassung festgeschriebene Trennung.

Die Kirchenleitungen agieren bis heute weitgehend unabhängig von dem Willen ihrer Mitglieder. Dieser Satz gilt vornehmlich für die undemokratisch hierarchisch organisierte katholische Kirche. Sie kann sich diese Organisationsform dank der von der Kirchensteuer geschaffenen Polster erlauben und ideologische Maximen vertreten, die von der Mehrzahl ihrer Mitglieder nicht mitgetragen werden. Sie kann unter anderem sogar handfeste Politik gegen die Hälfte ihrer Mitglieder, die Frauen, betreiben. Wären die Kirchen sehr viel mehr als gegenwärtig auf die Zahlungsbereitschaft ihrer Mitglieder angewiesen, bekämen diese einen Hebel in die Hand, um ihren Einfluss in den Kirchen zu verstärken. Die Verbindung des Staat mit den Kirchen dient, so gesehen, auch der Herrschaftssicherung der gegenwärtigen Eliten in den Kirchen.

Die Entwicklung der politischen Parteien seit 1949 mag als Anschauungsmaterial dienen. Mit der zunehmenden staatlichen Parteienfinanzierung haben die Beiträge der einfachen Mitglieder an Bedeutung und diese selbst damit an Einfluss verloren. Die Gründung der Partei der GRÜNEN (Basisdemokratie) ist ein Indikator der Unzufriedenheit vieler Mitglieder der Altparteien mit dieser Entwicklung.

Bisher ist immer nur von den Kirchen als Institution die Rede gewesen. Hätte ich vom Christentum sprechen sollen? Die Wortwahl ist indessen nicht zufällig. Die entscheidende Frage darf eigentlich nicht lauten, ob die Trennung von Staat und Kirche der Institution Kirche nützt oder schadet, sondern wie sie sich auf die Entwicklung des christlichen Lebens in den Kirchen auswirken wird.

Trotz einer unterschiedlichen Ausgangslage sei mit einem Blick auf die Kirchen in der ehemaligen DDR eine Voraussage gewagt: Die Kirchen würden deutlich kleiner werden. Dafür würden sie wesentlich an innerer Kraft gewinnen und manchen Menschen ein Hort der Zuflucht in schwieriger Zeit werden. Sie würde ihnen neuen Halt geben. Der Einfluss der so gewandelten Kirchen auf das öffentliche Bewusstsein würde eher steigen, wenn die Kirchen nicht als Insdtutionen agieren, sondern aus ihrem Geist – dem gewachsenen abendländischen Geist – heraus leben würden.

So ist die Frage nach der Trennung von Staat und Kirche auch eine Frage an die Kirchen selbst. Wohin soll ihr Weg führen?

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