Themen / Staat / Religion / Weltanschauung

Kirchliches Sonder­a­r­beits­recht?

01. Dezember 2013

aus: vorgänge Nr. 203 (3-2013), S. 75-84

Neben den zwei großen Kirchen selbst leiten auch Rechtsprechung und herrschende Literatur aus Artikel 140 des Grundgesetzes ab, dass die Kirchen ein besonderes Arbeitsrecht für sich in Anspruch nehmen können. Für die mehr als 1,3 Millionen Beschäftigten bei den kirchlichen Einrichtungen und Trägern bedeutet das mitunter einschneidende Beschränkungen ihrer Grund- und Bürger_innenrechte. Till Müller-Heidelberg setzt sich mit den fragwürdigen juristischen Begründungen für dieses Sonderarbeitsrecht und der aktuellen Rechtsprechung zum Thema auseinander.

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