Beitragsbild Kopftuchverbote: Gutachten und Praxisberichte zum Berliner Neutralitätsgesetz
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Kopftuch­ver­bote: Gutachten und Praxis­be­richte zum Berliner Neutra­li­täts­ge­setz

11. September 2009

Sven Lüders

Aus: Mitteilungen Nr. 205/206 (2+3/2009), S. 44

Kopftuchverbote: Gutachten und Praxisberichte zum Berliner Neutralitätsgesetz

Bereits im vergangenen Jahr haben Susanne Baer und Kirsten Wiese eine Studie zum Berliner Neutralitätsgesetz vorgelegt, mit dem sämtliche religiösen Symbole aus dem öffentlichen Dienst der Hauptstadt verbannt werden sollen. In ihrer Studie kamen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass der Berliner Gesetzestext zwar eine unmittelbare Benachteiligung einzelner Religionen (Muslima) vermeide, dennoch mit einer einseitigen Anwendung des Gesetzes in der Praxis zu rechnen sei. Zugleich schlug die Untersuchung Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen muslimischen Mädchen und Frauen vor, „die kein Kopftuch tragen wollen, jedoch in einem Umfeld leben, in dem sie ihren Willen schwer durchsetzen können.“

Die Befürchtungen werden nun durch einen Dokumentation untermauert, welche die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung erarbeitet hat. Die Broschüre schildert zahlreiche Fälle der Diskriminierung kopftuchtragender Frauen. Nach den Erfahrungen der Beratungsstelle wirke sich das Neutralitätsgesetz in der Praxis sehr einseitig, zu ungunsten muslimischer Bürger/innen aus; zudem strahle das Gesetz auf den privatwirtschaftlichen Bereich aus, wenn etwa Kopftücher zum Vermittlungshindernis bei der Arbeitssuche werden oder die Wohnungssuche erschweren.

Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung: Mit Kopftuch außen vor? Hrsg. im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.  Berlin 2009

Susanne Baer & Kirsten Wiese: Ist das Berliner Neutralitätsgesetz mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar? Im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung Berlin, Oktober 2008

Beides abrufbar unter: www.berlin.de/lb/ads/studien/index.html.

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