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Politische und gesell­schaft­liche Konse­quenzen müssen diskutiert werden

31. August 2004

Ursula Tjaden

Mitteilungen Nr. 186 (Heft 3/2004), S. 6

 
Die Frage wurde auf der letzten Bundesdelegiertenkonferenz, München 2003, sehr kontrovers diskutiert. Dort war bereits beschlossen worden, die Diskussion auf dem folgenden Verbandstag fortzusetzen.

Damals waren zahlreiche Teilnehmer nicht mit der Stellungnahme des Bundesvorstandes einverstanden, die auf Anforderung des Bundesverfassungsgerichts vor dessen Entscheidung erstellt worden war (Welche Chance!). Sie sahen den „Kopftuch-Streit“ – im Gegensatz zum Bundesvorstand – nicht als eine rein juristische, sondern vor allem als gesellschaftliche und politische Frage. Dies hatte – im Gegensatz zum BV – die reaktionäre islamische Unterstützungsorganisation des „Kopftuch-Prozesses“ sehr wohl erkannt.

Auf dem Verbandstag müssen die politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen der sich abzeichnenden Länderregelungen erörtert, sowie die Positionierung der HU und das Aktivwerden in der Öffentlichkeit angegangen werden.

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