Gesetzentwurf im Bundestag - Nach einem Jahrhundert Untätigkeit sollen jetzt bis zu 24 Milliarden Euro spendiert werden
Der Bundestag wird am 12. April im Innenausschuss den Gesetzentwurf der Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zum Gegenstand einer öffentlichen Anhörung machen. Unter den dazu von den Fraktionen geladenen Sachverständigen befinden sich keine säkularen Experten.
In der Vergangenheit haben die Fraktionen der großen Koalition wie auch die Bundesregierung es mehrfach abgelehnt, einem Ablösungsgesetz zuzustimmen oder auch nur eine entsprechende Expertenkommission einzusetzen. Der jetzt nicht etwa von der Bundesregierung, sondern von drei Oppositionsfraktionen vorgelegte Vorschlag sieht eine für die Kirchen attraktive Lösung vor: Sie sollen von den 14 betroffenen Bundesländern (Hamburg und Bremen sind nicht dabei) eine Ablösungsentschädigung von zusammen 10,6 Milliarden Euro erhalten, einmalig oder in Raten. Zusätzlich sollen sie bis zur vollständigen Bezahlung dieses Entschädigungsbetrages die Staatsleistungen wie bisher erhalten. Das kann die Länder, da die Ablösung erst nach 20 Jahren abgeschlossen sein muss, noch einmal bis zu 13,1 Milliarden Euro kosten. Die Länder wären unterschiedlich stark betroffen (siehe beigefügte TABELLE zu den Finanzfolgen des Gesetzentwurfs). Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben bisher ihre Haltung zu dem Gesetzentwurf nicht erkennen lassen, während die Kirchen ihr Wohlwollen durchblicken ließen.
Hintergrund dieses Vorgangs ist der seit 1919 bestehende bindende Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen (Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 140 Grundgesetz), der seit nunmehr 102 Jahren von den Regierungen und den Parlamenten in Bund und Ländern ignoriert worden ist. Das hat in diesem Zeitraum zu ständig wachsenden Zahlungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche geführt, Zahlungen, denen sich prinzipiell weder die Nationalsozialisten noch die DDR entzogen haben. Allein seit 1949 (für die Zeit davor fehlen Angaben) sind auf dieses Weise rund 19 Milliarden Euro an die Kirchen geflossen. Diese Mittel, die sich im Jahr 2020 auf 570 Millionen Euro beliefen, waren und sind von allen Steuerzahlern, ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit, aufzubringen
Die Humanistische Union (HU), eine Bürgerrechtsorganisation, fordert ebenso wie zahlreiche säkulare Verbände, seit langem die Erfüllung des Verfassungsauftrages. Dabei vertritt sie die Auffassung, dass angesichts der geleisteten immensen Zahlungen, die an sich nach dem Grundgesetz schon vor langer Zeit hätten abgelöst werden müssen, eine Ablösungsentschädigung an die ohnehin reichen Kirchen überhaupt nicht mehr in Betracht kommt, auf keinem Fall in dem jetzt vom Gesetzentwurf vorgesehenen Milliardenumfang. Außerdem müsse die Weiterzahlung der Staatsleistungen sofort beendet werden.
Für Erläuterungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Johann-Albrecht Haupt (0160 – 97736972)