Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2020)
vorgänge Nr. 228 (4/2019), S. 105-112
Jedes Jahr zahlen die Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen und Hamburg – erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. Allein in den letzten 10 Jahren stiegen sie um 22 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf 569 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen – zuletzt in den vorgängen 225/226 (1-2/2019). Damit erinnert sie an den seit mittlerweile über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen (Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung). Mit der Veröffentlichung der Zahlen soll der politische Prozess zur Ablösung angestoßen werden. Ein solcher Anstoß von außen ist umso dringlicher, als auch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestags die Koalitionspartner bisher keine Anstalten machen, das für die Beendigung der Zahlungen nötige Ablösungsgesetz zu erlassen.
Erläuterungen zu den Tabellen
Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.
Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten bzw. geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sog. negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in vorgänge Nr. 208 sowie den Beitrag von J. A. Haupt in vorgänge Nr. 189.
Hinweise zu Tabelle 1
Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen
Spalten 2 – 4: nach Haushaltsplanentwürfen 2020 (HE) bzw. 2020/2021 (BW, ST) sowie Haushaltsplänen für restliche Länder;
Hessen: Auskunft des Kultusministeriums
Sachsen: errechnet aus Haushaltsansatz (minus 950.000 für Jüd. Gemeinde), Aufteilung: 96,154% für Ev. Kirche / 3,846% für Kath. Kirche
Spalte 5: Statistisches Bundesamt Stand 31.12.2018 (Länderdaten für 2019 liegen bisher nicht vor)
Spalte 7: Statistik der EKD Kirchenmitgliederzahlen zum 31.12.2018
(Stand: Juni 2019)
Spalte 8: Kirchliche Statistik der Bistümer, Jahreserhebung 2018 (Ländertabelle)
Spalten 6, 9, 10: errechnet
Hinweise zu Tabelle 2
Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.
Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.
Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.
Abkürzungen
BW Baden-Württemberg
BY Bayern
BE Berlin
BB Brandenburg
EK Evangelische Kirche
HE Hessen
KK Katholische Kirche
KM Kirchenmitglieder
MV Mecklenburg-Vorpommern
NI Niedersachsen
NW Nordrhein-Westfalen
RP Rheinland-Pfalz
SL Saarland
STL Staatsleistungen
SN Sachsen
ST Sachsen-Anhalt
SH Schleswig-Holstein
TH Thüringen
Verzeichnis der früheren Veröffentlichungen der Staatsleistungen
2019 vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 193-200
2018 vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 213-220
2016 vorgänge Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 153-161
2015 vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 190-193
Literaturhinweise
Johann-Albrecht Haupt: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Geschichte eines politischen Versagens. In: vorgänge Nr. 203 (3/2013), S. 16-28.
Johann-Albrecht Haupt: Ewige Rente für die Kirchen? Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. In: vorgänge Nr. 189, Heft 1/2010, S. 86-94.
Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatskirchenleistungen“, HU-Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 14f.
Humanistische Union: Entwurf eines „Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“. Berlin, April 2011.