IV Berliner Gespräche

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Dokumen­ta­tion der IV. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltan­schauung

Das Grundgesetz gewährleistet allen Bürgern in Deutschland in gleicher Weise die Freiheit und den Schutz ihrer religiösen Überzeugungen. In der Staatspraxis und nach der herrschenden Meinung des Staatskirchenrechts werden jedoch der christliche Mehrheitsglaube und seine Institutionen in besonderer Weise geschützt und gefördert: Staatsleistungen der Länder, staatlich finanzierter Religionsunterricht, theologische Fakultäten, der staatliche Einzug der Kirchensteuern und viele andere mehr.

Welche allgemein akzeptablen Begründungen gibt es für diese Leistungen und welche Privilegien gehören abgeschafft? Wie verhalten sich die Leistungen zum Gebot staatlicher Neutralität gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen? Und in welcher Weise werden sie der religiös/weltanschaulichen Pluralität unseres Landes gerecht?

Diesen Fragen widmeten sich die 4. Berliner Gespräche. Sie fanden am 22. und 23. Januar 2010 in der Berliner Urania statt. Die Beiträge sind in den folgenden Artikeln dokumentiert:

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