Kirchensteuer - Staatliche Einziehung?
Vortrag bei den 4. Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung
Johannes Wasmuth
Religion ist nicht nur eine Frage des Glaubens, sondern auch der Ökonomie. Die von Johannes Wasmuth aufgezählten Eckdaten zeigen, dass die Wirtschaftsmacht der beiden Kirchen nicht zu unterschätzen ist: mit 1,1 Mio. Beschäftigten sind sie der größte nichtstaatlicher Arbeitgeber Deutschlands, verfügen über 3,25 Mrd. qm Grundbesitz. Der Umsatz ihrer Banken liegt bei jährlich etwa 79 Mrd. Euro. Kein Wunder also, dass sie ein großes Interesse an der effizienten Beitragserhebung unter ihren Mitgliedern haben.
Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist aus kirchlicher Sicht ideal: Zwar behält der Staat ca. 2-4 % des Steueraufkommens für seine Aufwendungen beim Einzug der Kirchensteuern ein. Dies ist jedoch allemal günstiger, als würden die Kirchen selbst ihre Mitgliedsbeiträge erheben. Das Kirchensteueraufkommen lag im Jahre 2007 bei 9 Mrd. Euro. Davon wurden nur zwei Drittel (5,953 Mrd. Euro) von den Kirchenmitgliedern selbst aufgebracht, den Rest finanzierten alle Steuerzahler (2,29 Mrd. €), weil Kirchensteuerausgaben als Sonderausgaben steuermindernd absetzbar sind, bzw. die kirchgeldpflichtigen Partner/innen der Kirchenmitglieder.
Wie das Lohnsteuerabzugsverfahren für die Kirchensteuern historisch entstanden ist, wie die deutschen Gerichte zur Zulässigkeit des Verfahrens urteilten und welche Änderungen möglicherweise das europäische Wettbewerbsrecht an dem Verfahren erzwingen kann, das erklärte Johannes Wasmuth in seinem Vortrag, den Sie hier nachhören können:
Zusammenfassung: Sven Lüders