Beitragsbild Kirchenverträge - undemokratische Vorzugsbehandlung?
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Kirchen­ver­träge - undemo­kra­ti­sche Vorzugs­be­hand­lung?

23. Januar 2010

Vortrag bei den 4. Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung

Gerhard Czermak

Kirchenverträge - undemokratische Vorzugsbehandlung?

Dass der Staat mit einzelnen Religionsgemeinschaften Verträge abschließt, ist nach Ansicht von Gerhard Czermak nicht nur unnütz, sondern sei auch demokratiefeindlich und verletzte eine Reihe von Verfassungswerten wie das Gleichbehandlungsgebot. Unnütz seien solche Verträge, weil sie nach herrschender Meinung nur solche Dinge regeln dürften, die der Staat ohnehin einseitig zu setzen vermag. Das werde etwa daran deutlich, dass ganze Vertragsabschnitte der Bestätigung von Regeln gewidmet seien, die bereits andernorts (etwa in der Verfassung) vereinbart sind.

Die Verträge (bzw. ihr Zustandekommen) verstießen außerdem gegen das Transparenzgebot: Die Parlamente behandeln regelmäßig nur das Gesetz zur Anerkennung des Vertragswerkes, sind an der Aushandlung der konkreten vertraglichen Zusagen jedoch nicht beteiligt. Schließlich dienten Staatskirchenverträge, zumindest aus der Perspektive der Kirchen, dazu, den künftigen Gesetzgeber in seinen religionspolitischen Entscheidungen unzulässigerweise einzuschränken.

Wie es dazu kam, dass trotz dieser Kritik am Vertragswesen in den vergangenen Jahren auch die letzten Bundesländer noch Staatskirchenverträge abgeschlossen haben, und wie sich die historischen Begründungen für solche Vertragsabschlüsse verschoben haben, erläutert Gerhard Czermak in seinem Vortrag bei den 4. Berliner Gesprächen, den Sie hier nachhören können:

Zusammenfassung: Sven Lüders

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