Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 201/202: Verfassungsschutz in der Krise?

Nachruf auf den Daten­schutz­pio­nier Wilhelm Steinmüller

aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 169-171

Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller ist am 1. Februar im Alter von 78 Jahren gestorben. Steinmüller war ein Pionier des deutschen Datenschutzes und zugleich sehr viel mehr. Er wurde in Ludwigshafen geboren und wuchs in München auf. Er studierte Jura, Theologie, Philosophie und Volkswirtschaft. Er interessierte sich für vieles und war immer auf Entdeckungstour. Hatte er eine Entdeckungsreise abgeschlossen, so widmete er sich neuen Ufern. Wilhelm Steinmüller blieb dabei zeitlebens ein Theoretiker und Wissenschaftler, den die Praxis eher als Feld für Studien, des Diskurses und der Aufklärung interessierte und weniger als Feld zur Weltverbesserung. Auch wenn er zeitlich in die 68er passte, war er nie einer von ihnen. Dennoch teilte er manche Gemeinsamkeit mit den 68ern, etwa seine Beschäftigung mit der Zeit des Nationalsozialismus und die Notwendigkeit des Widerstands gegen totalitäre Fremdbestimmung.
Im Leben Wilhelm Steinmüllers gab es zwei große Wechsel: Ende der 1960er Jahre wandte er sich von der Rechtstheologie ab – er hatte zuvor einen Lehrstuhl für Kirchenrecht in Regensburg inne – und kümmerte sich plötzlich um das von ihm mitbegründete Fach der Rechtsinformatik. Einer seiner Assistenten in Regensburg, Hansjürgen Garstka, bestimmte als späterer Berliner Datenschutzbeauftragter die Entwicklung des Datenschutzrechtes von Anfang an mit. Die zweite Zäsur, vom „Lehrer“ zum „Helfer“, fand Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre statt, als sich Steinmüller von der Informatik abwandte. Seitdem war er als Psychotherapeut tätig, zunächst in den USA, wo seine Entdeckungsreise ihn auch zur Zentherapie oder zu schamanischen und tantrischen LehrerInnen führte. Einer seiner psychotherapeutischen Schwerpunkte war die Trauma-Aufarbeitung. Diese Ausbildung ermöglichte es ihm, die sicherheitspolitischen Aktivitäten der Innenminister Schily und Schäuble zu Beginn des neuen Jahrtausends aus einem ungewöhnlichen Blickwinkel zu betrachten.
Die meisten Spuren hat Wilhelm Steinmüller wohl im Datenschutz hinterlassen. Dabei ging es ihm nicht allein um den Schutz der Privatsphäre. Die konkrete Gefährdung für die Menschen sah er weniger in den Daten, sondern darin, wie diese Daten genutzt werden, um die Verteilung von Macht und Geld zu beeinflussen. Der wichtigste Beitrag Steinmüllers zur Entwicklung des Datenschutzes ist das Konzept der informationellen Selbstbestimmung. Diesen Begriff prägte er mit seinem Gutachten „Grundfragen des Datenschutzes“, das er 1971 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern gemeinsam mit einigen jungen Wissenschaftlern, darunter Bernd Lutterbeck, verfasste. Das Konzept der informationellen Selbstbestimmung diente 1983 dem Bundesverfassungsgericht in seiner Volkszählungsentscheidung als Grundlage für die Formulierung des „Datenschutz- Grundrechts“. Intellektuell herausgefordert sah er sich von den – damals in vieler Hinsicht unrealistischen – Visionen der Technikanbieter (wie IBM und Siemens) und der administrativen Technokraten (wie dem damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Horst Herold), die eine unbegrenzte Verfügbarkeit und Anwendung der Daten propagierten. Er antwortete darauf mit der technisch realisierbaren und rechtlich zu erzwingenden „Datenzuteilung“. Als Grundsatz der Zweckbindung wurde dieses Prinzip1983 vom Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Norm erhoben. Wie aktuell sein Ansatz bis heute geblieben ist, zeigen die derzeit grassierenden Big-Data-Visionen, die inzwischen technisch erheblich realistischer sind als vor 40 Jahren. Andererseits gilt auch, dass in den USA der Zweckbindungsgrundsatz bis heute noch nicht anerkannt ist.
Steinmüller erkannte und erlebte die Diskussion um den Datenschutz als einen Kampf um die Verfügungsmacht über Daten. In diesem Kampf gab und gibt es zwei Interessengruppen, die sich mit mehr oder weniger lauteren Mitteln diese Macht aneignen wollen: die Verwaltung und die Wirtschaft. Während die Macht der Verwaltung mit dem Volkszählungsurteil grundrechtlich gezähmt wurde, kann die Wirtschaft ihre Lobbyinteressen bis heute nahezu ungebremst umsetzen. Waren es Anfang der 1970er Jahre vorrangig die Lobbyisten des Adresshandels und der Pharmakonzerne, so sind inzwischen viele weitere dazugekommen. Steinmüller war kein Straßenkämpfer; diese Rolle überließ er anderen – der außerparlamentarischen Opposition, z. B. den Volkszählungsgegnern, für die er einen theoretischen Hintergrund herstellte und die er etwa in einem Institut für Kommunikationsökologie (IKÖ) in Bremen unterstützte. Auch war er nicht der strategisch-politisch Handelnde, selbst wenn er als Gutachter in den Parlamenten herumgereicht wurde; diese Rolle nahmen die Datenschutzbeauftragten wahr, mit Spiros Simitis an der Spitze. Seine Welt blieb die der Wissenschaft und der Theorie, wobei er sich – anders als sein Freund und Lehrer Adalbert Podlech – auch mit provokanten Diskussionsbeiträgen zu Wort meldete.
Wilhelm Steinmüller verstand sich als Kommunikator, dabei hatte er selbst einige Ecken und Kanten. Sein Anliegen war es, in der Informatikära eine vermittelnde Sprache zwischen Gesellschaft, Recht und Technik zu finden. Hierfür schrieb er ein dickes Buch: „Informationstechnologie und Gesellschaft – Einführung in die Angewandte Informatik“ (Darmstadt 1993), das sein Vermächtnis als Informatiker darstellt. Die Bezeichnung „Einführung“ ist euphemistisch; weniger bescheiden nannte er es auch das „weltweit erste und bisher umfassendste Lehrbuch für angewandte Informatik“. Es handelt sich eigentlich um fünf Bücher mit insgesamt 745 Seiten, in denen Steinmüller eine Theorie der Informationsgesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes „zusammenbaute“. In seinen Zettelkästen hatte er die Informationen gesammelt, aus denen er Bauplan, Baumaterial, Gebäude, Umwelt und Baukunst schuf. Das Werk, in dem die „informationelle Selbstbestimmung“ nur ein Aspekt unter vielen ist, wurde jedoch kaum rezipiert; die technische Entwicklung des Internet war rasant; an einer soziologischen oder gesellschaftskritische Hinterfragung bestand kaum Interesse. Für Steinmüller blieb das Internet ein „riesiger Computer mit zu viel Drähten.“ Alles ist vernetzt; alles wird überwacht. Er blieb die ganze Zeit seiner Informatikära ein Nichttechniker. Das waren Gründe genug für ihn, um seine zweite Zäsur im Leben zu vollziehen – die vom Informatiker zum Psychotherapeuten. Die letzten Jahre seines Lebens seit 2006 verbrachte er in Berlin. Dort unterhielt er eine Praxis für Psychotherapie und suchte nur hin und wieder den Kontakt zu den Weggefährten aus seinem früheren Leben. Aus dieser Zeit stammt auch ein Interview, das zwei Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Martin Rost und Henry Krasemann, mit Wilhelm Steinmüller führten (s. Kasten). Damit halten wir die Erinnerung an einen eigenwilligen Pionier des Datenschutzes wach.

DR. THILO WEICHERT   ist Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel.

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