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Reform des Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts

Mitteilung Nr. 167, S. 68

Eine Klarstellung zu Steve Schreibers Diskussionsbeitrag in den Mitteilungen Nr. 166, S.51, schickt uns Wolfgang Killinger vom HU-Landesverband Bayern.

Der Text des Landesverbands Bayern zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts war nicht als Stellungnahme zum Schily-Gesetzentwurf gedacht, auch keine Pressemitteilung, sondern als Flugblatt konzipiert, das wir gegen die gerade beginnende Unterschriftensammlung der CSU in Bayern mit ihren gefährlichen Stammtisch-Parolen und Allgemeinplätzen an Informationsstände in München und im Umland verteilt haben. Damit wollten wir keineswegs eine Stellungnahme der Bundes-HU vorwegnehmen. Daß der Gesetzentwurf der Koalition ein Schritt in die richtige Richtung war, das wollten wir bei unseren Infoständen rüberbringen, obwohl wir Einzelheiten noch für klärungsbedürftig hielten.
Die Kritik am Schily-Gesetzentwurf nahm auch in der HU täglich zu, weil er ständig verändert und verschärft wurde, immer unter dem Druck der Straßenaktionen der Opposition. Schreiber hat einige Kritikpunkte in seinem Diskussionsbeitrag aufgegriffen, die innerhalb der HU zu analysieren gewesen wären.
Dazu ist es leider nicht mehr gekommen. Wir haben noch in einem Leserbrief nach der Hessenwahl die Koalition aufgefordert, nicht aus Angst vor einer drohenden Niederlage im Bundesrat kopflos zur FDP und ihrem Modell überzulaufen, sondern dem Bundesrat nur diejenigen Teile des Entwurfs vorzulegen, die Verfahrensänderungen in den Bundesländern betreffen und damit zustimmungspflichtig sind. Damit wäre der grundsätzliche Teil des Gesetzentwurfs erhalten geblieben und damit die Bereitschaft, eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft zu akzeptieren, ohne Wenn und Aber. Schade.

Wolfgang Killinger

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