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Eine Chance für mehr direkte Demokratie

Mitteilungen19203/2006Seite 8

Die Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte gehört zu den Kernanliegen der Humanistischen Union.

Mitteilungen Nr. 192, S.8

Die Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte gehört zu den Kernanliegen der Humanistischen Union. Derzeit bietet sich im Land Berlin die Chance, in diesem Sinne voranzuschreiten. Ausgangspunkt ist das Machtinteresse des Regierenden Bürgermeisters. Bislang ist dessen Richtlinienbefugnis deutlich eingeschränkt, denn in Berlin werden die Senatoren nicht vom Regierungschef ernannt, sondern vom Parlament gewählt. Um dies zu ändern, sind der Regierende bzw. seine Partei (SPD) konzessionsbereit. CDU und FDP unterstützen das Anliegen, die Legislative zu schwächen.

In groben Zügen ist ein politisches Geschäft angedacht, das die Machtverlagerung zur Exekutive mit einer Stärkung der Informationsrechte der Mitglieder des Abgeordnetenhauses und einer Senkung der Hürden für direktdemokratische Beteiligungsformen bezahlt. Das Ganze soll für alle Beteiligten so attraktiv sein, dass die dafür notwendige Verfassungsänderung von allen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützt wird. Am Schluss, im Rahmen der im September anstehenden Neuwahlen des Abgeordnetenhauses, müssen auch die Berlinerinnen und Berliner noch zustimmen, denn Änderungen an den Regelungen zur direkten Demokratie bedürfen der Zustimmung durch Volksabstimmungen. Andere Verfassungsänderungen darf das Abgeordnetenhaus ohne Zustimmung der Wahlberechtigten mit 2/3-Mehrheit beschließen.

Auf bezirklicher Ebene werden in Berlin direktdemokratische Beteiligungsformen bereits jetzt häufig genutzt. Eine Besonderheit dieser politischen Ebene ist das abgesenkte Mindestalter für das passive Wahlrecht auf 16 Jahre. Dagegen sind die Hürden für die klassischen Beteiligungsformen Volksinitiative, -begehren und -entscheid so hoch, dass sie bislang nicht genutzt werden konnten. Hier wirken sich nicht nur die Quoren, sondern auch Themenausschlüsse aus.

Bekanntestes Beispiel für die letztgenannte Schranke ist das gescheiterte Volksbegehren der „Initiative Berliner Bankenskandal“, das trotz einer ausreichenden Anzahl von Unterschriften für unzulässig erklärt wurde, weil es nach Ansicht der Richter die durch einen Themenausschluss geschützte Budgethoheit des Berliner Abgeordnetenhauses verletzt hätte. Die „Initiative Berliner Bankenskandal“ hat deshalb besonders großes Interesse an der Nutzung der aktuellen politischen Interessenlage. Sie gehört wie „Mehr Demokratie“, Bund der Steuerzahler und Humanistische Union zum Organisationsbündnis „Du entscheidest mit! Bündnis für direkte Demokratie“.

Am 10. März hat das Bündnis seinen Gesetzesvorschlag für die Verfassungsänderung für eine Stärkung der direktdemokratischen Rechte (s. Nebenseite) der Öffentlichkeit präsentiert und am 13. März Walter Momper, dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses übergeben. Die Humanistische Union arbeitet intensiv im Bündnis mit und hatte so auch die Möglichkeit, auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.

Die angestrebten Veränderungen umfassen im Wesentlichen fünf Punkte:

1. Die Anzahl der für erfolgreiche Volksinitiativen (jetzt Einwohnerantrag), Volksbegehren und Volksentscheide notwendigen Unterschriften bzw. Mehrheiten werden abgesenkt.

2. Der Themenausschluss wird enger gefasst.

3. Das „fakultative Referendum“, die Möglichkeit neue Gesetze in einer Frist vor deren In-Kraft-Treten durch eine Volksabstimmung bestätigen zu lassen, wird eingeführt.

4. Alle durch das Abgeordnetenhaus beschlossenen Verfassungsänderungen werden an eine Bestätigung durch ein Referendum gebunden.

5. Der Informationsanspruch der Bürger gegenüber der Verwaltung, der bereits seit 1999 durch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz geregelt ist, wird nach Brandenburger Vorbild in der Verfassung verankert.

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