Das neue Datenschutzrecht - zur Diskussion gestellt
Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S. 31
Der Bremer Landesverband der Humanistischen Union hatte zur Diskussion geladen: Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen, und Christian Rath, rechtspolitischen Korrespondenten der taz. Die ‚Talk-Show‘ fand am 16. November im vollbesetzten Saal in der Bremer Villa Ichon statt. Von der großen Resonanz waren Podium wie Veranstalter/innen gleichermaßen beeindruckt. Drei Themen standen an diesem Abend auf der Agenda: der Arbeitnehmerdatenschutz, der Adresshandel und das sog. Scoring.
Frau Sommer verwies eingangs auf die 25 Jahre währende Diskussion zum Arbeitnehmerdatenschutz, in die nach den Affären bei großen Unternehmen wie Lidl oder der Deutschen Telekom nun endlich Bewegung komme. Doch was bringen der Datenschutz-Gipfel, zu dem der damalige Innenminister Schäuble im vergangenen Jahr einlud; die kurz vor der Sommerpause verabschiedete Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes; der Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes der SPD oder die Vereinbarungen des neuen Koalitionsvertrags zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz an konkretem Datenschutzgewinn für die Bürgerinnen und Bürger? Christian Rath hakte nach: „Eine Bewerberin soll eingestellt werden. Der Arbeitgeber sagt ihr: ‚Gehen Sie erst einmal zum Arzt.‘ Darf der Unternehmer das?“ Die Antwort von Sommer zeigte, wie schwierig dieses Thema ist: „Es kommt darauf an.“ Sie hatte gleich mehrere Beispiele parat. „Ein Berufskraftfahrer muß einen guten Leberwert haben“, oder: „Eine Friseurin mit Hautallergien ist auch für mich schlecht vorstellbar.“ Notwendig sei deshalb eine gesellschaftliche Debatte darüber, was zulässig sei und was nicht, so Frau Sommer. Bei dem wenige Tage zuvor bekannt gewordenen DNA-Screening eines Bremer Autobauers sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eindeutig verletzt worden. Grundsätzlich bestehe beim Arbeitnehmerdatenschutz jedoch das Problem, dass zwischen dem Eigentumsrecht der Unternehmen und den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten abgewogen werden müsse, was zulässig sei oder zu sehr die Privatsphäre verletze. Allerdings greifen viele Vorschriften zum Datenschutz nicht, wenn die Betroffenen zu den einzelnen Maßnahmen ihre Einwilligung geben. Was aber ist für eine Bewerberin/ einen Bewerber freiwillig, und was nicht?
Es schloss sich eine rege Debatte über die Sachkunde, das Zeitbudget und nicht zuletzt den Kündigungsschutz der betrieblichen Datenschutzbeauftragten an. Kritische Nachfragen gab es zu den effektiven Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Die Bedenken konnte Frau Sommer nur bestätigen: „Ein Betrieb kann aufgrund der personellen Ausstattung unserer Behörde davon ausgehen, dass er nur alle 125 Jahre einmal geprüft wird“, räumte sie ein. Christian Rath machte die Anwesenden auf ihr Initiativrecht aufmerksam: „Jeder Arbeitnehmer kann sich bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz an die Landesdatenschutzbeauftragte und an seinen Betriebsrat wenden.“
Das zweite Thema des Abends, den Adresshandel, leitete Rath mit einer alltäglichen Erfahrung ein: „Obwohl ich nie bei der Klassenlotterie mitgespielt habe, erhalte ich Werbebriefe. Ähnlich sieht dies bei anderen Firmen aus. Was kann ich tun?“. Die Datenschutzbeauftragte zeigte sich skeptisch, ob die seit dem 1. September geltende Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes tatsächlich so verbraucherfreundlich sei, wie versprochen. Zwar gebe es einen besseren Schutz vor dem Adresshandel und unerwünschter Werbung (opt-in-Verfahren: Werbung nur nach ausdrücklicher Zustimmung), allerdings habe die Adresshändlerlobby nicht geschlafen und das Gesetz in entscheidenden Punkten entschärft. Im Zuge der BDSG-Novelle beschwerten sich bspw. die Zeitschriftenverleger darüber, dass sie 60 % ihres Neukundengeschäftes verlieren würden, wenn das opt-in-Verfahren beschlossen würde.
Abschließend erläuterte Frau Sommer das Prinzip des Scorings, das Banken und andere Unternehmen zur Bonitätsprüfung ihrer Kunden anwenden. Dabei handle es sich um ein mathematisches Verfahren, bei dem mit Hilfe einer statistischen Analyse die Kreditwürdigkeit einer Person eingeschätzt wird. Frau Sommer berichtete von einem in diesem Jahr veröffentlichten Gutachten, wonach große Zweifel an der Zuverlässigkeit der derzeitigen Scoringverfahren bestünden. Am 1. April 2010 trete jedoch eine Änderung des BDSG in Kraft, mit der die Anforderungen an Scoringverfahren etwas erhöht werden: Künftig darf nicht mehr allein die Wohnanschrift herangezogen werden, um einen Scorewert zu ermitteln.
Zum Scoring entwickelte sich, trotz fortgeschrittener Zeit, eine kontroverse Diskussion: Einerseits fanden sich Befürworter, die das Scoring als Schutz der Unternehmen vor Kreditausfällen verteidigten. Andere forderten hingegen eine Pflicht zur Offenlegung der angewandten Scoringmethoden oder zeigten sich über die Ungerechtigkeit solcher Verfahren empört. Zum Ausklang wurden lokale Ereignisse wie die Beauftragung privater Sicherheitsdienste durch die Bremer Polizei oder die Kennzeichnung von Polizeibediensteten debattiert. Es war ein „heißer Stuhl“, auf den sich Dr. Imke Sommer auf Einladung der HU Bremen setzte. Ihr gilt unser ausdrücklicher Dank.
Der Landesverband Bremen plant für nächstes Jahr eine Veranstaltung „Humanismus und Strafvollzug“ sowie einen Besuch in der JVA Bremen.