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Zweierlei Maß? Freisprüche für die Besatzung der Cap Anamur – Verur­tei­lung tunesischer Fischer

Mitteilungen20712/2009Seite 32

Aus: Mitteilungen Nr. 207 (Heft 4/2009), S.32

(SL) Den ehem. Kapitän Stefan Schmidt und die weiteren Angeklagten der „Cap Anamur“ sprach am 7. Oktober ein Strafgericht in Agrigent/Sizilien vom Vorwurf der „bandenmäßigen Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall“ frei. Sie waren von den italienischen Behörden angeklagt worden, nachdem sie im Juni 2004 vor der italienischen Küste 37 schiffbrüchige Flüchtlinge aufgenommen und später an Land gebracht hatten. Die Beteiligten und ihre Unterstützer/innen, wie die Internationale Liga für Menschenrechte, zeigten sich von dem Urteil erleichtert.
Wenige Wochen später, am 17. November 2009 sprach dasselbe Gericht mehrere tunesische Fischer zwar vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise frei, verurteilte aber die beiden Kapitäne der „Morthada“ und der „Mohamed El Hedi“ zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet hätten. Die tunesischen Fischer hatten im August 2007 44 Migranten aus Seenot gerettet und in Italien an Land gesetzt, was einen zwei Jahre währenden Prozess wegen Beilhilfe zur illegalen Einreise nach sich zog.

Die Fischer begründeten ihre Landung an der italienischen Küste mit dem bedrohlichen Gesundheitszustand der geretteten MigrantInnen, die sie in Lampedusa absetzen wollten. Boote der italienischen Marine hatten vergeblich versucht, die Fischer davon abzuhalten. Die Ausweichmanöver ihrer Schiffe wurde den Kapitänen als Widerstand gegen die Staatsgewalt und gegen ein Kriegsschiff ausgelegt. Die Verteidiger Leonardo Marino und Giacomo La Russa kündigten an, in Berufung zu gehen.

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