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HU- Appell an Bundes­re­gie­rung für Fristen­lö­sung

von vg

Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 38

(vg) Der Verbandstag der Humanistischen Union richtet folgenden Appell an die Fraktionen des Bundestages und die Bundesregierung:

„In Anbetracht der Tatsache, daß das Bundeskabinett in dieser Woche abschließend die Vorlage des Bundesjustizministeriums zur Frage § 218 behandeln will, bestätigt der Verbandstag der Humanistischen Union. Der am 05. und 06. Februar 19721 in Würzburg zusammenkam, erneut daß alle Vorscläge einer Indikationslösung, wie sie das Bundesjustizministerium trotz aller Kritik weiterhin befürwortet, keine sachgerechten Lösungen der rechtlichen Behandlung des Schwangerschaftsabbruches ermöglichen, und daß sie verfahrenstechnisch undurchführbar sind.

Ihre Einführung bedeutet wachsende Rechtsungleichheit, weitere Rechtsumgehungen und benachteiligt nach wie vor die wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung.

Seit August 1970 tritt die Humanistische Union für eine Fristenlösung ein, die sehr bald auch von der FDP vertreten wurde und inzwischen von zahlreichen Abgeordneten der Regierungskoalition und einer Mehrheit der Bevölkerung gewünscht wird.

Der Verbandstag appelliert an die Bundesregierung und an das Parlament, sich nicht länger dieser wirksamen und gerechten Reform zu verschließen.“

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