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Erklärung skandi­na­vi­scher Bischöfe zum Schwan­ger­schafts­a­bruch

vorgängevorgänge 1-2-197202/1972Seite 50- 56
von vg

Aus: vorgänge Heft 1-2/1972, S. 50- 56

(vg) In Schweden, Dänemark, Norwegen stehen neue Liberalisierungen des Schwangerschaftsabbruch-Rechts bevor. Die Gesetzgebung ist dort zwar überaus liberal, aber es haben sich asoziale Lücken gezeigt. Darum hat inzwischen auch die Konferenz der skandinavischen (katholischen) Bischöfe erneut zum Thema Stellung genommen. Ihr „Hirtenbrief”, nicht geeignet, den Gesetzgebungsvorgang zu beeinflussen, hat vor allem „pastoralen” Charakter, wenden sich an „christliche” Gruppen.

Wir dokumentieren ihn hier, weil seine Argumente auch Interesse haben für die Ansichten katholischer (und teils: evangelischer) Kreise und Institutionen in der Bundesrepublik, die sich bisher noch von der Verhinderung einer Gesetzesänderung Erfolg versprechen.

1. Der Drang, sein Leben zu entfalten und es von Angst und Entwürdigung zu befreien, ist eine der tiefsten Kräfte im Kampf und Streben eines jeden Menschen. In einer Zeit wie der unseren mit ihren großen Umwälzungen und neuen Fortschritten in der Herrschaft des Menschen über die Natur und über sein eigenes Dasein wird das, was wir über den Sinn des Lebens, seinen Wert und seine Gesetze denken und glauben, besonders schicksalsträchtig.

Es ist einleuchtend, daß die Bewertung des Menschenlebens in all seinen Phasen, einschließlich der mit dem Lebensbeginn einsetzenden Phase, unser Selbstverständnis tief berührt und in entscheidender Weise die Zukunft bestimmt, in die wir uns hineinbegeben. Die Mentalitätsveränderung, die in der Bewertung des Aborts vor sich zu gehen scheint, und auch die Entwicklung, die in der Gesetzgebung unserer Länder bezüglich der Schwangerschaftsunterbrechung stattgefunden hat, haben deshalb weitgehende Konsequenzen.

Das hier Folgende schreiben wir aus der Grundhaltung und aus den Voraussetzungen heraus, in die wir als katholische Bischöfe gestellt sind. Vor allem wenden wir uns an jene, die — im engeren oder weiteren Sinn — den christlichen Glauben mit uns teilen. Unsere Hoffnung und unser Verstehen richtet sich aber auch an alle Menschen guten Willens, die in dieser Zeit Verantwortung für unsere gemeinsame Weiterentwicklung und unser gemeinsames Schicksal spüren.

I. Die Aktua­li­täten des Abort­pro­blems

2. Wir sind uns klar darüber, wie schwierig es ist, in einer Erklärung das Abortproblem zu behandeln: das bedeutet ja, daß wir uns in die persönliche Gewissensnot vieler Menschen hineinbegeben, in einen Lebensbereich, wo viele Faktoren sich geltend machen und die Folgen vielfältig und schwerwiegend sind. Niemand kann die Tatsache übersehen, daß zahlreiche Frauen in den nordischen Ländern und auch anderswo die hier einschlägigen Lebensprobleme dadurch zu lösen suchen, daß sie die Unterbrechung einer unerwünschten Schwangerschaft erwägen oder gar direkt wünschen. Ihr Lebensmilieu fordert sie oft auf, diese Lösung zu suchen, und die Gesellschaft, deren Glied sie sind, öffnet ihnen in bestimmten Fällen den gesetzlichen Zugang dazu. Meinungsbildende Kreise haben sie in der letzten Zeit darauf hingewiesen, daß die Freigabe des Aborts eine Voraussetzung sei für ihre volle menschliche Freiheit und für die Entfaltung ihres Rechtes auf ein glückliches Leben.

Die nordischen Länder haben auf diesem Gebiete Gesetzeswerke ausgearbeitet, die im Vergleich mit anderen Ländern einen Mittelweg darstellen: weder eine absolute Ablehnung des Abortes noch eine völlige Freigabe. Einzelne Indikationen anerkennt das Gesetz als legitim, und diese erhalten dazu in einzelnen Ländern gern eine sehr weite und liberale Auslegung. Wo diese Indikationen nicht vorliegen, wird der Abort als illegal betrachtet. Wir sind hier gezwungen, uns etwas generell auszudrücken, weil die nordischen Länder trotz einzelner Anläufe nicht zu einer Vereinheitlichung auf diesem Gebiete gelangen konnten. Gewisse Unterschiede in der Haltung der nordischen Völker zum vorliegenden Problem machten dies bisher schwierig.

Die zur Zeit geltenden Gesetze, die eine Folge davon sind, daß frühere Verbote immer mehr liberalisiert werden, scheinen die Erwartungen nicht erfüllt zu haben. Es ist eine vorherrschende Auffassung, daß durch diese nicht ganz erreicht wurde, hart geprüften Frauen eine wirklich gute Lösung ihrer Probleme zu bieten. Die von den gesetzlichen Instanzen gegebenen Richtlinien und. Entscheidungen erfahren in einigen unserer Länder Kritik, weil sie willkürlich wirken. Aus diesem Grunde setzen sich manche für eine Revision ein, und zwar sehr oft für eine radikale Liberalisierung der bestehenden Gesetze.

Die christlichen Kirchen können ein so bedeutendes Problem nicht einfach unbeachtet lassen. Sie können sich nicht gleichgültig gegenüber einer Praxis und Gesetzgebung verhalten, bei der es um Leben und Tod einer großen Zahl ungeborener Menschen geht. Jedesmal, wenn dieses Problem auftaucht, hat ganz besonders die katholische Kirche ihre Verantwortung ernst genommen und dies von den ersten Jahrhunderten ihrer Geschichte an. Das Christentum predigt ja keine abstrakte Nächstenliebe. Aus dem, was es verkündigt, sucht es die Konsequenzen zu ziehen, nämlich einer Liebe zu folgen, die das Leben der Menschen aktiv zu beschützen sucht und diesem Leben eine Dimension gibt, die es über den allzu engen Lebenszusammenhang hinausführt. Jahrhundertealte Erfahrung sagt uns, daß die Ehrfurcht vor dem Menschenleben ständig bedroht ist, und daß diese Ehrfurcht nur dann lebendig erhalten werden kann, wenn jeder einzelne Mensch bereit ist, seine Eigeninteressen zu opfern, wenn sich ein Konflikt zwischen Leben und Tod anmeldet.

3. Die moderne Gesellschaftsentwicklung ist zweideutig. In einzelnen Punkten führt sie zu einem besseren Verständnis des Wertes des Menschen. Aber im Gegensatz dazu bedroht sie auf anderen Gebieten die Ehrfurcht, die wir der Integrität und Unverletzlichkeit der menschlichen Person schulden. Wir behaupten nicht, daß die Nachgiebigkeit, die wir in der Abortfrage feststellen, die einzige Bedrohung der Achtung vor dem Leben in unserer modernen Gesellschaft ist. In der heutigen Situation registrieren wir auch andere Bedrohungen, wie blinden Nationalismus, Gewaltmentalität, Rassismus, Wille zu ungehemmtem Profit u.a.m. Dessen ungeachtet deutet die Art, in der die Kampagne für Freigabe des Aborts oft geführt wird, auf eine weitverbreitete Geringschätzung des menschlichen Lebens in seiner ersten Phase hin.

Die Christen, und besonders die Katholiken in unseren Ländern, werden heute einem inneren Zwiespalt gegenüber Forderungen ausgesetzt, die unvereinbar erscheinen. Auf der einen Seite leben sie in einer Gesellschaft, die ihnen die gesetzliche Möglichkeit des Aborts einräumt, wenn schwerwiegende Gründe, wie z.B. die Gesundheit der werdenden Mutter, die Möglichkeiten des werdenden Kindes zu einem sinnvollen Leben, vorhanden sind. Gleichzeitig betrachten sie die Grundsätze der christlichen Ethik als Gewissensverpflichtung und werden ungern die Auflösungstendenzen unterstützen, von denen wir soeben gesprochen haben. Diesen Widerspruch erleben nicht nur die Frauen, denen eine Schwangerschaft als unerwünscht, ja tragisch erscheinen kann. Mitbetroffen sind auch der Vater des Kindes, der Arzt, der Seelsorger, der Sozialarbeiter, der Krankenpfleger und viele andere — Berater, Eltern und Bekannte.

Weiter unten sagen wir diesen ein besonderes Wort. Zuerst aber möchten wir darauf hinweisen, daß die Verantwortung für das empfangene Leben und dessen Schicksal weit hineinreicht in die Gesellschaft und weit über die eigene Situation der Mutter hinausgeht. Hier werden die vorherrschende Auffassung über Sinn und Würde des Sexuallebens, die Erziehung zu einem echt menschlichen Verständnis des Geschlechtslebens, die Ehrfurcht vor der Frau nicht nur als Person, sondern auch als Mutter, wesentlich bestimmend sein.

Wir wissen gut, daß viele Menschen, die sich in dieser Situation befunden haben, einen Ausweg daraus suchen mußten. Aber es ist durchaus nicht gesagt, daß damit auch der innere Konflikt aufhört. Es gibt viele, die verzweifelt und mit Gemütsschäden aus einer solchen Situation hervorgehen. Deshalb ist es um so dringlicher, den Gläubigen eine pastorale Anleitung zu geben, auf die sie ein Recht haben, damit dieses schwere Problem — das die meisten von uns so stark engagiert — sowohl im Licht des Glaubens und auch der Vernunft gewürdigt werden kann.

4. Um die Begriffe zu klären, scheint es uns wichtig, an dieser Stelle zwischen zwei Problemen zu entscheiden, die sicherlich miteinander verbunden, dennoch aber verschieden sind. Erstens: Wie beurteilen wir den Abort ethisch? Welche menschlichen Werte stehen auf dem Spiel, und wozu verpflichten sie uns? Die Antwort bezieht sich darauf, wie wir urteilen und handeln, wenn wir persönlich einem Fall gegenübergestellt werden, bei dem es sich um Leben oder Tod einer menschlichen Leibesfrucht handelt.

Zweitens: Wie sollen wir uns zu der Gesetzgebung auf diesem Gebiet verhalten, in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, der wir angehören? Unsere Gesellschaft besteht aus Menschen, deren Lebensauffassung nicht nur die christliche ist, sondern sich über ein weites Feld von Lebensdeutungen und Weltanschauungen spannt. Diese zweite Frage betrifft also unsere Verpflichtungen als Wähler, als Bürger der Gemeinschaft und Menschen mit politischer Verantwortung.

5. Als Person hat jeder Einzelne nach christlichem Glauben seine eigene Bestimmung. Es ist unsere Aufgabe, diese innerhalb der Zeit, in dem Milieu, unter den Lebensbedingungen, in denen wir leben, zu verwirklichen. Für diese Bestimmung müssen wir uns einsetzen, wenn sie bedroht wird. Wie sollen wir das tun? Die Heilige Schrift spricht von „dem neuen Menschen” in Christus. Als Christen sind wir davon überzeugt, daß der Weg zur vollen Menschlichkeit nicht allein über die technische, biologische, soziale und politische Beherrschung der Gegebenheiten und Möglichkeiten des Lebens führt. Eine Haltung und Gesetzgebung, die nur diese Möglichkeiten in Betracht zieht, verrät den Menschen. Dem steht nicht entgegen, daß wir uns mit ganzem Herzen den irdischen und naheliegenden Aufgaben widmen, und zwar in Verbundenheit mit den Menschen, deren Leben wir teilen. Aber das schließt auch ganz gewiß aus, daß wir bei diesen Aufgaben stehenbleiben, als ob diese alles wären.

Der christliche Glaube hält daran fest, daß der Mensch nicht Herr über Leben und Tod ist. Der Mensch hat nicht das Recht, das Leben des einen dadurch zu retten, daß er das Leben des anderen auslöscht. Der Glaube weiß, daß Gott oft großes Leid zum Segen wendet. Er weiß auch, daß sogar das schwache und in vielen Augen „mißglückte” Leben seine positive Bedeutung innerhalb der menschlichen Gemeinschaft hat, wenn deren Gesetz das der Liebe ist. Deshalb weiß der christliche Mensch, daß er nicht immer oder nur das tun soll, was die Landesgesetze zulassen, sondern das, was in sich selbst menschlich und richtig ist.

Wir sind davon überzeugt, daß das christliche Menschenbild den tiefsten Forderungen unserer Menschennatur entspricht und sich nicht ohne schwerwiegende Schäden, sowohl für den Einzelmenschen als auch für die menschliche Gesellschaft, unterdrücken läßt. Wir alle haben Verantwortung für das Leben des Mitmenschen, und diese Tatsache hat mehrere Seiten. Es kann notwendig werden, sich von einer Abhängigkeit frei zu machen, wenn diese nicht länger fördernd und bereichernd ist, sondern im Gegenteil unsere wahre Lebensbestimmung bedroht. Unter Verantwortung zu handeln bedeutet ja gerade oft, zu leiden, zu entsagen, Widerstand zu leisten — und all dieses kann sehr viel kosten.

Das ist ein allgemeines Lebensgesetz. Aber es scheint eine besondere Gültigkeit zu haben für das enge Verhältnis zwischen Mutter und Kind. Die Lebensaufgabe einer Frau erhält eine eigene Prägung von dem Augenblick an, da ihr ein neues Menschenleben anvertraut wird, das ein Teil ihrer selbst ist und doch nicht ihr eigenes Leben. Das zeigt sich deutlich bei den einfühlenden Eigenschaften, die die Mutter entwickelt, wenn sie ihr Kind wünscht und es austragen will. Dies wird aber auch negativ klar in dem aufreibenden seelischen Konflikt, den sie durchlebt, wenn sie glaubt, dieser Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

6. In ihrer Sorge für das Menschenleben hat die christliche Kirche immer, von den ersten christlichen Zeiten an, sich entschieden der Praxis der Schwangerschaftsunterbrechung widersetzt und ohne Vorbehalt das Recht der menschlichen Leibesfrucht zum Leben und zur Entwicklung verteidigt. Erörterungen über den Zeitpunkt, an dem der Leibesfrucht der volle und ganze Personwert zugesprochen werden muß, haben unter Theologen und anderen Forschern stattgefunden, sie aber nie an den Kern der Sache gerührt: an das Lebensrecht der Leibesfrucht. Die Veränderungen der Mentalität und Gesetzgebung in unserer eigenen Zeit haben die katholische Kirche in ihrer Auffassung nicht zum Wanken gebracht. Die neuesten kirchlichen Lehrdokumente über diese Fragen sind von einer noch größeren Festigkeit geprägt als die älteren Aussagen. Sowohl die allgemeine Erkenntnis als auch die biologische Forschung unserer Zeit neigen nämlich dazu, den Augenblick der Empfängnis als den einzigen und unbestreitbaren Neubeginn im Leben der Leibesfrucht festzusetzen. Die Leibesfrucht erhält wohl ihre Nahrung aus dem Körper der Mutter, ist aber nicht ein Teil ihres Organismus. Es ist über jeden Zweifel erhaben, daß diese ein eigenes Menschenleben ist, das sich entwickelt. Man braucht nicht nach anderen Gründen zu suchen, um den Standpunkt zu erklären, den das Zweite Vatikanische Konzil eingenommen hat, als es seinen Respekt vor dem Menschenleben dadurch unterstrich, daß es sich von all dem distanzierte, was zum Leben selbst im Gegensatz steht, „wie jede Art Mord: Völkermord, Abtreibung, Euthanasie, und auch der freiwillige Selbstmord” (Pastoralkonstitution in der Welt von heute, Abschnitt 27). Im Abschnitt über die eheliche Liebe und die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben (Abschnitt 51) heißt es weiter: „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit der höchsten Sorgfalt zu beschützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen.”

Die Haltung der Kirche besteht also darin, dem Leben Respekt zu zollen, das vom ersten Augenblick an im eigentlichen Sinn menschlichen Leben ist.

7. Diese Haltung der Kirche hat ihre Stärke sowohl in der Folgerichtigkeit der Überlegung als auch in der Ehrfurcht, die sie allem Menschenleben in seinem Werden sichert. Aber als Bischöfe in den nordischen Ländern betrachten wir es als unsere Pflicht, auf eine Reihe von Gesichtspunkten hinzuweisen, die menschliche Situationen betreffen, für die wir eine pastorale Verantwortung fühlen. Diese Gesichtspunkte werden übrigens auch ständig von den vielen hervorgehoben, die mit Verständnis und Sympathie die Verteidigung des Lebensrechtes der Leibesfrucht durch die katholische Kirche verfolgen, ohne sich deswegen an ihren Glauben gebunden zu wissen.

a) Das gleiche christliche Gewissen, das den Gläubigen dazu verpflichtet, die Leibesfrucht als selbständiges Leben zu respektieren, mit der in sich gegebenen Sorgfaltspflicht, verpflichtet ihn auch dazu, persönlich oder durch Institutionen, die er unterstützt, der werdenden Mutter wirksam zu helfen, so daß sie ihre Schwangerschaft ohne schweren Schaden für sich selbst oder ihre Familie vollenden kann. Die eine Verpflichtung bringt auch die andere mit sich, und die christliche Verkündigung kann nicht die eine hervorheben, ohne nicht auch die andere zu unterstreichen. Wer nicht bereit ist, die notwendigen Opfer zu bringen, um seinem Nächsten in einer schwierigen Situation zu helfen, steht als Verteidiger eines strengen und vielfordernden Moralgebotes schlecht da.

b) Weiter kann die Frage auch nicht herausgelöst werden aus ihrem Zusamenhang mit der Sexualität und der sexuellen Erziehung. Wir wissen, welch großen Platz diese Probleme im Bewußtsein unserer Zeitgenossen einnehmen und welche Herausforderung an die christlichen Kirchen sie darstellen. Die Moral und die Sitten der Gesellschaft haben oft, und besonders in bestimmten Epochen und Lebensbereichen, eine harmonische Entwicklung des Sexuallebens eher gehemmt als gefördert. Die Stimme der Kirche würde heute mit mehr Achtung und Aufmerksamkeit gehört, wenn die christlichen Erzieher hier mehr Klarsicht gezeigt hätten. Es ist ja immer leichter, Regeln und Verbote aufzustellen als zu Freiheit und Verantwortung zu erziehen. Gleichwohl unterschätzen unsere Zeitgenossen oft den positiven Einsatz, den die christlichen Kirchen im Verlauf der Zeit als Erzieher auf diesem Gebiet geleistet haben. Leicht richten sie ihren Blick nur auf die Auswüchse der Kurzsichtigkeit und fehlerhaften Bewertung, und sie vergessen gern das Aufbauende und Menschliche. Dies müßte dazu führen, daß die Christen sich um ein möglichst gutes Menschenverständnis auf dem Gebiete des Geschlechtslebens und der sexuellen Erziehung bemühen, um sowohl der Stimme der Vernunft als auch des Glaubens in der Frage des Aborts geltend zu machen.

c) Nur schwer können wir die Anklage übersehen, die heute viele gegen uns erheben: daß wir unerschütterlich das Leben verteidigen, das seine Reife und seinen Platz in der menschlichen Gesellschaft noch nicht erreicht hat, während einzelne Christen in der Leitung der Kirche wie unter den Laien eigenartig schwach und unsicher auch in der heutigen Zeit gegen andere Bedrohungen der Heiligkeit des Lebens reagieren, wie z. B. gegen die Schrecken des Krieges oder die Erniedrigung, die in der Todesstrafe liegt. Die Geschichte der christlichen Kirchen zeigt Merkmale sowohl von Kompromißhandlungen gegenüber der Gewalt als auch einer mutigen Bekämpfung ihrer unglücklichen Folgen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Weizen und Unkraut zu sondern, denn jede Epoche hat ihre Sündenregister. Wir wissen nur, daß die Kirche in ihrer Verteidigung des Menschenlebens um so glaubwürdiger wird, je konsequenter sie hier in ihrer Haltung ist.

d) Keineswegs möchten wir den wertvollen Fortschritt verschweigen, der bereits stattgefunden hat durch die größere Sorge für die Frau als menschliche Person und der damit ständig wachsenden Herrschaft, der Frau über ihr eigenes Schicksal. Das sind positive Faktoren, wie auch das wachsende Verständnis dafür, daß die Achtung vor dem Leben auch Achtung vor der Gesundheit im weiteren Sinne bedeutet, vor der Entfaltung, Selbständigkeit und dem Glück jedes einzelnen Menschen.

II. Die Verant­wor­tung der Vielen

8. Was kann die Kirche ihren Gläubigen in der Abortfrage mit ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung geben? Eine Hilfe, um richtig urteilen und handeln zu können, in Übereinstimmung mit dem göttlichen Gesetz, das die richtige und eigentliche Norm unseres Lebens ist.

Keiner wird bestreiten, daß die letzte Entscheidung eines Menschen in einer schwierigen und verzwickten Situation voll und ganz seine persönliche Wahl sein muß, unter Leitung seines Gewisens und nach reifer Überlegung. Dieses unverlierbare Recht gehört zu unserem Wesen als freie Menschen. Ganz gewiß hat diese Freiheit, die wir besitzen, in sich die Möglichkeiten sowohl für das Gute als auch das Schlechte: Wir können Entscheidungen treffen, die in Übereinstimmung oder im Widerspruch zur echten Menschlichkeit sind. Aber nur in der Anerkennung des Rechtes der anderen auf ihr Leben und ihre Bestimmung finden wir unser eigenes.

Als Christen wissen wir außerdem, daß wir die Freiheit, die wir besitzen, dazu erhalten haben, um das wählen zu können, was die Absicht Gottes mit unserem Leben bekräftigt, denn solchermaßen ist die Freiheit des Christenmenschen. Deshalb muß der Christ die Quellen des Glaubens befragen, um dort Licht und Kraft für die Bewältigung der Probleme und Prüfungen seines Lebens zu holen und so — geleitet von der christlichen Klugheit — die persönlichen und verantwortlichen Entscheidungen zu treffen, die von uns gefordert werden.

Ohne die versteckte Absicht, jemandem vorzuschreiben, was in den konkreten Situationen und Lebensumständen getan werden muß, möchten wir durch dieses Schreiben dem einzelnen helfen, die Grundsätze zu finden, die sich in den verschiedenen Situationen als haltbar erweisen. Deshalb wenden wir uns an die verschiedenen Gruppen, die auf die eine oder andere Weise in eine Situation hineingezogen werden, die zu einem gewollten und herbeigeführten Abort führen kann.

9. Ein möglicher Abort geht in erster Linie die Frau, die werdende Mutter, an. Deshalb wenden wir uns zuerst an diese Frauen. Sie befinden sich in einer gegebenen, schwierigen Situation, in der sie gezwungen sind, den unbedingten Schutz des Menschenlebens zu beurteilen, für die wir uns in dieser Erklärung bereits auf der Grundlage der Kirche zum Anwalt gemacht haben. Wir fordern sie auf, nicht als Menschen zu handeln, die durch ein Gesetz gezwungen sind, sondern als solche, die eine von Liebe geprägte Haltung wählen. Denn nur dadurch, daß sie frei und selbständig die notwendigen Opfer bringt, kann eine christliche Frau ihr eigentliches Zeugnis ablegen.

Selber können sie im Zweifel sein, wieweit dieses Zeugnis irgendeinen Zweck hat, denn sie wissen ja, daß ihre persönliche Entscheidung, wie tapfer sie auch sein mag, nicht ohne weiteres die öffentliche vorherrschende Meinungsbildung ändern wird. Aber ist das nicht auch der Fall für jede Form von Widerstand, den ein Einzelmensch leisten kann?

Welche Motive hat eine Frau, die überlegt, ihre Zuflucht in einem Abort zu suchen? Es kann die Zukunft des Kindes sein, die ihr Sorgen macht. Vielleicht besteht eine wirkliche Gefahr auf Grund von psychischen oder physischen Gebrechen des Kindes. Vielleicht besteht eine große Wahrscheinlichkeit, daß das Kind nicht das Milieu findet, das es braucht, um sich zu entfalten und glücklich zu sein. Solche Fragen kann und soll eine Frau sich stellen: die modernen Untersuchungsmethoden, sowohl die physiologischen wie die psychologischen, gestatten ein sicheres Vorauswissen, und es wäre falsch und unverantwortlich, davor die Augen zu schließen. Es ist eine schwere Verantwortung, Mutter zu werden. Aber welche Faktoren können für die Entwicklung und das Gedeihen des Kindes ausschlaggebender sein als die Überzeugung der Mutter, daß jedes menschliche Wesen seinen Wert erhalten hat, nicht von der Gesellschaft, sondern von Gott? Oder ihre Liebe zu einem möglicherweise kranken Kind? Für uns Christen hat jedes Menschenleben seinen Sinn. Wir rechnen mit der Möglichkeit, daß Gott uns den Sinn und Wert durch einzelne Ereignisse zeigt, die uns im ersten Augenblick verwirren. Vielleicht ist es ein Kampf, der jeden Tag neu gekämpft werden muß. Aber er ist bei weitem nicht sinnlos oder ohne menschlichen Wert.

Weiter kann eine Frau einen Abort auf mehr persönlichen Gründen überlegen. Meistens wird das der Fall sein wegen der Schwierigkeiten, die nach der Geburt des Kindes auftauchen und die dann zu einer Situation führt, die manchmal eine bereits allzugroße Lebensbürde noch schwerer macht (erschöpfte Mutter, Wohnungsnot, Alkoholprobleme daheim und ähnliches). In keiner Weise wollen wir die große Belastung unterschätzen, die einer Frau dadurch auferlegt werden kann; daß sie ein Kind zur Welt bringen soll. Es ist weder unsere Aufgabe noch unsere Meinung, den Müttern Wunderlösungen vorspiegeln zu wollen, die es gar nicht gibt. Und selbst im Hinblick auf die soziale Hilfe, die wir in unseren wohlhabenden Ländern bereitstellen müßten, müssen wir einräumen, daß die gesellschaftliche Hilfe und die private Initiative oft unzureichend sind: sie decken einfach nicht die Bedürfnisse.

Wir fordern die Frauen, die mit den genannten schwierigen Situationen konfrontiert werden, auf, gewissenhaft zu prüfen, was auf dem Spiel steht, genau zu überlegen, was die Kirche ihnen hier sagen will: die volle geistige Dimension und den Appell an Opferwille und Vertrauen, die ihre Lehre beinhaltet. Ein Menschenleben, das unzweifelhaft nicht identisch ist mit dem eigenen Leben der Mutter, ist in Entwicklung. Dieses Leben ist der Sorge und Liebe der Mutter anvertraut. Auch hier müssen wir als Menschen über die engen Regeln hinaussehen, die wir uns oft selber geben, und Ausschau halten nach etwas, was eben größer ist als unser eigenes Ich — etwas, das Gott uns als unsere wahre Bestimmung gezeigt hat. Von christlichem Gesichtspunkt aus kann es nämlich unsere Lebensaufgabe sein, daß wir uns selbstlos und selbstvergessend, mit Christi Leben als Vorbild und Leben und Heil anderer Menschen vor Augen, hingeben. Was in Christi Leben aufleuchtete, verpflichtet uns und gilt in letzter Instanz auch für unser eigenes Leben: sein Leben hinzugeben für den, den man liebt, und damit den tiefsten Sinn des Lebens, das einer erhalten hat, erfüllen. Hier liegt die christliche Lebensweisheit für die Menschen, und damit auch — so glauben wir — das höchste Lebensgesetz.

Wie bereits gesagt, gibt es keine Patentlösung, aber alle Möglichkeiten, die ein keimendes Leben retten können, müssen in Betracht gezogen werden. Die Praxis, das Kind Adoptiveltern zu überlassen, die selber ein Kind zu sich zu nehmen wünschen, wird von den verschiedenen erfahrenen Sozialarbeitern sehr ungleich beurteilt. Sie kann sicher nicht alle Probleme lösen, aber verdient in hohem Grad eine nähere Prüfung.

Abgesehen von dem Extremfall, wo eine Frau als ungeeignet betrachtet werden muß, selber diese verantwortungsbewußte Entscheidung zu treffen, ist es gerade die Frau, die persönlich einen Entschluß fassen muß. Und es ist wichtig, daß sie selbst diese Verantwortung übernimmt, unter anderem weil sie besser im Stand sein wird, den Schwierigkeiten, die sich einstellen, ins Auge zu sehen, als einer Folge ihrer Wahl, wenn sie ihrem Gewissen in freier Entscheidung gefolgt ist, und nachdem sie alle Umstände ihrer persönlichen Situation in Betracht gezogen hat.

10. Der Vater des Kindes hat ähnliche Rechte und Pflichten gegenüber der empfangenen Leibesfrucht wie die Mutter. Wenn auch die Mutter in den Monaten zwischen Empfängnis und Geburt enger an das Schicksal des Kindes geknüpft ist, ist das Kind, das die Mutter trägt, doch auch sein Kind. Seine Anlagen und erblichen Eigenschaften stammen vom Vater wie von der Mutter. Von dem Augenblick an, in dem das Kind empfangen ist, steht auch der Vater in einem größeren Zusammenhang als nur in seinem eigenen und persönlichen. Seine Verantwortung ist dann auch entsprechend.

Diese Verantwortung gilt gegenüber der Situation der Mutter, auch bei einem möglichen Wunsch nach Abort. Die Situation ist zweifelsohne jeweils eine andere, je nachdem, ob die beiden verheiratet sind oder nicht, aber in beiden Fällen ist die Verantwortung des Vaters gleich groß, und diese Verantwortung soll und muß er konkret wahrnehmen in Achtung vor der werdenden Mutter und in Liebe zu ihr. Es ist sowohl sein Recht als auch seine Pflicht, die Sache des Lebens zu vertreten. Aber er ist auch der Letzte, der sich damit begnügen könnte, eine moralische Forderung zu erheben ohne Rücksicht auf all die Folgen, die eine Geburt für die Mutter des Kindes mit sich bringt. Deshalb muß er seine Hilfe anbieten, mit Respekt vor ihrer persönlichen Freiheit, und diese Freiheit schützen, ohne die Mutter ihrem eigenen Schicksal zu überlassen.

11. Der Priester, oder auch andere mögliche geistliche Berater, kann unter den Ersten sein, die in die Situation eingeweiht werden. Wir legen großen Wert darauf, daß der Priester sich ein richtiges Bild von der Rolle macht, die ihm als Ratgeber zugedacht ist, so daß die Menschen, die ihn aufsuchen, jene Haltung finden, die sie von ihm erwarten können sollten.

Des Priesters wichtigste Aufgabe liegt darin, dem Ratsuchenden die besten Möglichkeiten zu zeigen, um eine Wahl treffen zu können, die sowohl menschenwürdig als auch zu verantworten ist. Damit hat der Priester eine sehr wichtige Rolle im Dienst des Lebens. Unter voller Beachtung der gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung, die wir früher skizziert haben, muß er sein theologisches Wissen und seine Mitmenschlichkeit zur Verfügung stellen, besonders für die Frau, die ihn um Rat angeht in der Hoffnung, größere Klarheit zu erhalten, und vielleicht eine Haltung untermauern, von der die Frau fürchtet, daß sie diese nicht allein meistern kann, weder für sich selbst noch ihrem Milieu gegenüber. Sehr oft kann ein Priester auf einzelne Aspekte der Frage hinweisen, die übersehen werden können. Er kann der Frau helfen, zwischen wesentlichen oder weniger wesentlichen Gesichtspunkten zu unterscheiden; er kann sie dann ermuntern, Lösungen zu suchen, an die sie selber nicht gedacht hat. Er kann ihr helfen, ihren Glauben zu vertiefen und den Willen zu festigen, als Christ zu leben und zu handeln. Er kann der werdenden Mutter auch helfen, sich eines möglichen äußeren Druckes, dem sie ausgesetzt ist, bewußt zu werden, und damit beitragen, ihre eigene Freiheit zu schützen, und sie an einen qualifizierten Sozialarbeiter verweisen.

Gerade weil der Priester unter anderem die Aufgabe hat, ihre Freiheit gegen jeden ungebührlichen Druck zu stärken, muß er sich selbst sehr wohl davor hüten, einen solchen Druck auf sie auszuüben. Das würde er tun, wenn er ohne genaue Unterscheidungen sich auf die Autorität der Kirche, auf abstrakte Moralprinzipien berufen oder einfachhin seine eigene Überredungskunst nutzen würde. Die Lehre der katholischen Kirche ist bezüglich der Abortfrage eindeutig genug. Deshalb soll der Priester besonderes Gewicht darauf legen, eine Situation, die in Wirklichkeit so manche schwierigen Seiten hat, nicht zu vereinfachen.

Ungeachtet dessen, was geschieht, nachdem der Priester in der besprochenen Situation mit einer Frau beratenden Kontakt hatte, soll er ihr weiterhin behilflich sein. Eine Frau, die ihr Kind zur Welt bringt, wird täglich auf große Schwierigkeiten stoßen. Sie bedarf aller möglichen Hilfe, um den Folgen der Entscheidung, die sie getroffen hat, gewachsen zu sein. Das gleiche gilt für die Frau, die ihren Entschluß gefaßt und den Ausweg des Aborts gewählt hat. Auch sie muß mit den Konsequenzen ihrer Wahl leben, und der Priester soll auch hier keineswegs Abstand nehmen zu helfen und zu verstehen. Denn durch das Tragen der Last des anderen erfüllen wir das Gesetz Christi (Gal. 6, 2).

12. Noch unmittelbarer als der Priester ist der Arzt in die Abortfrage einbezogen. Er kann um Rat angegangen oder gebeten werden, den Eingriff auszuführen. Er kann auch, entsprechend der Gesetzgebung an manchen Orten, in die Lage kommen, daß er darum gebeten wird, den Fall der kompetenten Instanz zur Entscheidung vorzulegen, oder daß er sogar persönlich mit seiner Stimme entscheiden muß, wie weit ein Aborteingriff gesetzlich begründet ist oder nicht. Die christlichen Ärzte begegnen hier manchen schwierigen Problemen.

Jeder katholische Arzt weiß, daß er, sofern er der Lehre der katholischen Kirche treu sein will, einen geplanten Abort nicht ausführen und auch nicht zu einem Abort raten kann. Er weiß auch, daß er gewisse Operationen vornehmen kann, die einen anderen therapeutischen Zweck haben als die Entfernung der Leibesfrucht, die aber eine Schwangerschaftsunterbrechung mit sich bringen („Humanae vitae“, Nr. 15).

Die Gesetzgebungen mehrerer Länder anerkennen ausdrücklich das Recht des Arztes, die Ausführungen eines Abortes aus Gewissensgründen zu verweigern. Eine auf dein Weltkongreß der Ärzte in Oslo am 22. August 1970 angenommene Erklärung („Oslo-Erklärung“ § 6) gibt einem Arzt das Recht, davon abzusehen, einen Abort auszuführen oder anzuraten, wenn sein Gewissen ihm dies verbietet. In Übereinstimmung mit dieser Haltung halten wir daran fest, daß niemand, nicht einmal die gesetzgebende Behörde irgendeines Landes, das Recht hat, einen Arzt zu zwingen, in dieser ernsten Sache gegen seine Überzeugung zu handeln. Daher ist es für uns schwer einzusehen, daß ein katholischer Arzt mit einer konsequenten Einstellung Mitglied einer Kommission werden kann, deren Aufgabe es ist, die Erlaubnis zu einem konkreten Aborteingriff zu geben, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes gegeben sind. Entweder wird er dann nämlich an einer Reihe von Aborten mitwirken oder er wird das Vertrauen mißbrauchen, das die Gesellschaft ihm erweist, indem er die Gesetze des Landes umgeht. Hingegen meinen wir, ethisch gutheißen zu können, daß ein katholischer Arzt ein Gesuch an die kompetente Instanz zur Behandlung innerhalb des Rahmens der Landesgesetze weiterleitet.

Der christliche Arzt darf ebensowenig wie der Priester einen ungebührlichen Druck auf den ausüben, der ihn um Rat angeht. Er kann selbstverständlich offen seinen Standpunkt begründen und erklären, weshalb er den Eingriff nicht ausführen könnte, falls der Abort bewilligt würde. Auch widerspricht es nicht einer katholischen Ärzteethik, aufrichtig und loyal die Möglichkeiten darzulegen, die die Gesetze des Landes bieten. Wenn er in Übereinstimmung mit der früher erwähnten Oslo-Erklärung dafür sorgt, daß ein anderer qualifizierter Arzt die Sache übernimmt, wird er einen Kollegen wählen müssen, von dem er weiß, daß er sich gewissenhaft an das geltende Gesetz hält.

Den Ärzten wie jedem anderen Christen obliegt es — und ihnen vielleicht mehr noch als anderen —, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen, die die Abortpraxis stellt, um sich eine begründete Meinung zu bilden auf Grund all der Wissensquellen, die zugänglich sind. Wir wissen, daß die Moraltheologie ihre Fortschritte in großem Maße der Einsicht und den Erfahrungen derer verdankt, die in der konkreten Wirklichkeit arbeiten. Wir wünschen, daß die Arzte immer mehr beitragen können zur Formulierung der christlichen Moral in Verbindung mit den Problemen des Lebens und des Todes. Die Theologen bedürfen ihres fachlichen Beistandes.

Die Ärzte wissen aber auch, daß ihre Autorität bedeutend ist und daß ihre Haltung, was die Ehrfurcht vor dem Leben angeht, eine wichtige Rolle dafür spielt, was andere Menschen als richtig ansehen. Ein christlicher Arzt wird folglich bereits durch seine Haltung zur Förderung einer christlichen Lösung der Abortfrage beitragen können. Im entgegengesetzten Fall wird er sie durch gefühllose Haltung als willkürlich, unmenschlich und unannehmbar in Mißkredit bringen. Je mehr ein Arzt den Abort als eine Lösung der Lebensprobleme ablehnt, um so mehr ist er auch verpflichtet, gangbare Wege vorzuschlagen oder mitzuhelfen, solche anzubahnen, wo sie nicht existieren.

13. Viele der hier soeben angewandten Gesichtspunkte gelten auch für die Sozialarbeiter, die ebenfalls, mehr als es früher vielleicht der Fall war, zur Ausformung der christlichen Ethik betragen können. Besser als die meisten anderen sehen sie, welche konkreten Schwierigkeiten einzelne Frauen dazu bringen, den Abort als einzigen Ausweg aus ihrer Not anzusehen. Sie sind auch gut dazu geeignet, bei den Behörden Maßnahmen zu fördern, die den Zugang zu besseren und menschlicheren Lösungen öffnen, als es der Abort ist.

Sie teilen nicht die sachliche Verantwortung des Arztes, da sie nicht selber den Eingriff ausführen. Aber damit sind sie auch weniger durch Gesetz und Gewohnheit geschützt als die Ärzte. Sie können nicht davon absehen, ihren Klienten in einer der häufigsten und dramatischsten Lebenssituationen im sozialen Sektor zu beraten, ohne auf ihren Beruf zu verzichten. Jedem, der sie um Beistand bittet, müssen sie zur Verfügung stehen. Ihre Verantwortung gegenüber den geltenden Gesetzen ist besonders groß, denn es ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Klienten mit all den Möglichkeiten bekannt zu machen, die die Gesellschaft zur Besserung ihrer Lebensbedingungen öffnet überdies sind sie sehr oft Mitglieder einer sozialen Arbeitsgruppe, mit der sie in voller Loyalität zusammenarbeiten sollten. Sie haben den Auftrag bekommen, besonderes Gewicht auf die Lebensumstände zu legen: die physischen, psychischen und ökonomischen.

Das bedeutet nicht, daß sie sich selbst als blinde Werkzeuge einer Gesellschaft ansehen müssen, zu deren Lebensanschauungen und Standpunkten sie keine Stellung nehmen müssen. Sie sollen auch auf Grund ihrer Berufsethik selber jede Situation gewissenhaft und in voller Unabhängigkeit beurteilen. Der Sinn des Gesetzes, auch wenn es äußerlich liberal ist, ist in unseren Ländern ja nicht, von einer Frau den Abort zu verlangen, sondern ihr unter bestimmten, angegebenen Umständen Zugang zum Abort zu ermöglichen. Man braucht deshalb nicht den Abort zu empfehlen, um sich im Rahmen des Gesetzes zu halten. Es ist die Verantwortung der werdenden Mutter zu entscheiden, ob sie von den Möglichkeiten Gebrauch machen will, die ihr das Gesetz eröffnet. Damit liegt die Aufgabe des Sozialarbeiters darin, der Frau zu ermöglichen, eine solche Entscheidung zu fällen und gleichzeitig ihr zu helfen, die gebührende Rücksicht auf das Leben zu nehmen, das sie in sich trägt.

In Übereinstimmung mit dem, was wir früher über den Priester sagten, legen wir Wert auf die fortgesetzte Hilfe, auf den stützenden Kontakt, den ein Sozialarbeiter seinem Klienten gewähren muß, ob er nun die eine oder andere Lösung gewählt hat. In beiden Fällen hat die Wahl Folgen, für deren Bewältigung eine Frau Hilfe braucht. Sowohl die Gerechtigkeit als auch die Liebe fordern, daß die Betreuung weiterdauert, solange ein Bedürfnis dafür besteht.

(Die Absätze 14, 15 und 16, die sich mit ähnlichen Empfehlungen an Krankenpfleger, Verwandte und Erzieher wenden, wurden hier gestrichen.)

17. Oft wird in dem einen oder anderen Zusammenhang in Verbindung mit dem Abort die Frage der Verhütung auftauchen. Das gilt für Gespräche zwischen Lehrer und Schülern, das gilt auch für Fragen, die einem Arzt oder Sozialarbeiter gestellt werden, oft auch einen Priester, Katholiken, die den Abort als Lösung ablehnen, müssen darauf gefaßt sein, nach ihrer Haltung zur Verhütungsfrage gefragt zu werden. Wir haben nicht die Absicht ,einen Fragenkomplex wieder aufzugreifen, den wir bereits im Oktober 1969 in einem Hirtenbrief behandelt haben (Um „Humanae vitae“). Wir wollen aber hier doch einige Worte über Verhältnis zwischen Abort und Verhütung sagen:

Sozial gesehen, kann die Verhütung ein mögliches Mittel zur Reduzierung der Anzahl der Aborte sein. Wenn eine wirksame Verhütung praktiziert wird, gibt es weniger unerwünschte Schwangerschaften und damit vermutlich eine geringere Anzahl von Aborten. Aber aus verschiedenen Gründen muß man mit einer tatsächlichen Unsicherheit rechnen, gleichgültig welche Form von Verhütung angewandt wird. Viele wenden die Verhütung auch inkonsequent und zufallsbedingt an. Manche Frauen sind dann enttäuscht, wenn sie schwanger werden, und nehmen Zuflucht zum Abort. Sie können und wollen nicht annehmen, daß die Verhütung versagt hat. Auf diese indirekte Weise kann auch die Verhütung zu Aborteingriffen führen, die sonst nicht akut geworden wären. Außerdem muß man voraussehen, daß ein ganz freier Zugang zum Abort eine wirksame Verhütung weniger erforderlich machen kann — mit mehr Aborteingriffen als Ergebnis.

Ethisch gesehen, muß man sagen, daß Abort und Verhütung radikal verschieden sind, weil der Abort ein begonnenes Leben tötet, was die gewöhnlichen Formen der Verhütung nicht tun. Aber in der Praxis wirken beide aufeinander ein, und keiner möge glauben, daß es genügt, in einer Gesellschaft die Massenprävention einzuführen, um den Abort auszurotten.

III. Gesetz­ge­bung und Politik

18. Nachdem wir über den Abort als moralisches Problem gesprochen und uns an die gewandt haben, die in einem konkreten Fall mit der Frage des gewollten Aborts konfrontiert werden können, wollen wir uns nun mit der Abortgesetzgebung befassen, wobei wir besonders daran denken, daß in unseren Ländern ein Liberalisierungsprozeß im Gange ist. Es gehört nämlich mit zur Verantwortung ;der Kirche, auch die Probleme ethisch zu würdigen, die unter die Gesetzgebung des Staates fallen, „wenn die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen dies verlangen” („Die Kirche in der Welt von heute”, Nr. 76).

19. In der Bewertung der Abortgesetzgebung unserer Länder gehen wir von folgenden prinzipiellen Überlegungen aus:

a) „Die politische Gemeinschaft besteht um des Gemeinwohles willen; in ihm hat sie ihre letztgültige Rechtfertigung und ihren Sinn; aus ihm leitet sie ihr ursprüngliches Eigenrecht ab. Das Gemeinwohl aber begreift in sich die Summe aller jener Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, die den Einzelnen, den Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und ungehinderter zu erreichen gestatten” („Die Kirche in der Welt von heute”, Abschnitt 74).

b) Das Gemeinwohl schließt die Wahrung der Rechte und Pflichten des Einzelmenschen ein („Über die Religionsfreiheit“, Nr. 6). Die grundlegenden Menschenrechte liegen im Menschen selbst und können deshalb nicht von einer Volksabstimmung oder politischen Mehrheit abgeleitet werden.

c) Die moderne Gesellschaft kann in dem Sinn pluralistisch genannt werden, insofern sie ganz gewiß aus vielen Gruppen und Personen besteht, die ungleiche Auffassungen haben können über die politischen Entscheidungen, innerhalb des Rahmens der grundlegenden Menschenrechte (vgl. „Die Kirche in der Welt von heute”, ebd.). In einer solchen pluralistischen Gemeinschaft dürfen die Sonderauffassungen der einen oder anderen politischen oder religiösen Gruppe nicht als allgemein verpflichtendes Gesetz erzwungen werden auf Kosten der Überzeugung anderer Gruppen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, daß die einzelnen politischen und religiösen Gruppen einander respektieren und daran festhalten, daß auch Minderheiten berechtigte Forderungen haben können. Es soll auch hier gesagt werden, daß wir als Christen den tiefen Ernst nicht übersehen oder geringschätzen dürfen, das echte Mitgefühl mit der Not der Menschen, die verantwortungsbewußte Gewissenserforschung vieler Gesetzgeber, Ärzte, Sozialarbeiter und anderer, die nicht unsere Überzeugung in dieser schwierigen Sache mit uns teilen.

d) Es ist nicht Aufgabe des Staates, seinen Bürgern das eine oder andere System in seinen Einzelheiten aufzuzwingen, und auch nicht, alle verwerflichen Handlungen mit Strafe zu belegen. Das bedeutet aber indessen nicht, daß die Gesetzgebung mit der Ethik nichts zu tun hat. Jede soziale Frage hat nämlich auch ihre ethische Seite. Deshalb muß der Gesetzgeber damit rechnen, daß die Gesetze des Staates immer eine erzieherische Wirkung auf die ethische Urteilskraft der Bevölkerung haben.

e) Es ist die klare Pflicht des Staates, das Menschenleben zu schützen. Der Staat hat eine besondere Verantwortung für das Leben, das auf die eine oder andere Weise bedroht ist, und auch für das Leben derer, die außerstande sind, für sich selbst zu sorgen, wie die Alten und Invaliden, die geistig Behinderten, die Kranken oder Schwachbegabten. Das gilt auch für das Leben des ungeborenen Menschen. Dem Staat kommt es aber auch nicht zu, die ungleichen Formen menschlichen Daseins zu bewerten, indem er z. B. durch Gesetz den Gesunden ein größeres Recht auf das Leben zusteht als den Kranken, den Begabten ein größeres Recht einräumt als den Unbegabten, den Jungen ein größeres als den Alten usw. Nur wenn der Staat das Recht des schwächeren Individuums auf ein unverkürztes menschliches Dasein beschützt, kann er in Anspruch nehmen, eine Gemeinschaft zu sein, die voll und ganz die Menschenrechte respektiert.

f) Das Gesetz hat sich gewöhnlich der Anwendung von Strafe als dem wirksamsten Mittel in der Verteidigung des Menschenlebens bedient. Aber Strafe ist nicht der einzige und kaum der beste Weg, das Menschenleben zu sichern und für es zu sorgen. Eine positive Gesetzgebung auf dem sozialen, kulturellen und pädagogischen Gebiet kann und muß in wachsendem Maß das ungeborene Leben schützen.

20. Im Lichte der genannten Prinzipien müssen wir für die Abortgesetzgebung folgende Schlüsse ziehen:

a) Weil es außerhalb der Kompetenz des Gesetzes liegt, besondere Fälle des Aborts als ethisch zulässig zu erklären, kann keiner und keine Gesellschaftsmacht freiwilligen Abort nur deshalb als ethisch verantwortbar ansehen, weil das Gesetz die Handlung nicht mit Strafe belegt.

b) Der Gesetzgeber muß seine Verantwortung kennen, so daß das Gesetz nicht — durch seine allgemeine liberalisierende Wirkung — die Tendenz fördert, die man bereits in der ethischen Denkweise des Volkes feststellen kann, nämlich eine wachsende Gleichgültigkeit in der Haltung gegenüber dem Recht des ungeborenen Menschen auf das Leben.

c) Der Gesetzgeber und die Bürger der menschlichen Gesellschaft haben eine gemeinsame Verantwortung dafür, daß die Menschenrechte in der Sozialgesetzgebung, der Sexualunterweisung und einer Reihe anderer Gebiete gewahrt bleiben — die Situation des ungeborenen Kindes mitinbegriffen.

d) Wir lehnen jedes Gesetz ab, durch das irgendein Mensch (besonders der Arzt oder Krankenpfleger) verpflichtet würde, einen freiwilligen Abort vorzunehmen oder dabei zu assistieren. Ein solches Gesetz würde im klaren Widerspruch zur Freiheit des Menschen und seines Gewissens stehen.

e) In gleicher Weise lehnen wir jede Form von Diskriminierung derer ab, die den Abortus provocatus verwerfen, ganz gleich ob die Diskriminierung sie in ihrem Beruf oder auf andere Weise trifft.

f) Als Mindestforderung gilt, daß jeder Frau, die ihr Kind auszutragen wünscht, die Möglichkeit gegeben wird, dies zu tun. Es darf nicht vorkommen, daß Ärzten, Sozialberatern oder anderen gestattet wird, auf sie einen Druck auszuüben, der auf Abort hinzielt. Deshalb muß dafür gesorgt werden, daß einer schwangeren Frau soziale Hilfe nicht verweigert wird, nur weil sie zu einer der Kategorien gehört, für die ein legaler Abort zugestanden wird. Im Gegenteil besteht jeder mögliche Grund für die öffentliche Hand, eine Mutter zu unterstützen, die ihre Schwangerschaft selbst unter schwierigen Verhältnissen zu Ende führen will. Bei einer Frau, die einen Abortus provocatus als mögliche Lösung ablehnt, muß man gewöhnlich voraussetzen, daß sie um die Opfer weiß, die ihre Haltung mit sich bringt, Ihrem Wunsch muß mit Achtung begegnet werden, und sie hat Anspruch auf ärztliche Hilfe und die soziale und finanzielle Unterstützung, die sie benötigt, um ihr Kind zur Welt zu bringen.

g) Jeder stimmberechtigte Bürger ist bis zu einem gewissen Grad mitverantwortlich für die Gesetze seines Landes. Das II. Vatikanische Konzil fordert die Kaholiken auf, im politischen Leben mitzuwirken und an den Wahlen teilzunehmen („Die Kirche in der Welt von heute“, Nr. 75). Wenn die Katholiken wählen oder an anderer politischer Wirksamkeit teilnehmen, sollen sie darauf bedacht sein, daß die Gesetzgebung, die sie zu unterstützen wünschen, das Leben fördern und die Menschenrechte schützen soll. Dennoch meinen wir, daß ein Katholik einer Partei seine Stimme geben kann, die in einzelnen Punkten eine Politik vertritt, die nicht mit seiner Überzeugung übereinstimmt — so z. B. einer Partei, die eine zweifelhafte Abortgesetzgebung fördert. Aber unabhängig davon, welche Partei er unterstützt, muß er innerhalb dieser Partei seine christliche Überzeugung geltend machen.

Keines der Prinzipien, auf die wir uns hier gestützt haben, ist der Gesellschaft, der wir angehören, fremd. Unsere grundsätzlichen Standpunkte in der Abortfrage schließen uns, selbst wenn wir nahezu allein sie unverkürzt geltend machen, nicht von der gemeinsamen Verantwortung aus. Jeder Mensch hier im Norden hat seinen Platz auszufüllen, um unsere nordische Kultur menschlicher zu machen. Als Christen obliegt uns außerdem die Pflicht, die Werte des Evangeliums in allen Zusammenhängen zu fördern.

Wir haben unsere Wegweisung in erster Linie gemäß unserer unmittelbaren Verantwortung an die katholischen Christen gerichtet. Aber aus unserer christlichen Grundhaltung heraus sind wir bereit, mit allen zusammenzuarbeiten, bei denen wir damit rechnen, daß sie uns verstehen werden. Die Abortfrage berührt ja ganz fundamentale menschliche Werte. Diese Tatsache sollte die Grundlage zu einem tiefen Verständnis zwischen verantwortungsbewußten Menschen aller Weltanschauungen bilden können. (Nach: Herder-Korrespondenz, 10/1971)

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