Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 231/232: Zwei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

Zwischen Symbolik und Gestal­tungs­kraft – Ist die EU-DSGVO eine Mogel­pa­ckung?

in: vorgänge Nr. 231/232 (3-4/2020), S. 99-116

Neben einigen materiell-rechtlichen Neuregelungen zum Datenschutz stellen die Etablierung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sowie die Regelungen zur Zuständigkeit bei länderübergreifenden Anwendungsfragen und der dabei vorgeschriebenen Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden zentrale Innovationen der Datenschutzgrundverordnung dar. Der folgende Beitrag von Johannes Caspar stellt diese neuen Verfahrensregelungen vor und diskutiert, inwiefern sie dazu beigetragen haben, das Ziel einer Harmonisierung der europaweiten Anwendung des Datenschutzrechts zu verwirklichen. Seine Bilanz fällt indes ernüchternd aus.

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PROF. DR. JOHANNES CASPAR   ist seit Mai 2009 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Jurist promovierte 1992 an der Universität Göttingen mit einer Dissertation über die Rechts- und Staatsphilosophie Jean-Jacques Rousseaus. Nach seiner Habilitation für die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Rechtsphilosophie 1999 folgte eine Tätigkeit am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main. Von 2002 bis 2009 war er Referent und später Stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

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