Religionsgemeinschaften wird verfassungsrechtlich ein Selbstbestimmungsrecht garantiert, aber um die Grenzen dieses Rechts wird gestritten. Im Mittelpunkt dieses Streits steht insbesondere das Arbeitsrecht der katholischen und evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen, das zugunsten der Kirchen vom staatlichen Arbeitsrecht abweicht. Diese Abweichung betrifft ca. 1,3 Millionen bei den christlichen Kirchen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Während der Fünften Berliner Gespräche am 27. und 28. Oktober 2020 diskutierten wir über den Konflikt zwischen den Rechten der bei kirchlichen Trägern Beschäftigten und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Wir erörterten, inwieweit die EuGH-Entscheidungen von 2018 zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes und zur zwingenden Konfessionszugehörigkeit einer Diakonie-Mitarbeiterin verfassungsgemäß waren. Wir debattierten, ob der sogenannte Dritte Weg im kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht noch immer verfassungsrechtlich haltbar und arbeitsmarktpolitisch tragfähig ist. Abschließend stellten wir das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in seinen Grundsätzen auf den Prüfstand.
Die Veranstaltung ist auf Video dokumentiert und kann hier angesehen werden. Zudem sind die fünften Berliner Gespräche auch schriftlich in der Zeitschrift vorgänge dokumentiert.
Videodokumentation
Begrüßung und Einführung
Begrüßung und Vorstellung der Humanistischen Union Werner Koep-Kerstin, Vorsitzender der Humanistischen Union, Berlin.
Prof. i.R. Dr. Dorothee Frings, Mönchengladbach
„Das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Rechtsprechung des EuGH (Egenberger) und des BAG (Chefarzt): Diskriminierungsschutz versus Selbstbestimmungsrecht.“
Teil I – Verfassungsmäßigkeit und Umsetzung der EuGH-Urteile zu „Egenberger“ und „Chefarzt“
Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung
Es diskutieren:
- Oberkirchenrat Detlev Fey, EKD, Hannover
- Rechtsanwalt Peter Stein, Richter a.D., Hamburg
- Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Universität Trier
- Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin
Moderation: Sven Lüders, Humanistische Union, Berlin
Diskussion zu den EuGH-Urteilen „Egenberger“ und „Chefarzt“ ansehen
Teil II – Das kollektive Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung
Es diskutieren:
- Mario Gembus, ver.di, Berlin
- Prof. Dr. Steffen Klumpp, Universität Erlangen-Nürnberg
- Uta Losem, Katholisches Büro, Berlin
- Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, Humanistische Union, Bingen
- Christian Twardy, Marburger Bund, Berlin
Moderation: Prof. Dr. Kirsten Wiese, Humanistische Union, Bremen
Diskussion zum kollektiven kirchlichen Arbeitsrecht ansehen
Teil III – Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht – Quo Vadis?
Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung
Es diskutieren:
- Prof. Dr. Christoph Möllers, Wissenschaftskolleg und Humboldt-Universität zu Berlin
- Prof. i.R. Dr. Bernhard Schlink, Berlin/New York
Moderation: Prof. i.R. Dr. Rosemarie Will, Humanistische Union, Berlin