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Religion und Schule. Vorbe­rei­tung der V. Berliner Gespräche

Mitteilungen208/20907/2010Seite 25

Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S. 25

Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, in denen glaubensgebundener Religionsunterricht an öffentlichen Schulen getrennt nach den Konfessionen erteilt wird. Faktisch findet er meist nur für evangelische und katholische Schüler statt, obwohl die religiöse Landschaft in den letzten Jahren vielfältiger geworden ist.
Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen: Ist der Religionsunterricht mit der Religionsneutralität des Staates (noch) vereinbar? Sollte Muslimen ein eigener Religionsunterricht ermöglicht werden? Ist es zweckmäßig, Kinder und Jugendliche nach Konfession getrennt zu unterrichten? Wie wirkt sich dies auf die gesellschaftliche Integration aus? Ist es überhaupt zulässig (und wünschenswert), dass die Vermittlung von Glaubensinhalten an staatlichen Schulen stattfindet? Welche Erfahrungen gibt es mit anderen Formen, etwa der gemeinsamen Vermittlung weltanschaulicher und religiöser Kenntnisse in unseren Nachbarländern?

Diesen Fragen könnten sich die 5. Berliner Gespräche widmen, mit deren Vorbereitung der Bundesvorstand begonnen hat. Interessierte Mitglieder sind aufgerufen, sich in die Vorbereitung einzubringen, das Konzept ist in der Bundesgeschäftsstelle abrufbar.

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