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Studen­ti­sche Hilfe für Migrant_innen

Entstehung und Arbeit der Refugee Law Clinic Cologne als studentische Rechtsberatung auf dem Gebiet des Migrationsrechts, aus: vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 130-132

(Red.) Im Februar 2013 nahmen Personen der juristischen Fakultät der Universität Köln die Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum Anlass, einen Verein mit dem Namen „Refugee Law Clinic Cologne“ (RLCC) zu begründen.

Seit Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Jahre 2008, welches das gesamte Regime der rechtsberatenden Tätigkeiten reformierte, ist es nun auch Laien gestattet, unter Anleitung von Volljurist_innen eine Rechtsberatung durchzuführen.

Grundgedanke der „Law Clinic“, deren Konzept dem angloamerikanischen Universitätswesen entstammt und dort seit Jahrzehnten einen prominenten Teil der Jurist_innenausbildung darstellt, ist es, die meist nur theoretisch geschulten Studierenden mit Menschen zusammen zu bringen, die von deren, wenn auch noch eher basalen, juristischen Kenntnissen profitieren können. Im Idealfall wird so Klient_innen, die sonst nur eingeschränkten oder keinen Zugang zu Rechtsberatung hätten, die Chance zuteil, ihre Rechte intensiver bzw. überhaupt wahrzunehmen; zugleich erhalten die Studierenden einen Einblick in die enorme gesellschaftliche Relevanz ihres Studiums. Viele der Studierenden ziehen aus dieser Erfahrung eine immense Motivation auch für den Fortgang ihres eigenen Studiums – das sture „Büffeln“ erhält plötzlich eine ganz andere Bedeutung.

Die Arbeit der Refugee Law Clinic Cologne (RLCC) setzt zweierlei voraus: fähige, geschulte und fachlich unterstützte Berater_innen sowie ein Umfeld, das es erlaubt, die Anliegen der Mandanten_innen in persönlicher und vertrauensvoller Atmosphäre zu besprechen.

Der Ausbildungsaspekt konnte im Laufe des zweijährigen Bestehens der RLCC zunehmend stark in das Curriculum der juristischen Fakultät in Köln integriert werden. Gemeinsam mit dem Dekanat konnte mittlerweile eine Lehrveranstaltung unter Anleitung von Frau Klaudia Dolk, Volljuristin und Flüchtlingsberaterin der Diakonie in Düsseldorf, von Frau RA Susanne Achterfeld sowie von Herrn Prof. Dr. Martin Waßmer, der die Vorlesung um ausländerstrafrechtliche Inhalte ergänzt, realisiert werden. Dieses Ausbildungsangebot müssen die Studierenden durchlaufen und zudem einen Abschlusstest bestehen, bevor sie sich selbst „Berater_in“ nennen sowie praktisch tätig werden dürfen. Zusätzlich bietet die RLCC gezielte Schulungen in Spezialbereichen an, die nicht zwangsläufig juristischer Natur sind. So konnten wir etwa unseren Beirat Dr. Kolja Naumann, Richter am VG Köln, für eine Veranstaltung zum internationalen subsidiären Schutz, der insbesondere im Hinblick auf Bürgerkriegsflüchtlinge relevant ist, gewinnen; ebenso wie unsere Beirätin Dipl.-Psych. Monika Schröder, die uns wertvolle Hinweise zum Umgang mit traumatisierten Mandant_innen geben konnte.

Die persönliche Beratung der Mandant_innen findet wöchentlich im Gemeinschaftsraum eines Wohnheimes unweit der Universität zu Köln statt. Dort stellen sich die studentischen Berater_innen der RLCC im Rahmen einer offenen Sprechstunde den zahlreichen und diversen Fragen der Mandante_innen. Neben den teils alltäglichen Problemen wie der Suche nach einer Unterkunft oder der Bitte, bei einem Arzt- oder Behördenbesuch begleitet zu werden, widmet sich die RLCC in erster Linie den asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen der Mandant_innen. Hier gilt es zumeist, die Klient_innen im Asylverfahren zu betreuen, ihnen nach Möglichkeit beim Erhalt eines Aufenthaltstitels behilflich zu sein und ggf. gegen abschlägige Bescheide gerichtlich vorzugehen.

Ein Beratungszyklus läuft dabei meist wie folgt ab: In der Erstberatung wird zunächst der Sachverhalt ermittelt und der rege Austausch zum/zur Klient_in gesucht. Dabei sichten die Berater_innen erste Unterlagen und fassen den Status quo in einem Beratungsprotokoll zusammen. Sobald absehbar ist, dass juristischer Handlungsbedarf besteht, wird mit den Klient_innen eine Mandatsvereinbarung geschlossen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Angebot der RLCC um eine rein studentische Rechtsberatung handelt. Im Nachgang der Erstberatung wird das Mandat unter strenger Beachtung des Datenschutzes an das „Herzstück“ der RLCC, die Mandatsverwaltung, weitergeleitet. Diese verteilt das Mandat an eines der Mitglieder, das sich zuvor als zeitlich disponibel bei der Mandatsverwaltung erklärt hat. Da der Arbeitsaufwand die Kapazitäten einer Person in den meisten Fällen übersteigt, arbeiten grundsätzlich mindestens zwei der mittlerweile über 200 Mitglieder gemeinsam an einem Mandat. In gegenseitiger Rücksprache erfolgt nun eine erste eingehende juristische Recherche.

Spätestens nach dieser ersten rechtlichen Bestandsaufnahme erfolgt die Konsultation mit einem der inzwischen 14 Beiratsmitglieder. Dabei handelt es sich um in der Flüchtlingsberatung erfahrene Volljurist_innen. In engem Austausch werden die juristischen Problempunkte diskutiert und ggf. weiterentwickelt. Meist mündet die Arbeit in das Erstellen eines Schreibens an die zuständige Behörde bzw. in die Einleitung eines Eilverfahrens oder eine Klageerhebung. All diese Schritte erfolgen wiederum unter Anleitung des hinzugezogenen Beiratsmitglieds. So stellen wir für uns und besonders für unsere Klient_innen sicher, dass unsere rechtliche Arbeit auch stichhaltig ist. Entsprechend verlässt kein juristisches „Endprodukt“ unsere Hände ohne die Absegnung eines Volljuristen/einer Volljuristin.

Freilich gibt es auch Fälle, in denen unsere Kapazitäten überschritten werden. Dann leiten wir die Angelegenheit sofort an entsprechende Fachanwält_innen weiter und unterstützen diese nach Kräften, etwa mit Recherchearbeiten. In jedem Fall versuchen wir, unsere Mandant_innen in anderer, eher persönlicher Weise weiter zu betreuen.

Überhaupt wollen wir mit unserer Arbeit den Klient_innen nicht nur juristisch sondern auch menschlich zur Seite stehen. Viele der Leute, die zu uns kommen, freuen sich darüber, dass dort junge Menschen aus der „Mitte der Gesellschaft“ sitzen, die sich für ihre Anliegen interessieren.  Mit ihrem Engagement werden unsere Berater_innen auch händeringend gebraucht – gerade vor dem Hintergrund des syrischen Bürgerkriegs suchen zunehmend Menschen aus dieser Region Zuflucht in Deutschland und brauchen rechtliche Unterstützung im Asylverfahren. So konnte auch die RLCC mit ihren Berater_innen im vergangenen Jahr einen immensen Anstieg der Beratungsanfragen feststellen.

Um diesen positiven Effekt zu vervielfältigen und die Begründungen neuer RLCs zu befördern, bemüht sich die RLCC derzeit gemeinsam mit Projekten in mittlerweile über einem Dutzend anderen Universitätsstädten um die Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen. Mit dem Refugee Law Clinic Network wollen wir mittels einer einheitlichen Außendarstellung und einer Kommunikationsplattform im Internet Erfahrungswerte zusammentragen und den Austausch über migrationsrechtliche Themen verstärken. Nach Möglichkeit soll das mittlerweile erprobte Konzept der „RLC“ durch dieses Netzwerk noch weitere Verbreitung finden – und so seinen Beitrag zur Bewältigung der zivilgesellschaftlichen Herausforderung der Migration leisten.

Weitere Informationen zur RLCC und deren Sprechstunden unter lawcliniccologne.com.
Die RLCC freut sich stets über neue Mitstreiter_innen – nicht nur Jurist_innen.

MAXILMILIAN OEHL   ist Gründungsmitglied der Refugee Law Clinic Cologne. 

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