Ist § 217 StGB verfassungsgemäß?
in: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 7-22
Das vom Deutschen Bundestag 2015 verabschiedete Verbot der Suizidbeihilfe nach § 217 StGB sollte nicht die Suizidhilfe per se kriminalisieren, sondern „nur“ deren wiederholte, geschäftsmäßige Ausführung. Was also genau verbietet § 217 StGB? Und ist dieses Verbot verfassungsrechtlich zulässig? Mit diesen Fragen befasste sich das erste Panel einer gemeinsamen Tagung von Humanistischer Union und Friedrich-Naumann-Stiftung, die am 9. Mai 2019 in Berlin stattfand. Wir dokumentieren im Folgenden diese Diskussion in leicht bearbeiteter Form.
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PROF. DR. ROSEMARIE WILL war bis 2013 Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und war früher Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg. Sie ist Mitglied der SPD und dort als beratendes Mitglied der SPD-Grundwertekommission aktiv. Sie gehört dem Bundesvorstand der Humanistischen Union an, wo sie vor allem bioethische Themen und den Grundrechte-Report betreut.
PROF. DR. FRIEDHELM HUFEN war bis zu seiner Emeritierung (2011) Professor für Öffentliches Recht – Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und war Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Er gehört der Bioethikkommission des Landes Rheinland-Pfalz an und war bis 2018 Mitglied in der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. Zudem ist er stellv. Vorsitzender der PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Thüringen und Sachsen.
PROF. DR. STEFFEN AUGSBERG ist Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Er gehört zu den Verfassern eines 2014 vorgestellten Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (mit der Deutschen Stiftung Patientenschutz) und war Verfahrensbevollmächtigter des Deutschen Bundestages im Rahmen der Verfassungsbeschwerden gegen § 217.