Der Erwerb tödlich dosierter Medikamente im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu § 217 StGB
in: vorgänge Nr. 229 (1/2020), S. 69-76
In bemerkenswerter Deutlichkeit hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 zu einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben bekannt. Das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe aus § 217 StGB war hieran gemessen als verfassungswidrig aufzuheben. Die Wertungen des Urteils sind jedoch auch für die anderen Regelungsbereiche der Suizidhilfe von Bedeutung. Insbesondere der Erwerb tödlich dosierter Medikamente muss nun schnellst möglich neu bewertet und geregelt werden. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über zentrale Aspekte des neuen Urteils, die in diesem Zusammenhang relevant erscheinen.
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DR. MAXIMILIAN SPOHR ist Jurist mit den Schwerpunkten Bürger- und Menschenrechte. Nach seiner Promotion zum internationalen Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen war er mehrere Jahre für die Max-Planck-Stiftung in Afghanistan und Pakistan im Bereich der Rechtsstaatsförderung tätig. Ende 2016 übernahm er dann die Position des Menschenrechtsreferenten bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und ist dort seit 2018 für den Bereich Bürgerrechte zuständig. Inhaltlich beschäftigt er sich neben klassischen Grundrechtsthemen und dem Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit vor allem mit bürgerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.