vorgänge Nr. 229: Perspektiven der Suizidbeihilfe

vorgänge Nr. 229: Perspek­tiven der Suizid­bei­hilfe

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein für die Selbstbestimmung und deren Reichweite wegweisendes Urteil1 gesprochen, in dem es feststellte: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Dazu gehöre auch „die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“ (Leitsätze 1a und 1c). Mit seiner Entscheidung verwarf das Gericht das 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ und den darin geschaffenen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) als verfassungswidrig und nichtig, da er das oben beschriebene Selbstbestimmungsrecht unzulässig einschränke. Die vorliegende Ausgabe der vorgänge befasst sich ausführlich mit dieser Entscheidung: Inwiefern greift sie die bereits im Vorfeld geäußerte Kritik an dem Verbot auf? Welche Auswirkungen haben die grundrechtsdogmatischen Ausführungen des Gerichts für künftige Regulierungsversuche der Sterbehilfe? Wie wirkt sich die Entscheidung auf das ärztliche Berufsrecht, die Abgabe tödlicher Medikamente und nicht zuletzt auf die Praxis der hierzulande tätigen Sterbehilfe-Organisationen aus?

 

Perspektiven der Suizidbeihilfe
vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik
59. Jahrgang, Nummer 229 (Heft 1/2020), Juli 2020

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