Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 170: Rückkehr der Bürgerlichkeit

Bourdieu und Luhmann als Theoretiker der „bürger­li­chen Gesell­schaft”

aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft/2/2005 ), S.53-60

Pierre Bourdieu und Niklas Luhmann sind moderne Klassiker der Soziologie. Seit 30 Jahren gelten ihre soziologischen Theorien als subtile Selbstbeschreibungen der „modernen” Gesellschaft: Bourdieus Diagnose stratifikatorischer Distinktionen durch ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital, Luhmanns Analyse funktional aasdifferenzierter Teilsysteme wie Wirtschaft, Wissenschaft, Recht, Politik etc. Beobachtet man beide Theorien oder Beobachtungssprachen vergleichend, verwandeln sie sich in einen raffinierten Selbstausdruck der „bürgerlichen Gesellschaft” – nach deren Kontingenterfahrung im 20. Jahrhundert. Diese innere Wahlverwandtschaft zwischen Bourdieu und Luhmann und beider zur „bürgerlichen Gesellschaft” in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts lässt sich sowohl in beider Theorieanlage wie in der Erinnerung an den geschichtlichen Entstehungs- und Rezeptionszusammenhang dieser soziologischen Theorien zeigen. Den neueren Versuchen des Theorienvergleichs von Bourdieu und Luhmann (Nassehi/Nollmann 2004) entgeht diese Pointe, weil sie beide Theorien immer auf die moderne Gesellschaft allgemein beziehen, nicht aber auf die bürgerliche Moderne nach ihrer Kontingenzerfahrung, d.h. der Erfahrung der Möglichkeit anti- und nicht bürgerlicher Gesellschaften der Moderne.

Dieser Gedankengang soll hier in drei Schritten entfaltet werden: Zunächst geht es um einen internen Vergleich beider soziologischer Theorien, dann um die Beobachtung beider von einer dritten Theorie aus – nämlich der der „bürgerlichen Gesellschaft” – und abschließend um die These, inwiefern es sich bei Bourdieu und Luhmann um eine soziologische Doppelbeobachtung der „bürgerlichen Gesellschaft” nach‘ ihrer Kontingenterfahrung handelt, mithin also nach der Erfahrung, als Gesellschaftsformation in der Moderne wohl möglich, aber nicht notwendig zu sein.

Bourdieu und Luhmann: Theori­en­ver­gleich anhand ihrer Theorie­kon­struk­tion

Der theorievergleichende Blick gilt zunächst der Theoriekonstruktion, der Architektur der Theorien. Wie sind die Theorien gemacht? Dabei fallen theorietechnische Divergenzen, aber auch Konvergenzen der soziologischen Theorien von Bourdieu und Luhmann auf. Die Divergenz im Aufbau der Theorien erscheint offensichtlich. Sozialtheoretisch ist Bourdieus soziologischer Ansatz eher akteursorientiert – die Verhältnisse werden von Menschen gemacht –, Luhmanns systemorientiert – die Verhältnisse laufen eher von selbst. Gesellschaftstheoretisch beschreibt Bourdieu die Gegenwartsgesellschaft vertikal, stratifikatorisch, als Produktion von Klassifikation und Klassen (Bourdieu 1982), Luhmann hingegen horizontal, differenzierungstheoretisch, als Ensemble funktional differenzierter Teilsysteme (Luhmann 1984).

Die Unterschiede sind also klar. Neben diesen Unterschieden fallen in der Theoriearchitektur dennoch charakteristische Gemeinsamkeiten auf – zwei Gemeinsamkeiten, die vor dem Hintergrund anderer Theorieoptionen konturscharf werden.

  1. Hinsichtlich der grundbegrifflichen Erschließung des Sozialen, der Sozialtheorie, arbeiten beide soziologische Theorien mit Korrelatkategorien: Für soziale Realität setzt Bourdieu eine Korrelation zwischen „Feld” und „Habitus”, Luhmann zwischen „System” und „Umwelt”. Die erste theorietechnische Parallele besteht also zwischen den Begriffspaaren „Habitus-Feld” und „Umwelt-System”. Man muss also die Begriffspaare parallel in der richtigen Reihenfolge lesen: „Habitus” verhält sich zu „Feld” wie „Umwelt” zu „System”. Beide Begriffspaare ersetzen den Dualismus von „Individuen” und „Gesellschaft”, von „Subjektivismus” und „Objektivismus”. Bei Bourdieu wird auf den ersten Blick klar, dass es sich bei „Habitus” und „Feld” um die theoriekonstitutive Formulierung einer Verschränkung zwischen Individuum und Gesellschaft handelt, bei Luhmanns Korrelatbegriffen „Umwelt” und „System” auf den zweiten, wenn man sich klar macht, dass zur „Umwelt” „sozialer Systeme” prominent „Individuen” oder „psychische Systeme” gehören. Zwar gehört auch anderes zur „Umwelt” sozialer Systeme (v.a. andere soziale Systeme), aber basal und prominent doch „psychische Systeme”, die in ihrer „Unergründlichkeit” (Komplexität und Kontingenz) paradigmatisch dafür stehen, dass die Komplexität der „Umwelt” immer größer ist als die des jeweiligen „sozialen Systems”, das auf diese Umwelt (aus „psychischen Systemen”) bezogen ist. „Soziale Systeme entstehen […] daraus, dass psychische Systeme einander in die Quere kommen” (Schimank 2002). Zwischen den individuellen Seelen in ihrer füreinander uneinholbaren Komplexität und füreinander unfassbaren Unergründlichkeit – der „doppelten Kontingenz” – bilden sich eigendynamisch „Erwartungserwartungen” als Kern „sozialer Systeme”, aus deren Blick die einzelnen psychischen Systeme in ihrer Unergründlichkeit nun zur „Umwelt” des Sozialen gehören.

  2. Die erste Theoriekonvergenz von Bourdieu und Luhmann besteht also darin, dass mit den Begriffspaaren „Habitus/Feld” und „Umwelt/System” grundlegend Verschränkungen von Individuum und Gesellschaft angesetzt werden. Man verfehlt diese Gemeinsamkeit, wenn man sagt, Bourdieu habe eine „Habitustheorie”, Luhmann eine „Systemtheorie” entwickelt. Präzise gesprochen ist Bourdieus Theorie eine ,Feld-Habitus`-Theorie, Luhmanns Theorie eine ,System-Umwelt`-Theorie. In dieser Gemeinsamkeit unterscheiden sich beide Theorien von anderen soziologischen Theorien, die entweder bei den existentialen oder rationalen Kalkülen der Individuen ansetzen (aus denen Sozialität generiert wird) oder auf der anderen Seite bei der Gesellschaft als einer objektiven Kraft (in der die Individuen eingeschlossen sind), die sich dialektisch eigenständig entfaltet oder sich szientifisch als Sache auszählen lässt. In dieser grundlegenden Theoriearchitektur liegt die Gemeinsamkeit in der Sozialtheorie beider soziologischer Theorien.Die zweite Gemeinsamkeit der Theoriearchitektur wird in der Gesellschaftstheorie sichtbar. Beide soziologische Theorien arbeiten jeweils mit der „Nichtaufeinanderrückführbarkeit” der ausschlaggebenden „Größen”, die sie ins Spiel setzen, um Gesellschaft und damit moderne Gesellschaft zu beschreiben. Das betrifft die „Kapitalsorten” bei Bourdieu, die nicht auf einander rückführbar sind; „ökonomisches Kapital”, „soziales Kapital”, „kulturelles Kapital” folgen ihrer je eigenen Logik. Das betrifft die funktional ausdifferenzierten Teilsysteme (Wirtschaft, Recht, Wissenschaft, Kunst etc.) der Gesellschaft, speziell die symbolisch generalisierten Kommunikationsmedien bei Luhmann, die in ihren Logiken nicht auseinander abgeleitet werden können. „Kapitalsorten” und „symbolisch generalisierte Kommunikationsmedien” sind Größen, die je mit-einander verglichen werden (als „Kapital”, als „Kommunikationsmedium“), ineinander übersetzt, aber nicht auseinander hergeleitet werden. Hinsichtlich dieser „Größen” (Kapitalsorten oder Kommunikationsmedien) kennen beide Theorien kein „primär” und „sekundär”, kein Verhältnis von „Basis” und „Überbau”. Von ihrem Konstruktionsprinzip her kennen beide Ansätze keine Hierarchie dieser „Größen”, kein Primat einer Größe. Sie betonen die Gleichursprünglichkeit, die Parataxe der Größen und die Übersetzungsarbeit zwischen ihnen als das Zentrum der Gesellschaft und damit der Gesellschaftsanalyse. Das ist vor allem deutlich festzuhalten für die Theorie von Bourdieu, der mit der Übertragung des Kapitalbegriffs auf die Felder des Sozialen und des Kulturellen jede Basis-Überbau-Architektur sprengt. Diese theoriearchitektonische Gemeinsamkeit wird kontrastscharf gegenüber einem anderen Theorietypus, z.B, der Kritischen Theorie der Gesellschaft, die im Kern als „politische Ökonomie” arbeitet, indem sie ein Hierarchieverhältnis von „Größen” ansetzt: Ist in der „kapitalistischen Gesellschaft” das ökonomische Teilsystem oder eben das „ökonomische Kapital” die ausschlaggebende Größe, so nach – von der neomarxistischen Krisentheorie erwarteter – vollzogener Transformation der Gesellschaft das politische Teilsystem oder das soziale Kapital. Die Gemeinsamkeit von Bourdieu und Luhmann liegt gesellschaftstheoretisch darin, dass sie – im Unter-schied zu hierarchisch gebauten Gesellschaftstheorien – von der parataktischen Architektur ihrer Theorien her eine solche Diagnostik nicht liefern können oder liefern wollen.

Im Blick der „bürger­li­chen Gesell­schaft”: Theorie­pro­duk­tion und Theorie­re­zep­tion

Einen Schritt weiter geht der theorievergleichende Blick auf die Theorieproduktion und die Theorierezeption. Warum kam es wann zur Produktion und Rezeption dieser offen-sichtlich verschiedenen und in zwei Konstruktionsprinzipien der Theoriearchitektur doch charakteristisch ähnlichen soziologischen Theorien? Genauer gefragt: Warum haben sich Bourdieus und Luhmanns Konzepte seit den 1970er Jahren des 20. Jahrhunderts nahezu parallel (unabhängig voneinander) entwickelt und warum fanden sie – noch wichtiger – in der Soziologie im letzten Vierteljahrhundert als einschlägige, angemessene Selbstbeschreibungen der Gegenwartsgesellschaft parallel Resonanz, wurden rezipiert und akzeptiert?

Um das zu klären, braucht man einen dritten Ort der Beobachtung. Sozialtheoretisch braucht man immer einen dritten Punkt der Beobachtung, die Figur des Dritten, um Kognitionen und Kommunikationen zwischen zweien auf Konvergenzen und Divergenzen hin zu beobachten, auch bei Theorieperspektiven. Daher sollen nunmehr beide Theorien in ihrer konvergierenden Theorieproduktion und Theorierezeption von der Realkategorie „bürgerliche Gesellschaft” aus beobachtet werden. Denn Bourdieus und Luhmanns Theorien lassen sich von ihrer im Kern gemeinsamen Architektur her als soziologische Doppelbeobachtung der bürgerlichen Gesellschaft nach ihrer Kontingenzerfahrung deuten.

Das sieht nur auf den ersten Blick überraschend aus. Denn es lässt sich kaum bezweifeln, dass die Gegenwartsgesellschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein transnationaler Zusammenhang bürgerlicher Vergesellschaftung ist. Die Kategorie „Bürgerliche Gesellschaft” meint hier nicht „Zivilgesellschaft” oder eine neuerdings einsetzende sogenannte „Verbürgerlichung”, sondern eher „Civil-commercial Society”. Es scheint sinnvoll, im Begriff der „bürgerlichen Gesellschaft” diagnostisch den angelsächsischen Begriff Civil Society, der immer die Struktur der politischen Selbstverwaltung der Verhältnisse akzentuiert, und die deutsche Begriffstradition, die die ökonomischen Strukturen der Commercial Society, des Kapitalismus betont, zusammenzuziehen und noch zusätzlich durch das Moment der Kultur, das im Bildungsbürgertum mit angesprochen ist, anzureichern, ohne diese drei „Größen” der bürgerlichen Gesellschaft aufeinander zu reduzieren (Fischer 2004a, 2004b). Aus der Perspektive einer historischen Soziologie ist es evident, dass gegenwärtig wie nie zuvor Strukturen und Praktiken der bürgerlichen Gesellschaft inmitten der Massengesellschaft dominant sind und in der Weltgesellschaft tendenziell implementiert werden. Man braucht nur an die etablierten Privateigentumsverhältnisse, die bürgerlichen Gerichtsverfahren (die auch in den Massenmedien eingeübt werden), transnational operierende Gerichtshöfe oder die Durchsetzung der modernen bildenden Kunst als kulturelles Distinktionsmerkmal in der Massengesellschaft zu denken, um plausibel machen, dass in der Gegenwartsgesellschaft inmitten der Massenkultur Strukturen und Akteursgruppen der „bürgerlichen Gesellschaft” dominieren und einen transnationalen Verbund bilden, der mindestens die EU und Nordamerika als Großräume, Großmachträume bürgerlicher Vergesellschaftung umfasst. Ebenso evident ist, dass es sich bei dieser bürgerlichen Gesellschaft nicht um eine geschichtsphilosophische Notwendigkeit handelt, sondern dass der Kategorie die Kontingenz und Vernichtungserfahrung im 20. Jahrhundert eingeschrieben ist. Zu dieser Erfahrung gehört der Verlust von Privateigentumsstrukturen, von Rechtsstaatsverfahren, von Strukturen überraschungsoffener Öffentlichkeit und vieles andere. Seit 1917, seit 1933 und auch nach 1945 bis 1989 gehörte zur Erfahrung der Strukturen und Akteure bürgerlicher Gesellschaft ihr „Nichtmehrseinkönnen” mitten in der Moderne. Es gab plötzlich ganz andere Modernen, in denen es mit Privateigentumsstrukturen und einer Bourgeoisie, mit Rechtsstaatsstrukturen und selbstoperierenden Vereinen/Assoziationenl„Netzwerken“, mit einer kritisch-riskierenden Kultur und dem entsprechenden Bildungsbürgertum weitgehend vorbei war. Soziologisch gesehen hat sich am Ende des 20. Jahrhunderts geschichtlich so etwas wie ein wechselseitiges Anerkennungsverhältnis zwischen Bourgeoisie, Citoyen- oder Vereinsbürgertum und kritischem Bildungsbürgertum eingespielt – Akteursgruppen, die hin-sichtlich ihrer Formation nicht aufeinander zurückgeführt werden können und die historisch das immer in sich heterogene „Bürgertum” bildeten. Es existiert also ein Akzeptanzverhältnis sich gegenseitig voraussetzender, nicht aufeinander rückführbarer Strukturfelder: Kapitalökonomie, Rechtsstaatsverhältnisse, kritisch-kreative Öffentlichkeit. Die Kategorie „Bürgerliche Gesellschaft” ist ein Korrelatbegriff, der Strukturen und Akteure in der Kategorie aufeinander bezieht — eben die Strukturprinzipien bürgerlicher Vergesellschaftung und ein „Bürgertum”, das diesen Strukturen entsprechend zuzurechnen ist.

Bourdieu und Luhmann: sozio­lo­gi­sche Doppel­be­ob­ach­tung der bürger­li­chen Gesell­schaft

1. Theorieproduktion und -rezeption nach den Kontingenzerfahrungen der bürgerlichen Welt

Beobachtet man Bourdieus und Luhmanns soziologische Theorieproduktion und die Rezeption dieser Theorien von dieser Kategorie der „bürgerlichen Gesellschaft” aus, dann wird plausibel, warum beide mit ihrer gemeinsamen Theoriearchitektur als soziologische Theorien parallel aufsteigen, auffällig und akzeptiert werden.

Die Theorieproduktion beider ist nicht der „Moderne” generell zuzurechnen, nicht pauschal als Selbstbeobachtung und -beschreibung der Moderne zu rekonstruieren. Bourdieus und Luhmanns Theorieproduktion vollzog sich in einem spezifischen Erfahrungs- und Erwartungsraum zwischen 1970 und 2000 in Europa: in der Europäischen Union, in der sich in dieser Zeit ein transnationaler Großraum bürgerlicher Vergesellschaftung ausbildete. Beide Theorien bilden sich in den Kernstaaten dieses bürgerlichen Großraumes, in Frankreich und in der Bundesrepublik; nationale Traditionen der Bürgertumsgeschichte übersetzen sich dabei in die Bildungsgeschichte der Theorievarianten.

Die Theorieproduktion bei beiden ist geprägt von der Kontingenzerfahrung bürgerlicher Gesellschaft, d.h. von der Erfahrung, dass es auch andere, „antibürgerliche” Strukturen und Akteure moderner Gesellschaften gab. „Bürgerliche Gesellschaft” erwies sich als eine mögliche, aber zugleich nicht notwendig als die Gesellschaftsformation der Moderne. Beide Theoretiker gehören einer Generation an, deren Kindheit von einer nationalsozialistisch formierten Moderne – sowohl in Deutschland wie im besetzten Frankreich – beherrscht wird; beide produzieren ihre soziologischen Theorien vor dem Hintergrund des Kalten Krieges, die von der Dauerpräsenz der ebenfalls nicht-bürgerlichen Gesellschaftsmoderne des „Sowjetsystems” bestimmt ist.

Beobachtet man die Theorierezeption beider Konzepte, so kann man sagen, dass sich die Rezipienten von Bourdieu oder von Luhmann darüber aufklären lassen, dass ei-ne soziologisch verfremdende Beschreibung der „bürgerlichen Gesellschaft” zwar deren Kritik, nicht notwendig aber deren Ende oder Transformation bedeuten muss. In dieser Rezeption unterscheiden sich beide Theorien kontrastscharf von der Kritischen Theorie bzw. neomarxistischen Kritik der Gesellschaft im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts, die einen „Spätkapitalismus” diagnostizierten und eine Transzendenz der bürgerlichen Gesellschaft auf eine andere Moderne hin theorieimmanent erwarteten. Natürlich sind Bourdieus und Luhmanns Theorien als soziologische Theorien so formuliert, dass sie auch für andere soziale historische Kontexte analytisch benutzbar sind und mit kognitivem Gewinn kommunizierbar sind. Aber — so meine These — im Kern hat die Theorieproduktion und -rezeption als Selbstthematisierung ihrer Gegenwartsgesellschaften funktioniert. Bourdieus und Luhmanns Soziologien sind von der Theoriearchitektur her komplementäre und konvergierende Selbstbeschreibungs- und Selbststeuerungstheorien der bürgerlichen Gesellschaft der Gegenwart nach ihrer Kontingenzerfahrung. Sie sind theoretischer Ausdruck der sich ihrer selbst gegenwärtigen „bürgerlichen Gesellschaft”.

2. Soziologische Reformulierungen der bürgerlichen Gesellschaft

Bourdieus und Luhmanns Theorieproduktionen vermögen der „bürgerlichen Gesellschaft” genaue Diagnosen zu stellen, weil sie soziologische Reformulierungen des Phänomens sind. Das ist für das Phänomen „bürgerliche Gesellschaft”, das bisher eine vertragstheoretische bzw, geschichtsphilosophische Selbstthematisierung kannte, neu. In dieser Hinsicht gewinnen die zwei Gemeinsamkeiten der Theoriearchitektur, die sozialtheoretische und die gesellschaftstheoretische, ihre diagnostische Kraft.

Die sozialtheoretischen Formeln von ,Habitus-Feld` bzw. ,Umwelt-System` konzeptualisieren eine Verschränkung von Individuum und Gesellschaft. Individuum und Gesellschaft, Akteure und Strukturen, sind damit in ein Entsprechungsverhältnis gebracht, in ein wechselseitiges Voraussetzungsverhältnis, so dass nicht das eine Moment das andere ,verzehrt`. Vor dem Hintergrund der Selbstthematisierungsgeschichte bürgerlicher Vergesellschaftung bedeutet das, dass nun soziologisch die „Autonomie” des Individuums als eine durchgängig vermittelte verstanden und rekonstruiert wird, während umgekehrt die „Strukturen” als auf die Potentialität der Subjektivität angewiesen präsentiert werden. Damit operiert die soziologische Reformulierung der „bürgerlichen Gesellschaft” grundsätzlich anders als eine klassische vertragstheoretische Beschreibung (Hobbes, Locke, Rousseau), in der die Gesellschaft durch die autonomen Individuen gestiftet wird, und anders als eine geschichtsphilosophische Beschreibung, die das durch eine Selbstbewegung der Geschichte (Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse) hervorgebrachte Bürgertum (Marx) als Agent des Geschichtsprozesses erschließt und es dabei beobachtet, wie es auf Grund der Widersprüche seiner Hervorbringungen von der Geschichte auch wieder abgeräumt und notwendig durch eine andere Konstellation substituiert wird. Durch die Verschränkungsformeln ,Habitus-Feld` und ,Umwelt-System` wird also bürgerliche Gesellschaft soziologisch beschreibbar.

Die auffällige Verschiedenheit beider Formeln lässt sich vielleicht mit den nationalen Bürgertumstraditionen erklären, die den Anschauungshintergrund für die abstrakten Kategorienpaare bilden. ,Habitus-Feld` setzt den Schwerpunkt auf die körperlich eingeübte, zur dauerhaften Erscheinung gebrachte Koexistenz von psychischen und sozialen Systemen und verweist damit auf eine französische Bürgertumstradition, in der das zur Erscheinung gelangende Individuum, in einer Haltung und in einem Bild auf Repräsentation angelegte Subjekt prominent ist. ,Umwelt-System` setzt den Schwerpunkt hinge-gen auf die „tangentiale Existenz” (Uwe Schimank 2002) von psychischem und sozialem System. Erwartungsmobil und gewitzt windet sich das Subjekt (das zur Umwelt gehört) zwischen den verschiedenen sozialen Teilsystemen, ohne dass das psychische System in seiner Möglichkeitsoffenheit von den sozialen Systemen wirklich erschöpft werden kann. Das entspricht eher der deutschen Bürgertumstradition einer kultivierten „Innerlichkeit”, der Reserve und dem Refugium gegenüber den Zumutungen der „Rolle”.

Beide Theorien gelangen jedenfalls im sozialtheoretischen Grundansatz zu einer soziologischen Reformulierung der bürgerlichen Gesellschaft, die sie gesellschaftstheoretisch ausarbeiten. Gesellschaftstheoretisch ist für beide Theorien charakteristisch, dass beide Ansätze gleich ursprüngliche und damit gleichrangige Größen der Gesellschaft auszeichnen. Innerhalb der ,Habitus-Feld`-Korrelation reflektieren sie parataktisch, also gleich ursprünglich, Aktionsfelder (Bourgeoisie [ökonomisches Kapital], soziale Netzwerke [soziales Kapital], wissenschaftlich und kulturell Gebildete [kulturelles Kapital]); innerhalb der ,Umwelt-System`-Korrelation reflektieren sie gleichrangig angeordnete Teilsysteme (geldgesteuerte Ökonomie, Rechtssystem, Wissenschaft und Kunst etc.), ohne dass diese Größen aufeinander reduziert würden. Obwohl Bourdieu mit dem Kapitalbegriff operiert, schreibt seine soziologische Theorie vom Ansatz her der Wirtschaft gerade keinen Primat zu (auch wenn manche Interventionen Bourdieus als öffentlicher Intellektueller anders klangen); vom Kapitalbegriff her sind Kultur und soziale Beziehungen als gleich ursprüngliche Größen zu begreifen. Indem die distinktionstheoretische Beschreibung Akteure beschreibt, die sich ständig erneut in sozialen Feldern zu einer Klassengesellschaft subtil klassifizieren, öffnet sie den Blick für die Aufstiegs- und Abstiegsprozesse, für die Exklusionen und Inklusionen einer „bürgerlichen Gesellschaft” — ohne dass das mit einer Transformationschance des ganzen Gefüges in der Theorie ausgezeichnet würde. Damit befördert Bourdieus Beschreibung die kritische Wahrnehmung des ,Elends der Welt‘, der sozialen Ungleichheit und der Kämpfe in der Gesellschaft. Er setzt den Dauerverdacht der bürgerlichen Gesellschaft gegen sich selbst fort, ohne dass ein Punkt, ein „soziales Feld”, eine Akteursgruppe oder eine Kapitalsorte in der Theorie genannt würde, von dem/der aus das Ganze zu transzendieren wäre.

Indem die systemtheoretische Beschreibung [1] das Funktionieren der funktionalen Ausdifferenzierung der Teilsysteme ohne Führungssystem demonstriert, belehrt sie im funktionalen Nachweis der Strukturen (Wirtschaftssystem, Rechts- und politisches System, Kunst, Wissenschaft) über eine auf Dauer gestellte bürgerliche Gesellschaft in der Moderne. Funktionale Ausdifferenzierungen sind von Konflikten getragen, aber diese Konflikte können wiederum funktional sein. Beide soziologischen Theorien haben kritisches Potential dann, wenn sie Überdehnungen eines Teilsystems, einer Kapitalsorte beobachten. Aber wegen der von der Theorie her behaupteten grundsätzlichen Gleichursprünglichkeit der ausschlaggebenden Größen gibt es keinen Punkt, von dem aus das Ganze gekippt oder transformiert werden könnte.

3. Soziologische Theorien als „gepflegte Semantik” eines neuen Bildungsbürgertums

Die drei Rekonstruktionen der Gemeinsamkeit — die der theorieinternen Architektur, die Beobachtbarkeit der Theorien von einem dritten Ort aus, den sie, drittens, soziologisch zur Sprache bringen — lassen schließlich eine weitere Gemeinsamkeit von Bourdieu und Luhmann beobachten: Beide soziologische Theorien offerieren eine Prämie auf kulturelles Differenzierungsvermögen, egal ob im Fall sozialer Ungleichheit oder funktionaler Differenzierung. Sie bieten ihren Rezipienten, den Soziologen, die Chance zu „gebildeten”, reflexiven Biographien inmitten komplexer Verhältnisse. Ob Kapitalsorten-Verschiedenheit oder Verschiedenheit symbolisch generalisierter Kommunikationsmedien: Immer geht es entlang einer „gepflegten Semantik” beider soziologischer Theorien um die Einübung in die Beherrschung differenter Codierungen, die auf keinen Fall verwechselt werden sollten, um von einer Kapitalsorte zur anderen oder von einem symbolisch generalisierten Kommunikationsmedium bzw. Teilsystem in das nächste überzugehen. Die Einheit des Verschiedenen in seiner Verschiedenheit aufzuweisen ist grundsätzlich eine bildungsbürgerliche Leistung. In der Fortsetzung dieser Bildungsleistungen sind beide soziologische Theorien nicht zuletzt Selbststeuerungs- und Verständigungssemantiken eines neuen Bildungsbürgertums.

[1] Luhmanns Systemtheorie vermeidet systematisch den Begriff „bürgerliche Gesellschaft”, weil er innerhalb seines westdeutschen Zeithorizontes deckungsgleich war mit einer Gesellschaftstheorie „kapitalistischer Gesellschaft” vom Standpunkt einer politischen Ökonomie. Seine Systemtheorie funktional ausdifferenzierter Teilsysteme der Moderne aIs soziologische Theorie der bürgerlichen Gesellschaft zu lesen, liegt allerdings wegen seiner dezidierten Auseinandersetzung mit der „Gesellschaftskonzeption des Marxismus-Leninismus” bzw. der neomarxistischen Soziologie nahe (vgl. Luhmann 1968).

Literatur

Bourdieu, Pierre 1982: Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft, Frankfurt/Main
Fischer, Joachim 2004a: Bürgerliche Gesellschaft. Zur historischen Soziologie der Gegenwartsgesellschaft; in: Clemens Albrecht (Hg.), Die bürgerliche Kultur und ihre Avantgarden, Würzburg, S. 97-118
Fischer, Joachim 2004b: Warenwerbung und Warentest oder Poetismus und Rationalismus. Komplementäre Sozialmechanismen in der bürgerlichen Massenkultur; in: Kai-Uwe Hellmann/Dominik Schrage (Hg.), Konsum der Werbung. Zur Produktion und Rezeption von Sinn in der kommerziellen Kultur, Wiesbaden, S. 49-62
Luhmann, Niklas 1968: Gesellschaft; in: Sowjetsystem und Demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende Enzyklopädie, Bd. II, Freiburg/Basel/Berlin, Sp. 959-972
Luhmann, Niklas 1984: Soziale Systeme. Grundriss einer allgemeinen Theorie, Frankfurt/Main
Nassehi, Armin/Gerd Nollmann (Hg.) 2004: Bourdieu und Luhmann. Ein Theorienvergleich. Frankfurt/Main
Schimank, Uwe 2002: ,Gespielter Konsens‘: Fluchtburg des Menschen in Luhmanns Sozialtheorie (Vortrag auf der Tagung Niklas Luhmann und die Kulturtheorie an der Universität Lüneburg 6.-8.12.2002; Ms.)

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