Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 170: Rückkehr der Bürgerlichkeit

Betrach­tungen über das Bürgerliche

Dolf Sternberger und die Metamorphosen des Bürgers nach 1945

aus: Vorgänge Nr.170 ( Heft 2/2005 ), S.3-20

Das Bürgerliche und alles mit ihm Verwandte besitzt heute offenkundig kaum noch einen guten Klang, geschweige denn größere Anerkennung in der Gesellschaft. Waren bürgerliche Verhältnisse und eine bürgerliche Lebensart vor nicht allzu langer Zeit mindestens noch für jene erstrebenswert, die sich aufgrund ihrer familiären Herkunft hinsichtlich Einkommen und Bildung erst zu ihnen emporarbeiten mussten, so scheinen sie seit längerem unter allgemeiner Geringschätzung zu leiden. Vor allem bei den in bürgerlichen Verhältnissen jüngst selbstverständlich Aufgewachsenen gibt es offenbar eine Absetzbewegung. Die hat als – vor allem jugendliches – Ausbruchsverhalten in Künstlertum, Boheme, aber auch politischen Radikalismus immer schon existiert, seit es das moderne Bürgertum gibt; in deren Gefolge entstanden im vergangenen Jahrhundert gesellschaftliche Milieus, politische Bewegungen oder künstlerischer Protest. Aber im Unterschied zu heute waren diese „bürgerlichen Fluchtbewegungen” gerade in der Heftigkeit, mit der sie sich gegen das Bürgerliche wandten, immer indirekt auch noch eine Bestätigung seiner gesellschaftlichen Rolle und Relevanz. Das gilt bis zum Extremfall der nationalsozialistischen Bewegung, für die Hitler in Mein Kampf programmatisch bereits Mitte der 1920er Jahre proklamierte, mit dem „verrotteten” Bürgerlichen und seinen – keineswegs nur jüdischen – Repräsentanten müsse und werde „rücksichtslos aufgeräumt” werden. Vergegenwärtigt man sich den ideologischen Gehalt der – heute häufig akademisch neu bürgerliche Wohn- und Arbeitszimmer schmückenden – Produkte des Agitprop kommunistischer Provenienz aus der Weimarer Republik, so sieht man, dass das Bürgerliche schon damals einen schweren Stand hatte. Freilich sah es dann nach der vollständigen Niederlage des nationalsozialistischen Deutschland und in den Jahren des frühen „Wirtschaftswunders” anders aus. Nun schien das erste Mal eine bürgerliche Gesellschaft, ja eine bürgerliche Republik auf deutschem Boden zu glücken und die Symbole bürgerlichen Erfolgs standen eine kurze Zeit ebenso im hohen Kurs wie dessen kulturelle und politische Symbole. So sehr schien die allgemeine Verbürgerlichung fortgeschritten, dass Helmut Schelskys Diagnose von der „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ ebenso populär wurde, wie die These vom „Volksparteiencharakter” ehemaliger Klassen- oder Milieuparteien. Und was war die Rede vom „Mittel-stand” anderes als der soziologisierende Ausdruck für die Verallgemeinerung bürgerlicher Lebensformen und -standards – wenn auch in empirischer und kultursoziologischer Sicht eher auf kleinbürgerlichem Niveau? Und war nicht das „Volk” in dem allgemein vertretenen „Volksparteienanspruch” selbst noch der kleinen FDP das sich als Allgemeines und Ganzes setzende Bürgertum? Wer damals am „Wirtschaftswunder” teilhaben, wer damals gesellschaftlich aufsteigen wollte, der hatte andere Maßstäbe nicht zur Verfügung.

Wer heute gesellschaftlich aufsteigen und Erfolg haben will, der wird sich kaum noch an jenen Maßstäben orientieren, die einst die „bürgerliche Gesellschaft” mit Sofaecken, Musiktruhen und Zimmerpalmen als den vermeintlich besseren Teil der Gesellschaft auszeichneten. Das war in Zeiten, wo die Topoi von der „guten” oder „besseren Gesellschaft”, zu der man gehören – oder von der man sich eben abgrenzen – wollte, mit dem der „bürgerlichen Gesellschaft” identisch waren. Wer heute protestiert und gegen die herrschende Form und Kultur der Gesellschaft aufmuckt, der deutet sie nicht länger als jene „bürgerliche Gesellschaft”, gegen die sich noch der Protest der 1960er Jahre richtete. Solange das Bürgerliche noch anerkannt war, blieben „unbürgerliche” Lebensverhältnisse – neben den zahlenmäßig und sozialstrukturell bedeutungslosen „Aussteigern” und den seit dem Ende des Ersten Weltkrieges zahlenmäßig abnehmenden „gefallenen Töchtern” – vor allem der großen Masse der Arbeiter und kleinen Angestellten vorbehalten. Bei ihnen reichten das Einkommen und oft auch die Bildung zur „Verbürgerlichung” nicht aus. Das stachelte ihren Ehrgeiz an, in beidem vorwärts zu kommen – was wiederum ihre Kinder häufig und nicht immer angenehm zu spüren bekamen, die es endlich schaffen sollten. Man muss angesichts der Misere des heutigen Bildungswesens daran erinnern, wie mächtig einmal die Arbeiterbildungsbewegung in Deutschland gewesen ist, in der aus eigenem Antrieb Bildung nicht als sozialstaatliches Kollektivgut und „Bürgerrecht” von Mittelstandsöhnen und Mittelstandtöchtern mehr oder weniger gelangweilt genossen und konsumiert, sondern als Ziel eigener und gemeinsamer Anstrengung von Unterprivilegierten selbst und häufig unter Opfern organisiert wurde. Gewisse Ausnahmen stellten auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch Adel und Militär dar, für die bürgerliche Maßstäbe nur dann Relevanz beanspruchten, wenn die Familien aus ihren Standesverhältnissen herausfielen und der bürgerliche Habitus ohne den vor allem im Osten verlorenen Grundbesitz und ohne das Offiziersleben mit Adjutanten für die entgangenen Standesprivilegien entschädigen musste – aber eben auch konnte. Für die Relevanz und Anerkennung, die das Bürgerliche einmal in der Gesellschaft besessen hatte, sprach am anderen Ende der gesellschaftlichen Dynamik nicht nur bei Adel und Militär auch oft die Verbissenheit, mit der wirtschaftlich Abgestiegene oder vom Abstieg Bedrohte an den äußeren Merkmalen einer Bürgerlichkeit festzuhalten suchten. Aber kann man heute noch ins Bürgertum auf- oder aus ihm absteigen? Wohl kaum: In der Gegenwartsgesellschaft sind Bürgerlichkeit, ist das Bürgerliche als Habitus und gesellschaftlich anzustrebendes Distinktionsmerkmal verblasst.

Stern­ber­gers Bürger-­Be­griff in unbür­ger­li­cher Zeit

Als Dolf Sternberger 1967 mitten hinein in den sich selbst als „antibürgerlich” deklarierenden Protest der sogenannten Studentenbewegung seine Aufsätze über das politische Gemeinwesen unter dem Titel Ich wünschte ein Bürger zu sein veröffentlichte (Sternberger 1967), war das gewissermaßen auch das Aufnehmen eines hingeworfenen Fehdehandschuhs durch einen Repräsentanten eben jener Bürgerlichkeit. Denn die Studentenbewegung hatte neben der Kritik der „bürgerlichen Wissenschaft” an den Universitäten auch die Kritik an der „bürgerlichen Kleinfamilie” mit ihrem „bürgerlichen Besitzdenken”, der „bürgerlichen Sexualmoral”, ja der „bürgerlichen Sauberkeitsideologie” zu ihrem zentralen Anliegen gemacht. Viele von Sternbergers Professorenkollegen werden mit ihm sympathisiert haben – aber nicht alle auch mit seinem politischen Begriff von Bürgerlichkeit. Um diesen ging es letztlich den sich revolutionär aufspielen-den Protestlern mit ihrem Angriff auf die „bürgerliche (Klassen-)Herrschaft” – und ihn zu rechtfertigen und zu verteidigen war das Ziel Sternbergers. Symptomatisch angelegt war in dem antikapitalistischen Protest gegen „bürgerliche Klassenherrschaft” ein politischer Machtanspruch, die „bürgerliche Demokratie” in Gestalt ihres parlamentarischen Repräsentativsystems zugunsten eines oft nicht weiter präzisierten „Systemwechsels” zu bekämpfen. Hierbei sei von den sich nach und nach aus dem Zerfall der ursprünglichen Studentenbewegung entwickelnden explizit autoritären Kaderorganisationen abgesehen, die sich an Albanien, China, Nordkorea oder Nordvietnam orientierten; ebenso vom aller freiheitlichen Demokratie nur im Westen Lippendienste leistenden DKP-Lager. Demgegenüber wollte Dolf Sternberger in seinen politischen Texten an einer Gestalt des Bürgerlichen festhalten, die zunächst kaum etwas mit dem soziologisch und sozialhistorisch neuzeitlichen Bürgertum zu tun zu haben schien. Denn auch wenn es zwischen den gelegentlich als „Scheißliberale” titulierten Professoren, Politikern und Journalisten und den sich oft in romantischer Identifikation mit einem revolutionären Subjekt – sei es dem Industrieproletariat oder den antiimperialistischen Befreiungsbewegungen der sog. Dritten Welt – als Avantgarde gerierenden Protestlern einen Streit um die Rolle des Bürgerlichen zu geben schien, so redeten sie doch inhaltlich gewaltig aneinander vorbei. Der von ihnen jeweils benutzte Begriff des Bürgerlichen bezeichnete grundlegend verschiedene Dinge und Verhältnisse.

Sternberger ging es um einen in der „Politik” des Aristoteles wurzelnden Republikanismus, dessen neuzeitlich anverwandelte Form er in der parlamentarischen Demokratie, insbesondere Großbritanniens, verwirklicht sah: „Ich vermag zwischen Lockes Lehre vom Ursprung des Staates aus menschlicher Vereinbarung und jenem berühmten Satze des Aristoteles, wonach der Mensch – der Mensch schlechthin und allgemein – ein bürgerliches Wesen sei (ein zoon politikon), keinen irgend erheblichen Unterschied wahrzunehmen”, schreibt er, und erwähnt eben dort zustimmend einen englischen Kollegen, der „zwar in komischer Verdrehung”, aber doch berechtigt, Aristoteles den ,ersten Whig‘ genannt hatte (Sternberger 1964: 26). Interessant ist die von Sternberger entgegen einer auch im sonstigen Neo-Aristotelismus – etwa bei Hannah Arendt – gebräuchlichen Übersetzung von politikos bzw. politikon nicht durch „politisches Lebewesen” und „politisch”, sondern durch „Bürger” und „bürgerlich”. Der Begriff des „Bürgers” wird hier also scheinbar zum anthropologischen Begriff des „Menschen schlechthin” gewandelt und zunächst scheinbar jeglichem soziohistorischen Kontext entrissen. Aber wäre dem so, dann müsste der Mensch schlechthin, also auch als der Herrschaft unterworfenes Subjekt, „Bürger” bleiben. Mir scheint in dem Zitat eine Ungenauigkeit Sternbergers vorzuliegen, der – wie Aristoteles – teleologisch sagen will (und anderswo deutlich macht), dass der Mensch auf ein bürgerliches Leben in einer Gemeinschaft von Gleichen seinem Wesen nach „angelegt” sei und auch unter Fremdherrschaft bleibe, dass er aber zur Verwirklichung seines Wesens als „Bürger” einer bestimmten Verfassung des Gemeinwesens bedürfe, die es nicht immer und überall gäbe. Diese Verfassung beruht – und hierin besteht die Übereinkunft mit Locke in dem obigen Zitat – auf der Vereinbarung zwischen Menschen, die sich als Gleichberechtigte anerkennen und die sich nur selbst beschlossenen Gesetzen oder von ihnen bestimmten Amtsinhabern unterwerfen. Den von Kant wenn nicht zuerst gebrauchten, dann im Deutschen populär gemachten Begriff des „Staatsbürgers” hat Sternberger deshalb zeitlebens abgelehnt, weil nach ihm „mit diesem zusammengesetzten Ersatzworte nicht viel Staat zu machen [war – M.G.], weil es den Staat schon voraussetzt, den die Bürger, ginge es mit rechten bürgerlichen Dingen zu, ja erst bilden sollen. Man hat entweder Bürger des Staates oder einen Staat der Bürger – kaum aber beide zugleich” (Sternberger 1967: 13).

Mindestens seit der „Erfindung des Politischen bei den Griechen” (Christian Meier) besteht also die Möglichkeit, dass sich das von Natur aus angelegte Wesen des Menschen als „Bürger” in einer auf Vereinbarung unter Gleichen beruhenden Verfassung verwirklicht. Nach Aristoteles‘ Politik manifestiere sich dieser Status vorrangig darin, dass er „wechselweise bald regiert, bald gehorcht” (I,1,2) indem er „teilhabe an den Gerichten und an der Regierung” (III,1,6).

Der „Bürger” – eine kleine Begriffs­ge­schichte

Diesem rein politisch gebildeten Begriff des „Bürgers” der Antike steht der sozialhistorische Klassenbegriff des 18. Jahrhunderts gegenüber, in dem sich zunächst – etwa in Adam Fergusons Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft – das moderne Wirtschafts- und Bildungsbürgertum zum politischen Subjekt der Aufklärungsbewegung stilisiert – „stilisiert”, weil daran vor allem in Frankreich sehr viele Adelige maßgeblichen Anteil hatten. In Ruflektion der existierenden ständischen Verhältnisse bezieht sich der Begriff des „Bürgers” hier auf einen Teil, seinem Selbstanspruch nach den „aufgeklärten” und „produktiven” Teil einer Gesellschaft von Ständen, dem die Mitwirkung an der politischen Leitung des absolutistischen Staates verwehrt, ja mehr noch, dem seine „bürgerlichen Rechte und Freiheiten” nur unzureichend abgesichert sind. Um diese Rechte dreht sich zunächst die Emanzipationsbewegung, ehe sich 1789 in Frankreich der Dritte Stand zur „Nation” erklärt und die Ständegesellschaft vorerst hinwegfegt. Dieser Verallgemeinerung des bürgerlichen Standesinteresses und Übernahme der königlichen Souveränität durch das „Volk”, in dem sich ein Teil der Gesellschaft repräsentativ anstelle des Ganzen setzt, folgen spätere Interpretationen wie die berühmteste und wirkungsreichste von Karl Marx und Friedrich Engels, es habe sich nicht um Verallgemeinerung von Menschheitsidealen, sondern um deren Usurpation und die Errichtung einer bürgerlichen Klassenherrschaft gehandelt.

Für diese Interpretation gab es freilich bis weit ins 20. Jahrhundert hinein reichlich politischen Anlass, wenn man zum Beispiel an die Diskrepanz denkt, die zwischen der Decdaration des droits de l’homme et du citoyen 1789 und der Entwicklung des Wahlrechts bis zum Endes des Zweiten Weltkrieges besteht. Interessant ist in jedem Fall, wie sich das Verhältnis von Partikularem und Allgemeinem im Begriff der „bürgerlichen Gesellschaft” im Sprachgebrauch bis heute reproduzierte: mal bezeichnet er einen Teil, mal Qualität und Anspruch der gesamten Gesellschaft. In beiden Fällen handelt es sich nicht um den republikanischen Begriff. Teile der Arbeiterbewegung jedenfalls bestritten den politischen Allgemeinheitsanspruch der bürgerlichen Emanzipation – idealtypisch gesehen – bis 1989. Die für die deutsche Entwicklung im 19. Jahrhundert spezifische „bürgerliche” Staats- und Rechtstheorie projizierte den Allgemeinheitsanspruch auf den „Staat” bzw. „Rechtsstaat”, den schon Hegel als „Verwirklichung der sittlichen Idee” stilisiert hatte. Hier mutierte, etwa in der einflussreichen Staatstheorie Heinrich von Treitschkes, die – freilich von den konkreten sozioökonomischen und zum Teil, etwa bei den Frauen, auch politischen Verhältnissen abgelöste – Vorstellung der republikanischen Rechtsgenossenschaft (civitas) zum „Volk” (populus) als Quelle des Rechts und amalgamierte sich mit dem imperialen Souveränitätsgedanken des herrschaftlichen Machtstaates fürstlicher Provenienz. Her-aus kam im Bismarck-Reich, also dem ersten deutschen Nationalstaat, der Bürger als „Untertan” und nicht als Schöpfer des Staates.

Die 1960er Jahre verhalfen zunächst dem sozialhistorischen Klassenbegriff des Bürgerlichen zu einer überraschenden Renaissance weit über die marxistische Theorie im engeren Sinne hinaus. Überall, von der Soziologie über die Kunst bis – besonders – zur Wissenschaft und Erziehung, wurde deren „bürgerlicher” Charakter nun als Verfehlung eines wünschenswert Allgemeinen kritisiert. Positive Bestimmungen oder Realisierungsversuche dieses vermeintlich über die Menschenrechte und die Demokratie hinausgehenden Allgemeinen sind aber kaum erinnerlich oder erinnernswert – jedenfalls wenn man den beträchtlichen, wiewohl relativen Erfolg der neuen Frauenbewegung hinsichtlich der Gleichstellung in Bildung und Beruf (weniger in der Organisationsweise des Privatlebens, wo sie nach wie vor die Hauptlast tragen) nur als immanenten Fortschritt wertet. Der republikanische Bürgerbegriff spielte bis Ende der 1970er Jahre noch keine Rolle; gerade bei den sich für besonders kritisch ausgebenden Systemkritikern galt der zeitweise populäre Begriff der „Bürgerinitiativen” in denunziatorischer Manier als „systemstabilisierend”. Symptomatisch ist die damalige Kritik und Ablehnung der späterhin bei ehemaligen Linken so populär werdenden Hannah Arendt wegen ihrer „reaktionären” Totalitarismustheorie und ihres eo-aristotelischen, in den Augen ihrer Kritiker bis hin zu Jürgen Habermas überholten republikanischen Verständnisses der Demokratie als einer Gemeinschaft freier Bürger und Bürgerinnen. Erst die „Krise des (Neo-)Marxismus” im Westen, wie sie etwa in der damals noch einflussreichen Zeitschrift und Redaktion Probleme des Klassenkampfes – wer kann ihren bis heute gebräuchlichen Titel Prokla eigentlich noch dechiffrieren? – seit Mitte der 1970er Jahre diskutiert wurde, als sei er nicht bereits spätestens seit dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Spaltung der Arbeiterbewegung permanent in der „Krise” seiner theoretischen Erklärungs- und politischen Mobilisierungskraft gewesen, erst das Aufkommen der neuen sozialen Bewegungen gegen Atomkraft und für Frieden und Ökologie, vor allem aber die wachsende Bedeutung der Dissidentenbewegungen in Osteuropa und die ersten Erfolge der Solidarnosc in Polen führten auch im Westen zu einer Neubewertung und Renaissance des politischen Bürgerbegriffs. Auf dem Umweg über Osteuropa entdeckte die westeuropäische Linke – in Frankreich früher als in Westdeutschland – den politischen Republikanismus neu. Hannah Arendt – bezeichnenderweise nicht aber Dolf Sternberger – wurde nun international zu seiner Ikone. Manche, die eben noch Georg Lukäcs‘ Geschichte und Klassenbewusstsein studiert hatten, lasen nun enthusiasmiert Arendts Über die Revolution. Bei ihr boten sich für die ehemalige Linke angesichts ihres Geschlechtes, ihrer Exilantenrolle und ihres – keineswegs unproblematischen – Verständnisses der (amerikanischen) Republik als „revolutionärer Gründung von Bürgern” attraktivere Ansatzpunkte als bei Sternberger, der in Westdeutschland einen Mangel an „Verfassungspatriotismus” unter seinen Bürger und Bürgerinnen beklagte.

Bürgerliche Lebens­formen nach 1968 – Erinne­rungen und Beobach­tungen

In seinem zuerst Mitte der 1930er Jahre im nationalsozialistischen Deutschland veröffentlichten Buch Panorama oder Ansichten vom 19. Jahrhundert schreibt Sternberger in einer Zwischenbemerkung über die Reformbewegung (Jugendstil, Lebensreform), „der das heutige modernistische Selbstbewusstsein seine sämtlichen Motive und Argumente verdankt”, jenen „Überwindern”, die glaubten, das von ihnen Abgelehnte und Überwundene sei ohne Rest vergangen, ins Stammbuch: „Um es freundlicher auszudrücken: nicht jeder, den man heute das Bürger-Milieu von ehedem kräftig persiflieren hört, hat darum aufgehört, selber ein solcher ,Bürger` zu sein” (Sternberger 1946: 157f.). Diese Beobachtung scheint mir auch auf das heutige Verhältnis der meisten ,Alt-68er` zum Bürgerlichen zuzutreffen, das sie noch in den 1970er Jahren theoretisch und häufig auch pädagogisch bekämpften.

Offenkundig ist in dem Sternberger – Zitat nunmehr vom sozioökonomischen oder auch kulturellen Begriff des Bürgerlichen die Rede. Der Abschnitt, dem das Zitat entstammt, handelt vom „Innern des Hauses”, also vom Wohnraum des intimen Lebens, den sich die Menschen mehr oder weniger bewusst gestaltend schaffen, darin ihre Lebensauffassung zum Ausdruck bringend. Sternberger erinnert gleich zu Beginn des Buches daran, dass diese Lebensauffassungen perspektivisch immer vom – in diesem Falle soziologischen – Standpunkt des Betrachters her gedeutet und begriffen werden müssen. So sei hier persönlich nur soviel angedeutet, dass meine nachfolgenden Beobachtungen ohne die eigene Erfahrung bürgerlicher Sozialisation auskommen mussten. Meine Mutter wuchs im beengten Milieu einer Mietskaserne in einer tschechoslowakischen Industriestadt als Kind eines einfachen Polizeiwachmanns auf. Nach dem Besuch des Lehrerseminars noch vor 1945 wurde sie Grundschullehrerin und war durch Flucht und übereilte Heirat an den nördlichen Stadtrand Hamburgs verschlagen worden. Schnell nach meiner Geburt wurde sie am Ende des furchtbaren Hungerwinters 1946/47 sitzengelassen und musste nun als alleinstehende Flüchtlingsfrau gegen mancherlei Widrigkeiten sich selbst, das aus Trümmersteinen gebaute und hoch mit Bausparverträgen belastete Haus und mich als keineswegs pflegeleichtes Kind durchzubringen versuchen. Ich erlebte in den 1950er Jahren eine Jugend, die keinem der üblichen soziologischen Milieus zuzuordnen gewesen wäre – gewiss nicht dem bürgerlichen. Dafür fehlte es hinten und vorne an Geld, vor allem aber in dem mühsam abzuzahlenden Haus an dem entsprechenden Interieur und Lebensstil. Der Rucksack, mit dem meine Mutter 1946 als einzigem Überbleibsel der früheren Existenz einer vierköpfigen Familie nach monatelanger Flucht in Hamburg angelangt war, enthielt nur einen kleinen Silberlöffel, den sie anlässlich ihrer ersten Verlobung von der Mutter des später gefallenen Offiziers als Andenken erhalten hatte; die spärlichen Möbel waren gebraucht, die Regale aus Brettern selbst gezimmert, die ersten Läufer aus Sisal. Aus Winkeleisen, wie sie am Bau verwendet werden, hatte der Dorfschmied nach der ldee meiner Mutter das Gestell eines Couchtisches geformt, in dem einfaches Fensterglas die Tischplatte bildete (er steht bis heute in meinem Arbeitszimmer). Unser Leben spielte sich im Sommer wie Winter überwiegend auf dem Gelände des direkt angrenzenden Sportclubs ab, dessen Mitglieder wir aufgrund der Heirat meiner Mutter mit dem Sohn eines der Gründungsmitglieder waren und blieben. Hier, auf dem großzügigen Freigelände am Rande der Stadt, traf ich in den 1950er Jahren auf – durchaus auch finanziell – gehobenes Bürgertum; allerdings kannte ich es nur im Sportdress und in Freizeitstimmung. Als meine Mutter ihren ersten fahrbaren Untersatz, ein zitronengelbes Goggomobil, Mitte der 1950er Jahre auf dem Parkplatz des Sportclubs zwischen den Isabellas, Opel Kapitäns und ersten Mercedes-Kabriolets platzierte, erntete sie viel Spott und Gelächter; ich bat sie, mich mit diesem Gefährt nicht von der Schule abzuholen. An Besuche in den Stadtwohnungen und Häusern meiner jugendlichen ,Sportkameraden` kann ich mich nicht erinnern. Wochentags spielte ich auf dem einsamen Gelände mit der Tochter des polnischen Platzwartes, mit der ich auch die zunächst einklassige Dorfschule besuchte, die man nach halbstündigem Fußmarsch durch Wiesen und Felder erreichte.

Mit welchem Staunen, aber auch von Anfang an mit welcher Bewunderung und Sehnsucht erlebt ich dann die ersten „bürgerlichen Wohnungen” meines Lebens – und zwar bewusst recht eigentlich erst während meiner späten Studenten- und ersten Assistentenjahre bei Besuchen in Berlin und Hannover in den Wohnungen akademischer Kollegen. Hier schien das mir – seit jungen Jahren ein bewundernder Leser Thomas Manns und der bürgerlichen Romane des frühen 20. Jahrhunderts – nur literarisch vertraute Lebens- und Stilgefühl des Bildungsbürgertums ein Refugium gefunden zu haben: weiträumige Wohnungen und Zimmerfluchten, Bücherwände mit dem Ausmaß
von Bibliotheken, die keineswegs nur die 42 blauen Bände der MEW und das bunte Spektrum der Edition Suhrkamp enthielten. Der eine sammelte die berühmten und schönen Erstausgaben des Malik -Verlages aus der Weimarer Republik, der andere historische Aufnahmen von Beethoven-Symphonien; ein anderer seit langem Meissner Porzellan und konnte deshalb schon in den 1970er Jahren durchaus größere Geselligkeiten auf blauem Zwiebelmuster – selbstverständlich mit Spatensilber – bewirten. Andere waren stolz auf ihre – keineswegs immer nur geerbten – Kirschholzmöbel aus dem Biedermeier. Um es pointiert zu sagen: selten bin ich in Kreisen dieses linken akademischen Milieus auf Wohnungen und einen Lebensstil gestoßen, der versuchte, im Ein-klang mit der wissenschaftlichen Kritik an der bürgerlichen Gesellschaft auch einen an-deren Lebensstil zu entwickeln, der sich – wenn auch nur symbolisch – vom frühen 20. Jahrhundert abhob. Über die Jahre – in die wir alle seit den 1970ern gekommen sind – hat sich diese Verbürgerlichung mit dem angesammelten Wohlstand eher noch gesteigert: Hauskonzerte, Kunstmäzenatentum und der Zweitwohnsitz in der Toskana, Provence oder wenigstens auf Mallorca sind hinzugetreten.

Dies sei hier ohne Häme festgehalten; ich selbst unterscheide mich angesichts meiner Herkunft nur durch den Grad der Selbstverständlichkeit, mit der diese Neo -Bürgerlichkeit des akademisch linksliberalen Milieus heute von ehemaligen „Systemkritikern” der „bürgerlichen Gesellschaft” gelebt wird. Die Aufsteiger, die diese nachgeahmte Bürgerlichkeit angesichts ihrer Herkunft bewusst anstreben mussten, oft nur orientiert an literarischen Vorbildern und ungelenk und stilunsicher in der Realisierung – unterscheiden sich von jenen, die nach einer jugendlichen Phase der Absetzung nur in das ihnen Vertraute wiedereintraten, noch heute durch eine Art Stallgeruch. Bei Nicolaus Sombart findet sich ein Satz, der diese Differenz verdeutlicht: „Aber genaue Vorstellungen von einer Karriere, einem Berufsziel, hatte ich überhaupt nicht. Habe ich eigentlich nie gehabt, nur ein sicheres Gefühl für die mir angemessene soziale Position” (Sombart 2000: 280). Das sagt einer, der als Sohn des berühmten Gelehrten Werner Sombart mit, wie er berichtet, „50000 Büchern im Haus” groß wurde und bereits als kleiner Junge mit den bedeutendsten Zeitgenossen der Epoche aus Wissenschaft und Kultur Umgang pflegte. Übrigens erzählt er in seinen Erinnerungen auch ausführlich von Sternberger, in einem von großer Sympathie getragenen Bericht, der freilich wie stets bei ihm die eigene Bedeutsamkeit nicht unterschlägt. Beiläufig heißt es bei Sombart über Sternbergers Heidelberger Wohnung in der unmittelbaren Nachkriegszeit: „Ich war beeindruckt von der großen Bibliothek, die zwei durch eine Schiebetür verbundene Räume in seiner Wohnung einnahm, die sich in einer herrschaftlichen Villa in Neuenheim befand […] Das gefiel mir – wie die eleganten Anzüge, die er lässig zu tragen pflegte” (Sombart 2000: 96). Bei Sternberger handelte es sich also offenkundig um einen „Bourgeois”, der zugleich republikanischer „Bürger” sein wollte.

Die interessante Frage über das – vielleicht allzu – Persönliche hinaus ist nun aber: warum hat die Generation von „Systemkritikern” – wie sie sich einmal selbst definierte und mit dem System immer auch das „bürgerliche” weit über die politische Herrschaftssphäre hinaus meinte – sich bei aller Veränderung im sozialen Verhalten und in der politischen Orientierung dann doch wieder – bewusst oder unbewusst – so sehr am bürgerlichen Lebensstil orientiert, ihre häusliche Umgebung danach gestaltet, ihre kulturellen Bedürfnisse daran ausgerichtet? Fehlte es gerade dieser Generation, deren Parole unter anderem doch auch einmal „Die Phantasie an die Macht” lautete, an schöpferischer Gestaltungskraft für Eigenes, so dass ihr am Ende nur die Mimikry des neobürgerlichen Lebensstils geblieben ist?

Stern­ber­gers Gegenwart und die scheinbare Verbür­ger­li­chung von 1968

Es sollte über die Schilderung der „Alt-68er” und ihres Lebensstils nicht vergessen werden, dass das Bürgerliche heute nicht mehr hoch im Kurs steht. Viele aus dieser Generation, überdurchschnittlich häufig in lehrenden und Sinn vermittelnden Berufen als Lehrer, Professoren oder Publizisten tätig, erleben das zuhause als Erzieher ihrer inzwischen zumeist schon erwachsenen Kinder oder im Umgang mit Jugendlichen. Nicht wenige weichen aus Frustration in die früher bloß verachtete ,Kulturkritik` aus – und bestätigen damit einmal mehr und ungewollt ihr hinter der gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung zurückbleibendes Bewusstsein. Denn jeder Blick ins Fernsehen oder die Illustrierten belehrt über das, was heute „in” ist: im kritisierten Zeitalter der ,Globalisierung` dominieren öffentlich andere Zeichen und kulturelle Signale. Werte sind ,mega-out`; wer sich zu solchen bekennt, gilt schon deswegen als nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Dem notorisch bürgerlichen „Guten, Schönen und Wahren” hat längst die bis in die Werbung eingedrungene, sich für besonders abgeklärt haltende Mischung aus Konstruktivismus und Relativismus Platz gemacht; Zynismus gilt nicht mehr als abstoßend.

Der Buchtitel Ich wünschte ein Bürger zu sein würde gewiss, nicht nur wegen seines inzwischen geradezu altfränkisch wirkenden, aber korrekten sprachlichen Ausdrucks, im modernen Lektorat, das sich sowieso nur noch als akquirierende und verkaufsfördernde Institution versteht, als „Umsatz schädlich” zurückgewiesen. Und in der Tat strahlt er ja weniger Zuversicht als Resignation aus und war ursprünglich von dem großen Althistoriker Theodor Mommsen „in bitterer Gemütsverfassung” 1899 in seinem Testament formuliert worden. Der „Alt-48er” sah im autokratischen Bismarck-Regime des auch von ihm ursprünglich glühend ersehnten deutschen Nationalstaates alle seine freiheitlichen Hoffnungen betrogen; mit dem ihm verwehrten Bürgerstatus bezog sich Mommsen wie Sternberger auf die antiken Vorbilder. Sternberger hat in seinem Titel, wie er hoffte, „bei unverändertem Wortlaut die Zeitform unmerklich verschoben”, so dass er ihm nunmehr geeignet erschien, „den Begriff des Bürgers zu rehabilitieren” (Sternberger 1967: 7). „Hier auf dem Buchtitel”, so fährt er in der Einleitung 1967 fort, „ist der Sinn eher futurisch: ich möchte ein Bürger sein. Etwas vom Stoßseufzer mag darin nachklingen, doch soll die Hoffnung nicht begraben sein, vielmehr geweckt werden” (ebd.).

Man wird heute bezweifeln dürfen, dass diese Hoffnung sich erfüllte. Unbeabsichtigt hat sich Sternberger mit seinem Zitat und dem darin und in seinen sonstigen Texten enthaltenen Plädoyer für eine republikanische Bürgerrolle erneut in die resignative Tradition Mommsens gestellt. So wenig ihm unmittelbar nach Erscheinen seiner Sammlung über die unmittelbare Umgebung als akademischer Lehrer hinaus Wirkung und Erfolg beschieden waren, so wenig wird man heute, in ähnlichem Abstand zu den 1960er Jahren wie Mommsen zur Reichsgründung, sagen können, dass der Schwung der 68er die Politik „republikanischer” hat werden lassen, dass die politische Alltagskultur Deutschlands durch „bürgerliches” Bewusstsein geprägt ist.

Manche werden diesem Urteil spontan widersprechen und auf alles verweisen, was sich ihrer Meinung nach seit den 1960er Jahren zum Besseren gewandelt hat. Und in der Tat sind Fortschritte in Politik und Kultur – vor allem in den 1970er Jahren – gemacht worden, die nicht zu verachten sind und an denen die Akteure und Antriebe aus den späten 1960er Jahren ihren positiven Anteil haben. Zahlreiche Beispiele ließen sich nennen von der Strafrechtsreform über die gesetzliche Gleichstellung von Frauen bis hin zur damals von vielen Linken als ungenügend bekämpften Mitbestimmung in Wirtschaft und Hochschulen. Gewiss kann man auch im langfristigen Ausstieg aus der Kernkraft, im Umweltschutz und in vielen anderen Bereichen Fortschritte erkennen. Aber bei Sternbergers Wunsch geht es ja nicht um Politikinhalte, sondern um den geistigen und praktischen Gehalt der Bürgerrolle und der Republik. Auch da werden wohl manche auf das zahlenmäßig unbestreitbar gewachsene und thematisch breit gefächerte Engagement von hunderttausenden Gesellschaftsmitgliedern verweisen und zurückfragen, wie man angesichts dieser bedeutsamen Ausweitung der Partizipation an allem und jedem zu so einem skeptischen Urteil kommen könnte.

Wer so zurückfragte, bestätigt auf ungewollte Weise die skeptische Diagnose, weil er im republikanischen Sinne nicht zwischen bürgerlicher Mitwirkung an der Regelung allgemeiner Angelegenheiten und der durchaus oft engagierten und legitimen Vertretung von partikularen Interessen in der pluralistischen Zivilgesellschaft zu unterscheiden vermag. Die Unterscheidung fällt empirisch im Einzelfall oft nicht leicht und was nur partikularen Interessen dient, wird in einer Gesellschaft regelmäßig umstritten bleiben, die keinen positiven Inhalt vom bonum communis mehr über die Menschenrechte hinaus anerkennt. Deshalb ist sie aber nicht normativ und prinzipiell unwichtig, wenn man den republikanischen Gedanken nachvollziehen will. Nach dieser Unterscheidung verdient eben nicht jede gesellschaftliche Partizipation, wie positiv und bedeutsam für sich auch immer betrachtet, als Indiz republikanischen Bürgergeistes angeführt zu werden, sondern nur solche, die sich direkt auf die Republik, auf den Erhalt ihres freiheitlichen Charakters und die Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen gründet. Gerade letztere ist in der gesellschaftlichen Partizipation nicht zu gewährleisten, in der die Menschen nicht nur für ihre Interessen und Ziele streiten, sondern auch über ganz unterschiedliche Ressourcen verfügen, die sie dabei einsetzen können. Sternberger machte aber zum Beispiel 1980 in einer Rede zur Feier des Darmstädter Stadtjubiläums den Unterschied so klar: „Die Bürgerschaft ist selbst ein Staatsorgan, das umfassendste von allen” (Sternberger 1980: 20), und nur als handelnde Mitglieder dieses „Staatsorgans” – und vor dem Recht bzw. Gericht – erfüllen die Bürger und Bürgerinnen untereinander die entscheidende Demokratie gewährleistende Voraussetzung: sie handeln als „homoioi, das ist die untereinander Gleichen” (Sternberger 1964: 249). Diese künstliche Gleichheit kehrt in der Gleichgewichtigkeit der Stimme bei Wahlen nach dem sog. opov-principle (one person – one vote) und in der sich daraus ergebenden Gleichheit der Repräsentanten der Bürgerschaft in den Parlamenten wieder. Dass es erst diese politisch hergestellte Gleichheit ist, die Partizipation im republikanischen Sinne demokratisch werden lässt, wird in der neueren Partizipations Literatur über neue soziale Bewegungen und NGOs nicht selten vergessen. Wo aber gesellschaftliche Partizipation ungefiltert durch die gleichheitsbasierten Ämter und Institutionen der republikanischen Ordnung direkt auf die Gesetzgebung oder Regierung Einfluss gewinnt, da leidet mit der Gleichheit der demokratische Charakter des Gemeinwesens – gleichermaßen ob es sich um das Lobbying eines Industrieverbandes oder den Erfolg einer „Bürgerinitiative” handelt.

„Der bürgerliche Freisinn kann sich freilich auch nicht im Abfassen und Unter-zeichnen von Protestresolutionen erschöpfen” (Sternberger 1980: 20), sondern äußert sich republikanisch in der Polis zunächst, wie schon zitiert, direkt in der „Teilhabe an den Gerichten und an der Regierung”, nun aber in der modernen Massendemokratie im Akt der demokratischen Wahl. Als Wähler und Wählerin üben die Bürger und Bürge-rinnen also ein öffentliches Amt aus, handeln als Teil eines „Staatsorgans”. Sternberger zitiert dazu zustimmend Georg Jellinek aus dessen Allgemeiner Staatslehre: „Auch das ‚ Wählen selbst ist Tätigkeit für den Staat, also Organhandlung”( zit. n. Sternberger 1964: 272). Der Unterschied zur gesellschaftlichen Partizipation liegt darin, dass der Wähler oder die Wählerin im Wahlakt „nicht nur eine Teilhabe bekundet, nicht nur eine Meinung äußert wie bei Meinungsumfragen, sondern vielmehr eine Entscheidung trifft und also einen staatlichen Akt vollzieht, der an Kraft und Rang einer parlamentarischen Gesetzesverabschiedung oder einem Kabinettsbeschluss verglichen werden kann” (Sternberger 1980: 16).

Dazu passt eine Anekdote, die Joachim Fest in seinem Sternberger -Porträt unter dem Titel Genie der Vernünftigkeit berichtet. Demnach liebte Sternberger die Verwendung des Begriffs „Staatsfreund” von Friedrich Schiller. Die „staatsfreundliche” galt ihm als die „eigentliche politische Richtung” (Sternberger 1975: 93). Dabei muss man allerdings seinen von der antiken Polis bzw. Republik geprägten Sinn des Wortes „Staat” im Auge behalten: „Es meint gerade keine herrschaftliche, irgend monopolistische oder gar monolithische Gesellschaftsordnung, sondern im Gegenteil eine verfassungsmäßige, vertragliche und verträgliche Ordnung, die zuletzt auf bürgerlichem Übereinkommen beruht, so wie es die lange Ahnenreihe der großen Staatsdenker des Abendlandes gelehrt haben und wie es die Griechen, die Römer, die Engländer, die Amerikaner und auch die Franzosen in ihren glücklichsten Momenten vorgemacht haben. Simpel ausgedrückt: Staat heißt Demokratie. Verfassungsmäßig geregelte bürgerliche Ordnung. Civil Gouvernement.” (ebd.). Fest berichtet dazu: „Als ich gelegentlich dagegen hielt, so ohne jede nuancierte Bestimmung gehe der kritische Ur-Gegensatz verloren, der zwischen Staat und Bürger auch gesetzt sei, brauste er geradezu auf ,Weit vor solchen Gegensätzen steht das Ur-Einvernehmen.” (Fest 2004: 103) Man trifft hier erneut auf den auf Aristoteles zurückgehenden Republikanismus Sternbergers – aber auch Joachim Fests in der deutschen Tradition stehendes Denkmodell eines unabhängig von der Bürgerschaft
bestehenden Staates. Mit diesem Denken dürfte Joachim Fest heute für die politische Alltagskultur ungleich repräsentativer sein als Sternberger; vielleicht gerade eben repräsentativ für jene, die im heißlaufenden Globalisierungsdiskurs nunmehr plötzlich die angeblich schwindende Handlungsfähigkeit des (National-)Staates zu beklagen beginnen, dem sie vorher misstrauten.

Literatur

Fest, Joachim 2004: Genie der Vernünftigkeit; in: Ders.: Begegnungen, Reinbek, S. 87-120 Sombart, Nicolaus 2000: Rendezvous mit dem Weltgeist, Frankfurt/Main
Sternberger, Dolf 1946: Panorama oder Ansichten vom 19. Jahrhundert, Hamburg
Ders. 1964: Grund und Abgrund der Macht. Kritik der Rechtmäßigkeit heutiger Regierungen, Frankfurt/Main u.a.
Ders. 1967: ,Ich wünschte ein Bürger zu sein‘. Neun Versuche über den Staat, Frankfurt/Main
Ders. 1975: Staatsfreundschaft; in: Ders.: Gerechtigkeit für das neunzehnte Jahrhundert, Frankfurt/Main, S. 82-98
Ders. 1980: Bürgertum und Bürgerschaft, Stadt Darmstadt

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