Anwältin der Bürger­rechte: Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Humanis­ti­schen Union am 24. September 2011

Heute vor 50 Jahren, am 26. August 1961, fand in München die Gründungsversammlung der Humanistischen Union statt. Wir wollen aus diesem Anlass an die Gründung einer der ältesten Bürgerrechtsorganisationen Deutschlands erinnern und laden Sie bereits heute zu unserem Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Humanistischen Union ein.

Wir möchten unseren Geburtstag gemeinsam mit Ihnen am Samstag, dem 24. September 2011, um 19 Uhr in der Berliner Akademie der Künste begehen. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie unten.

Mit einem Offenen Brief rief im Juni 1961 der damalige Redakteur des Bayerischen Rundfunks, Gerhard Szczesny, zur Gründung einer neuen Vereinigung auf. Deren Aufgabe sei es, für „die Wahrung oder Wiederherstellung unserer Grundrechte zu sorgen“. Als Namen für diese Vereinigung schlug er „Humanistische Union“ vor. Unter Humanismus verstand Szczesny keine Ersatzreligion oder Weltanschauung, sondern ein politisches Programm, das die Menschen ins Zentrum seiner Bemühungen stellt. In seinem Gründungsaufruf hieß es: „Diese ‚Humanistische Union‘ sollte eine Vereinigung sein, die die Solidarität unseres menschlich bürgerlichen Lebens ebenso entschieden pflegt und fördert wie die Pluralität unseres individuellen Daseins und Glaubens; sie hätte über das Bekenntnis zu einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung hinaus weder ein bestimmtes politisches noch ein bestimmtes weltanschauliches Programm zu vertreten.“ Dem Aufruf folgten seinerzeit zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, so der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich, der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und der Soziologe René König. Das Bekenntnis zu den freiheitlich-demokratischen Werten unseres Grundgesetzes, die Verteidigung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen und die Pluralität politischer wie religiös-weltanschaulicher Überzeugungen sind in den vergangenen 50 Jahren zu Markenzeichen der Humanistischen Union geworden. Sie zählt heute zu den wenigen Bürgerrechtsorganisationen der Bundesrepublik, die sich mit dem gesamten Spektrum der Freiheitsrechte beschäftigen.

Die Humanistische Union ist in dieser Zeit nicht zur Massenorganisation herangewachsen – ihr gehören heute, nach dem Zusammenschluss mit der Gustav Heinemann-Initiative im Jahre 2009, 1.600 Mitglieder an. Dennoch hat sie es geschafft, wichtige Entwicklungen anzustoßen, die zur Liberalisierung unserer Gesellschaft beigetragen haben:

  • 1968 einen ersten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Polizisten (wie sie Berlin und Brandenburg derzeit erstmals umsetzten)
  • 1970 einen Gesetzentwurf für die Fristenregelung zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (vergleichbar dem seit 1993 geltenden Recht)
  • 1978 die Forderung nach einer gesetzlichen Anerkennung von Patientenverfügungen (die mit dem neuen Betreuungsrecht vom 1. September 2009 erfüllt wurde)
  • 1978 die Forderung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes für die BRD (das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes trat 28 Jahre später in Kraft)
  • 1980 die Forderung eines freien Zugangs zu allen staatlichen Akten (25 Jahre später wurde das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erlassen).

Neben den erfolgreichen Beiträgen zur politischen Kultur in Deutschland, die die HU vorweisen kann, sind nach wie vor viele ihrer Forderungen nicht erfüllt – erinnert sei nur an:

  • den Stopp staatlicher Überwachungsmaßnahmen und die Begrenzung heimlicher Ermittlungsmethoden insbes. im Vorfeld von Straftaten,
  • die Abschaffung des Listenprivilegs als Basis massenhaften Adress- und Datenhandels und die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung,
  • die Abschaffung der Staatskirchenleistungen, wie unsere Verfassung es seit 1919 vorsieht,
  • die Einführung von Volksentscheiden und anderer Formen der direkten Partizipation.

Wir möchten unser Jubiläum nutzen, um unsere großen und kleinen Erfolge zu feiern, und zugleich darüber nachzudenken, wie wir unsere offenen Ziele erreichen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein:

Anwältin der Bürger­rechte

Festakt zum 50. Jubiläum der Humanis­ti­schen Union

Samstag, 24. September 2011, 19 Uhr
Akademie der Künste
Pariser Platz 4, 10117 Berlin

Das Programm:

Eröffnung & Grußworte

Die Zukunft erinnern
Prof. Dr. Rosemarie Will, Bundesvorsitzende, zu den Perspektiven der Humanistischen Union

Katalysator und intellektuelle Stichwortgeberin – Perspektiven für die Zukunft der Humanistischen Union?
Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht
im Gespräch mit Daniela Dahn, Journalistin und Autorin
moderiert von Dr. Christian Rath, Journalist

Ausklang

Die musikalische Begleitung liefert „zu Viert – Vokalquartett“ (Melanie Knebel, Ulrike Knorr, Philipp Schneider und Stefan Klos).
Im Anschluss lädt die Humanistische Union zu einem Empfang.

Der Eintritt ist frei.
Wir bitten um eine Voranmeldung bis zum 19. September 2011 per E-Mail an service@humanistische-union.de oder Fax 030 204 502 57 oder per Post an die Geschäftsstelle der Humanistischen Union (Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin).
Mitglieder der diesjährigen Delegiertenkonferenz sind automatisch für die Veranstaltung angemeldet.

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